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Rechtsprechung
   LAG Nürnberg, 07.08.2013 - 4 Sa 37/12   

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https://dejure.org/2013,53474
LAG Nürnberg, 07.08.2013 - 4 Sa 37/12 (https://dejure.org/2013,53474)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 07.08.2013 - 4 Sa 37/12 (https://dejure.org/2013,53474)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 07. August 2013 - 4 Sa 37/12 (https://dejure.org/2013,53474)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 954/11

    Nichtzulassungsbeschwerde - Fehlende Tariffähigkeit der CGZP

    Auszug aus LAG Nürnberg, 07.08.2013 - 4 Sa 37/12
    Trotz fehlender Tariffähigkeit abgeschlossene "Tarifverträge" sind deshalb von Anfang an unwirksam (so BAG vom 13.03.2013 - 5 AZR 954/11 - NZA 2013/680).

    Das ist vorliegend der Fall, denn nur mit einer Bezugnahme auf einen wirksamen Tarifvertrag konnte die Beklagte als Klauselverwenderin den Zweck der Bezugnahme - das Abweichen vom Gebot der Gleichbehandlung nach § 9 Nr. 2 AÜG - erreichen (so BAG vom 13.03.2013, aaO).

    Das Bundesarbeitsgericht hat in seiner Entscheidung vom 13.03.2013 (aaO) festgestellt, dass eine Bezugnahmeklausel auf unterschiedliche Tarifverträge bereits dann intransparent und nach § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB unwirksam ist, wenn der Arbeitnehmer nicht bei Vertragsschluss und für die Dauer des Arbeitsverhältnisses erkennen kann, welches von mehreren tariflichen Regelwerken zu einem bestimmten Zeitpunkt auf sein Arbeitsverhältnis Anwendung finden soll.

  • ArbG Bamberg, 23.11.2011 - 5 Ca 626/11
    Auszug aus LAG Nürnberg, 07.08.2013 - 4 Sa 37/12
    LANDESARBEITSGERICHT NÜRNBERG 4 Sa 37/12 5 Ca 626/11 (Arbeitsgericht Bamberg) Datum: 07.08.2013.

    Urteil: 1. Die Berufung der Beklagten gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts Bamberg vom 23.11.2011, Az.: 5 Ca 626/11, wird auf Kosten der Berufungsführerin zurückgewiesen.

    Das Urteil des Arbeitsgerichts Bamberg vom 23.11.2011, Az.: 5 Ca 626/11, wird abgeändert und die Klage wird abgewiesen.

  • BAG, 14.12.2010 - 1 ABR 19/10

    Tariffähigkeit einer Spitzenorganisation

    Auszug aus LAG Nürnberg, 07.08.2013 - 4 Sa 37/12
    Nach den Entscheidungen des ersten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 14.12.2010 (1 ABR 19/10 - BAGE 136, 302), dem Beschluss des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 09.01.2012 (24 TaBV 1258/11) sowie der Zurückweisung der hiergegen gerichteten Nichtzulassungsbeschwerde (BAG vom 22.05.2012 - 1 ABN 27/12) ist rechtskräftig und mit bindender Wirkung gegenüber jedermann festgestellt, dass die CGZP seit ihrer Gründung und jedenfalls bis zum 14.12.2010 nicht tariffähig war.
  • BAG, 25.02.2015 - 5 AZR 849/13

    Arbeitnehmerüberlassung - Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay")

    Auszug aus LAG Nürnberg, 07.08.2013 - 4 Sa 37/12
    BAG vom 25.02.2015 - Az.: 5 AZR 849/13.
  • BAG, 22.05.2012 - 1 ABN 27/12

    Equal-Pay-Anspruch eines Leiharbeitnehmers - unwirksame arbeitsvertragliche

    Auszug aus LAG Nürnberg, 07.08.2013 - 4 Sa 37/12
    Nach den Entscheidungen des ersten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 14.12.2010 (1 ABR 19/10 - BAGE 136, 302), dem Beschluss des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 09.01.2012 (24 TaBV 1258/11) sowie der Zurückweisung der hiergegen gerichteten Nichtzulassungsbeschwerde (BAG vom 22.05.2012 - 1 ABN 27/12) ist rechtskräftig und mit bindender Wirkung gegenüber jedermann festgestellt, dass die CGZP seit ihrer Gründung und jedenfalls bis zum 14.12.2010 nicht tariffähig war.
  • BAG, 25.02.2015 - 5 AZR 849/13

