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   LAG Köln, 19.01.2018 - 4 Sa 354/17   

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LAG Köln, 19.01.2018 - 4 Sa 354/17 (https://dejure.org/2018,611)
LAG Köln, Entscheidung vom 19.01.2018 - 4 Sa 354/17 (https://dejure.org/2018,611)
LAG Köln, Entscheidung vom 19. Januar 2018 - 4 Sa 354/17 (https://dejure.org/2018,611)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einzelfallentscheidung zur Unwirksamkeit einer Kündigung "wegen Betriebsübergang"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 613 a Abs. 4 ; KSchG § 5
    Wirksamkeit der ordentlichen Kündigung des Beschäftigungsverhältnisses in zeitlichem Zusammenhang mit einem angeblichen Betriebsübergang

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • ArbG Köln, 08.03.2017 - 9 Ca 5496/16

    Kündigung wegen Betriebsübergangs

    Auszug aus LAG Köln, 19.01.2018 - 4 Sa 354/17
    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 08.03.2017 - ArbG Köln 9 Ca 5496/16 - wird zurückgewiesen.

                  Die Klägerin hat beantragt, 1.              das 1. Teilversäumnisurteil des Arbeitsgerichts Köln (9 Ca 5496/16) vom 23.09.2016 aufrecht zu erhalten;.

    die im 1. Teilversäumnisurteil des Arbeitsgerichts Köln (9 Ca 5496/16) vom 23.09.2016 gem. Ziff. 1 gegen die Beklagte zu 1. titulierten Forderungen an die Klägerin zu zahlen;.

    6.              hilfsweise für den Fall des klägerseitigen Unterliegens mit dem Antrag zu Ziff. 5. festzustellen, dass die Beklagte zu 2. - neben der Beklagen zu 1. - bzgl. der im 1. Teilversäumnisurteil des Arbeitsgerichts Köln (9 Ca 5496/16) vom 23.09.2016 gem. Ziff. 1 gegen die Beklagte zu 1. titulierten Forderungen gegenüber der Klägerin zur gesamtschuldnerischen Zahlung verpflichtet ist;.

                  Die Klägerin beantragt, unter teilweiser Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Köln - 9 Ca 5496/16 - vom 08.03.2017.

    das 1. Teilversäumnisurteil des Arbeitsgerichts Köln (9 Ca 5496/16) vom 23.09.2016 aufrecht zu erhalten;.

    die im 1. Teilversäumnisurteil des Arbeitsgerichts Köln (9 Ca 5496/16) vom 23.09.2016 gem. Ziff. 1 gegen die Beklagte zu 1. titulierten Forderungen an die Klägerin zu zahlen;.

    6.              hilfsweise für den Fall des klägerseitigen Unterliegens mit dem Antrag zu Ziff. 5. festzustellen, dass die Beklagte zu 2. - neben der Beklagen zu 1. - bzgl. der im 1. Teilversäumnisurteil des Arbeitsgerichts Köln (9 Ca 5496/16) vom 23.09.2016 gem. Ziff. 1 gegen die Beklagte zu 1. titulierten Forderungen gegenüber der Klägerin zur gesamtschuldnerischen Zahlung verpflichtet ist;.

  • BAG, 19.05.1988 - 2 AZR 596/87

    Betriebsübergang im Sinne des § 613 a BGB; Eingreifen des Kündigungsverbots aus

    Auszug aus LAG Köln, 19.01.2018 - 4 Sa 354/17
    Einzelfallentscheidung zu einer Unwirksamkeit einer Kündigung "wegen Betriebsübergang" gemäß § 613 a Abs. 4 BGB (vorliegend verneint, weil es zum Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung an greifbaren, objektiven Umständen für einen nach Ablauf der Kündigungsfrist erfolgten Betriebsübergang fehlte (vgl. BAG 19.05.1988 - 2 AZR 596/87 -).

    Findet der Betriebsübergang - wie im vorliegenden Fall - nach Ablauf der Kündigungsfrist statt gilt Folgendes: War der Betriebsübergang bis zum Ablauf der Kündigungsfrist noch nicht vollzogen, bei Ausspruch der Kündigung aber bereits geplant, hatte greifbare Formen der Verwirklichung angenommen und ist die Kündigung nur ausgesprochen worden, um den geplanten Betriebsübergang vorzubereiten oder zu ermöglichen, ist die Kündigung mit der Folge der Unwirksamkeit wegen des Betriebsübergangs erfolgt (BAG, Urteil vom 19.05.1988 - 2 AZR 596/87 -, NZA 1989, 461, 463; BAG, Urteil vom 13.11.1997 - 8 AZR 295/95 - juris; ErfKomm/Preis, 18. Aufl. 2018, § 613a BGB Rn. 161).

