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   LAG Köln, 13.05.2005 - 4 Sa 400/05   

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LAG Köln, 13.05.2005 - 4 Sa 400/05 (https://dejure.org/2005,8277)
LAG Köln, Entscheidung vom 13.05.2005 - 4 Sa 400/05 (https://dejure.org/2005,8277)
LAG Köln, Entscheidung vom 13. Mai 2005 - 4 Sa 400/05 (https://dejure.org/2005,8277)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfügungsgrund bei Leistungsverfügungen; Wirksamkeit formularmäßiger Freistellungsklauseln im Arbeitsvertrag

  • Judicialis

    ZPO § 935; ; ZPO § 940; ; BGB § 307

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 307; ZPO § 935 § 940
    Einstweilige Verfügung auf Beschäftigung - Wirksamkeit formularmäßiger Freistellungsklauseln

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (4)

  • LAG Köln, 14.06.1996 - 4 Sa 177/96

    Einstweiliger Rechtsschutz: einstweilige Verfügung auf Unterlassung eines

    Auszug aus LAG Köln, 13.05.2005 - 4 Sa 400/05
    Für einstweilige Verfügungen gelten nach Auffassung der erkennenden Kammer im Übrigen zum Verfügungsgrund folgende Grundsätze, die sie in der Entscheidung vom 14.06.1996 - 4 Sa 177/96 - NZA 1997, 327 ff. ausführlich dargelegt hat: Bei der Feststellung, ob eine einstweilige Verfügung "zur Abwendung wesentlicher Nachteile nötig erscheint" (§ 940 ZPO), hat eine Interessenabwägung stattzufinden.
  • LAG Hamm, 18.02.1998 - 3 Sa 297/98

    Anforderungen für die Darlegung eines Verfügungsgrundes beim Antrag auf

    Auszug aus LAG Köln, 13.05.2005 - 4 Sa 400/05
    Denn dann könnten sehr viele Verfahren ohne die gesetzlich vorgesehene Darlegung des Verfügungsgrundes immer durch einstweilige Verfügung im vereinfachten summarischen Verfahren statt des Hauptsacheverfahrens entschieden werden (vgl. LAG Hamm, 18.02.1998 - 3 Sa 297/98 - MDR 1998, 1036).
  • LAG München, 07.05.2003 - 5 Sa 297/03

    Freistellungsklausel

    Auszug aus LAG Köln, 13.05.2005 - 4 Sa 400/05
    Die gegenteilige Auffassung vertreten z. B. das LAG München (5. Kammer) im Urteil vom 07.05.2003 (5 Sa 297/03) und die 6. Kammer des LAG München im Urteil vom 14.03.2003 (6 Sa 184/03).
  • ArbG Frankfurt/Main, 19.11.2003 - 2 Ga 251/03

    Unwirksamkeit einer Freistellungsklausel für die Zeit eines gekündigten

    Auszug aus LAG Köln, 13.05.2005 - 4 Sa 400/05
    Zu dieser meint die Klägerin, spätestens mit der Schaffung des § 307 Abs. 1 S. 2 BGB sei von einer Rechtsunwirksamkeit der Freistellungsklausel auszugehen und beruft sich dazu auf eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Frankfurt vom 19.11.2003 (2 Ga 251/03).
  • LAG Hamm, 13.02.2015 - 18 SaGa 1/15

    Begründetheit einer einstweiligen Verfügung auf Beschäftigung

    Allein die nicht rechtzeitige Durchführbarkeit des Hauptsacheverfahrens und der daraus folgende Untergang des Beschäftigungsanspruchs für die jeweiligen Arbeitstage kann nicht den Verfügungsgrund ersetzen (LAG Hamburg, Urteil v. 24.07.2013 - 5 SaGa 1/13; LAG Köln, Urteil v. 13.05.2005 - 4 Sa 400/05; Schrader, BB 2012, 445, 446 f.; Vossen, in: GK-ArbGG, § 62 Rdnr. 69a, jeweils m. w. N.).

    Es spricht freilich einiges dafür, dass ein Freistellungsrecht des Arbeitgebers nach dem Ausspruch einer Kündigung jedenfalls dann auch formularmäßig vereinbart werden kann, wenn es sich beim Arbeitnehmer um einen Mitarbeiter in leitender herausgehobener Stellung handelt (so auch LAG München, Urteil v. 07.05.2003 - 5 Sa 297/03; LAG Köln, