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LAG Rheinland-Pfalz, 09.09.2004 - 4 Sa 359/04 |
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LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 09. September 2004 - 4 Sa 359/04 (https://dejure.org/2004,28834)
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Trier, 18.03.2004 - 2 Ca 2116/03
- LAG Rheinland-Pfalz, 09.09.2004 - 4 Sa 359/04
Wird zitiert von ... (2)
- LAG Rheinland-Pfalz, 14.09.2006 - 4 Sa 416/06
Entgeltforderung
Durch Urteil der Kammer vom 09.09.2004 - 4 Sa 359/04 - wurde festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis durch die außerordentliche Kündigung nicht mit sofortiger Wirkung aufgelöst wurde sondern bis zum 31.03.2004 fortbestanden hat. - ArbG Aachen, 23.04.2008 - 6 Ca 4456/07
Rechtmäßige Weisung des Arbeitgebers zum Tragen von Sicherheitsschuhen
Andererseits ist zu Gunsten des Klägers zu berücksichtigen, dass sich die Arbeitsverweigerung nur auf eine bestimmte Weisung, nämlich das Tragen der Sicherheitsschuhe, beschränkte und der Kläger im Übrigen leistungsbereit war (vgl. zur Weigerung bzgl. Einzelner Weisungen auch LAG Rheinland-Pfalz vom 09.09.2004 - 4 Sa 359/04 - ), d.h. er die Arbeit nicht generell verweigerte sondern bereit war, diese mit anderen Schuhen auszuüben Zudem ist zu Gunsten des Klägers zu berücksichtigen, dass das Arbeitsverhältnis seit ca. 9 Jahren bestand und der Kläger gegenüber seiner Ehefrau und 2 Kindern unterhaltsverpflichtet ist.