    Zulässigkeit der Berufung - Unterzeichnung der Berufungsschrift

    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 7. August 2013 - 4 Sa 37/12 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bamberg vom 23. November 2011 - 5 Ca 626/11 - als unzulässig verworfen wird.
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Rechtsprechung
   LAG Hamburg, 25.09.2012 - 4 Sa 37/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,40053
LAG Hamburg, 25.09.2012 - 4 Sa 37/12 (https://dejure.org/2012,40053)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 25.09.2012 - 4 Sa 37/12 (https://dejure.org/2012,40053)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 25. September 2012 - 4 Sa 37/12 (https://dejure.org/2012,40053)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Eingruppierung eines regionalen Einsatzleiters nach dem ERTV DB Services - Tätigkeit im Zusammenhang mit der Überwachung eines größeren technischen Arbeitsbereichs

  • Justiz Hamburg

    Eingruppierung eines regionalen Einsatzleiters nach dem ERTV DB Services - Tätigkeit im Zusammenhang mit der Überwachung eines größeren technischen Arbeitsbereichs

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eingruppierung eines regionalen Einsatzleiters der Deutschen Bahn AG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung eines regionalen Einsatzleiters der Deutschen Bahn AG

  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • LAG Hamburg, 05.03.2009 - 7 TaBV 8/08
    Auszug aus LAG Hamburg, 25.09.2012 - 4 Sa 37/12
    Ein Beschlussverfahren, das die Eingruppierung der regionalen Einsatzleiter in die Entgeltgruppe T3 zum Gegenstand hatte (LArbG Hamburg Beschluss vom 05. März 2009 - 7 TaBV 8/08 - juris), wurde wegen des seit dem 01. Januar 2010 geltenden neuen Entgelttarifvertrages (TV Sicherheit) mit neuem Entgeltgruppenschema von den dortigen Beteiligten vor dem Bundesarbeitsgericht (- 4 ABR 106/09 -) übereinstimmend für erledigt erklärt.

    Zur kaufmännischen Tätigkeit hat die 7. Kammer des Landesarbeitsgerichts Hamburg ausgeführt, dass diese gar nicht passt (Beschluss vom 05. März 2009 - 7 TaBV 8/08, juris, Rn. 156).

    Mit der 7. Kammer des LArbG Hamburg ist es lediglich erforderlich, dass die ausgeführte Tätigkeit die Berufsausbildung oder Berufserfahrung der Entgeltgruppe T 3 voraussetzt (so LAG Hamburg Beschluss vom 05. März 2009 - 7 TaBV 8/08 - juris, Rn. 154 f.).

    Die Kammer folgt außerdem der Ansicht des Landesarbeitsgerichts Hamburgs (Beschluss vom 05. März 2009 - 7 TaBV 8/08 - juris, Rn. 156 ff.), dass der Kläger als regionaler Einsatzleiter mit einer Tätigkeit im Zusammenhang mit der Überwachung eines größeren technischen Arbeitsbereichs befasst ist, welche die oben dargestellte Berufsausbildung oder berufliche Erfahrung voraussetzt.

    Es handelt sich bei der Tätigkeit des Klägers entgegen der Auffassung der Beklagten nicht um eine einfache Tätigkeit der Entgeltgruppe T 2. Zu Recht hat die 7. Kammer des LArbG Hamburg ausgeführt, dass die Tätigkeit des regionalen Einsatzleiters weit über eine einfache Tätigkeit hinausgeht, welche der Entgeltgruppe T 2 zu Grunde liegt (LArbG Hamburg Beschluss vom 05. März 2009 - 7 TaBV 8/08 - juris, Rn. 158 f.).

  • LAG Düsseldorf, 26.10.2010 - 9 Sa 1193/09

    Eingruppierung eines regionalen Einsatzleiters bei der Deutschen Bahn AG

    Auszug aus LAG Hamburg, 25.09.2012 - 4 Sa 37/12
    Die Berufungskammer folgt ferner den Ausführungen in den Entscheidungen des LArbG Düsseldorf (Urteil vom 26. Oktober 2010 - 9 Sa 1193/09 - juris) und des Hessischen LArbG (Urteil vom 10. Januar 2012 - 12 Sa 497/09 - juris).

    Mit dem LArbG Düsseldorf (Urteil vom 26. Oktober 2010 - 9 Sa 1193/09 - juris, Rn. 90 bis 91) ist jedoch anzunehmen, dass die Tätigkeit eines regionalen Einsatzleiters in die Entgeltgruppe T der technischen Tätigkeiten eingruppiert ist; dieser Argumentation schließt die erkennende Kammer nach eigener Prüfung ausdrücklich an.

  • LAG Hessen, 10.01.2012 - 12 Sa 497/09

    Zur Eingruppierung der Tätigkeit Regionaler Einsatzleiter in den ERTV DB Services

    Auszug aus LAG Hamburg, 25.09.2012 - 4 Sa 37/12
    Die Berufungskammer folgt ferner den Ausführungen in den Entscheidungen des LArbG Düsseldorf (Urteil vom 26. Oktober 2010 - 9 Sa 1193/09 - juris) und des Hessischen LArbG (Urteil vom 10. Januar 2012 - 12 Sa 497/09 - juris).