    Das Kündigungsverbot des § 613a Abs. 4 BGB ist nicht ausschließlich subjektiv determiniert, sodass die Vorstellungen und Erwartungen des Arbeitgebers auch dann nicht als Kündigung wegen des Betriebsüberganges zu werten sind, wenn in dieser Richtung vom Arbeitgeber noch nichts veranlasst worden ist und keine objektiven Umstände diese Entwicklung andeuten (BAG, Urteil vom 19.05.1988 - 2 AZR 596/87 -, NZA 1989, 461, 463).

  • BAG, 18.02.2016 - 8 AZR 426/14

    Zahlungsklage - Auslegung prozessualer Willenserklärungen - Zulässigkeit der

    Auszug aus LAG Köln, 19.01.2018 - 4 Sa 354/17
    Aufgrund dieser Bestimmung soll der Berufungskläger im Interesse der Beschleunigung des Berufungsverfahrens sich eindeutig über Umfang und Ziel seines Rechtsmittels erklären und Berufungsgericht sowie Prozessgegner über Umfang und Inhalt seiner Angriffe möglichst schnell und zuverlässig ins Bild setzen (BAG, Urteil vom 18.02.2016 - 8 AZR 426/14 -, Rn. 21, juris; BGH, Beschluss vom 10.06.2015 - XII ZB 611/14 -, Rn. 10, juris).

    Entscheidend ist, ob sich Umfang und Ziel des Rechtsmittels durch Auslegung der innerhalb der Begründungsfrist eingereichten Schriftsätze des Berufungsklägers ihrem gesamten Inhalt nach eindeutig bestimmen lassen (BAG, Urteil vom 18.02.2016 - 8 AZR 426/14 -, Rn. 22, juris).

  • BAG, 13.11.1997 - 8 AZR 295/95

    Betriebsübergang bei erneuter Fremdvergabe eines Reinigungsauftrags

    Auszug aus LAG Köln, 19.01.2018 - 4 Sa 354/17
    Findet der Betriebsübergang - wie im vorliegenden Fall - nach Ablauf der Kündigungsfrist statt gilt Folgendes: War der Betriebsübergang bis zum Ablauf der Kündigungsfrist noch nicht vollzogen, bei Ausspruch der Kündigung aber bereits geplant, hatte greifbare Formen der Verwirklichung angenommen und ist die Kündigung nur ausgesprochen worden, um den geplanten Betriebsübergang vorzubereiten oder zu ermöglichen, ist die Kündigung mit der Folge der Unwirksamkeit wegen des Betriebsübergangs erfolgt (BAG, Urteil vom 19.05.1988 - 2 AZR 596/87 -, NZA 1989, 461, 463; BAG, Urteil vom 13.11.1997 - 8 AZR 295/95 - juris; ErfKomm/Preis, 18. Aufl. 2018, § 613a BGB Rn. 161).
  • BAG, 27.02.1997 - 2 AZR 160/96

    Wiedereinstellungsanspruch

    Auszug aus LAG Köln, 19.01.2018 - 4 Sa 354/17
    War dagegen bei Ausspruch der Kündigung aufgrund einer betriebswirtschaftlich vernünftigen Betrachtung davon auszugehen, eine Kündigung sei unumgänglich, ist die Kündigung nicht "wegen" eines Betriebsübergangs erfolgt, selbst wenn es dann doch noch zu einer Betriebsveräußerung kommt (BAG 27.02.1997 - 2 AZR 160/96 - NZA 1997, 2257, 2259).
  • BGH, 10.06.2015 - XII ZB 611/14

    Beschwerdebegründung in Ehe- und Familienstreitsachen

    Auszug aus LAG Köln, 19.01.2018 - 4 Sa 354/17
    Aufgrund dieser Bestimmung soll der Berufungskläger im Interesse der Beschleunigung des Berufungsverfahrens sich eindeutig über Umfang und Ziel seines Rechtsmittels erklären und Berufungsgericht sowie Prozessgegner über Umfang und Inhalt seiner Angriffe möglichst schnell und zuverlässig ins Bild setzen (BAG, Urteil vom 18.02.2016 - 8 AZR 426/14 -, Rn. 21, juris; BGH, Beschluss vom 10.06.2015 - XII ZB 611/14 -, Rn. 10, juris).
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   LAG Düsseldorf, 13.09.2017 - 4 Sa 354/17   

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LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 13. September 2017 - 4 Sa 354/17 (https://dejure.org/2017,34216)
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