    Zurzeit ist eine Revision beim Bundesarbeitsgericht anhängig (4 AZR 519/12; Revision gegen das Urteil des Hessischen LArbG vom 10. Januar 2012 - 12 Sa 497/09 - juris).

  • BAG, 05.07.2006 - 4 AZR 555/05

    Eingruppierung einer pädagogischen Unterrichtshilfe

    Auszug aus LAG Hamburg, 25.09.2012 - 4 Sa 37/12
    Jedenfalls soweit eine höhere als die in den Arbeitsvertrag aufgenommene Eingruppierung in Frage kommt, ist der Arbeitsvertrag gemäß §§ 133, 157 BGB dahin auszulegen, dass sich die zustehende Vergütung nach der konkret auszuübenden Tätigkeit und deren Bewertung durch die zum Gegenstand des Arbeitsvertrages gemachten tariflichen Regelung richtet (vgl. BAG Urteil vom 05. Juli 2006 - 4 AZR 555/05 - AP Nr. 103 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer, Rn. 19).
  • BAG, 21.04.2010 - 4 AZR 735/08

    Eingruppierung einer Vorarbeiterin in der Systemgastronomie

    Auszug aus LAG Hamburg, 25.09.2012 - 4 Sa 37/12
    Gegen deren Zulässigkeit bestehen nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auch im Bereich der Privatwirtschaft keine Bedenken, weil der Kläger die zukünftigen Vergütungsdifferenzen nicht beziffern kann und daher an einer Geltendmachung im Wege der Leistungsklage gehindert ist (vgl. nur BAG Urteil vom 21. April 2010 - 4 AZR 735/08 - Rn. 12, NZA 2010, 1448 und Urteil vom 19. Mai 2010 - 4 AZR 903/08 - AP Nr. 46 zu § 1 TVG Tarifverträge: Lufthansa).
  • BAG, 19.05.2010 - 4 AZR 903/08

    Umgruppierung eines Fahrers von Flugzeugschleppern

    Auszug aus LAG Hamburg, 25.09.2012 - 4 Sa 37/12
    Gegen deren Zulässigkeit bestehen nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auch im Bereich der Privatwirtschaft keine Bedenken, weil der Kläger die zukünftigen Vergütungsdifferenzen nicht beziffern kann und daher an einer Geltendmachung im Wege der Leistungsklage gehindert ist (vgl. nur BAG Urteil vom 21. April 2010 - 4 AZR 735/08 - Rn. 12, NZA 2010, 1448 und Urteil vom 19. Mai 2010 - 4 AZR 903/08 - AP Nr. 46 zu § 1 TVG Tarifverträge: Lufthansa).
  • BAG, 11.07.2012 - 10 AZR 488/11

    Jahressonderzahlung - Arbeitgeberwechsel

    Auszug aus LAG Hamburg, 25.09.2012 - 4 Sa 37/12
    Im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (vgl. zuletzt BAG Urteil vom 01. Juli 2012 - 10 AZR 488/11 - juris, m.w.N.).
  • BAG - 4 AZR 519/12 (anhängig)
    Auszug aus LAG Hamburg, 25.09.2012 - 4 Sa 37/12
    Zurzeit ist eine Revision beim Bundesarbeitsgericht anhängig (4 AZR 519/12; Revision gegen das Urteil des Hessischen LArbG vom 10. Januar 2012 - 12 Sa 497/09 - juris).
  • LAG Düsseldorf, 15.08.2013 - 15 Sa 160/12

    Eingruppierung in Vergütungsgruppe

    Auf eine inhaltliche Prüfung der Voraussetzungen der Entgeltgruppe G kam es nach alledem angesichts der Überleitung der Entgeltgruppen vom ERTV DB Services in den TV-Sicherheit nicht an (so auch LAG Hamburg, Urteil vom 25.09.2012 - 4 Sa 37/12 - Rz. 67).

    Den diesbezüglichen Ausführungen - wie auch den zwischenzeitlich insoweit ergangenen weiteren Entscheidungen einzelner Landesarbeitsgerichte (LAG Hamburg vom 25.09.2012 - 4 Sa 37/12 - LAG Hamburg vom 17.04.2013 - 5 Sa 12/12 - Hess. Landesarbeitsgericht vom 10.01.2012 - 12 Sa 497/09 - LAG Hamburg vom 01.11.2012 - 7 Sa 13/12 -) schließt sich die erkennende Kammer an.

  • LAG Hamburg, 01.11.2012 - 7 Sa 13/12

    Eingruppierung eines regionalen Einsatzleiters nach dem ERTV DB Services

    Hierfür spricht schon, dass nicht etwa die Entgeltgruppe T 2.1 vereinbart wird, sondern lediglich geregelt wird, dass der Kläger in die genannte Entgeltgruppe "eingruppiert" wird (LAG Hamburg, Urteil vom 25. September 2012 - 4 Sa 37/12).
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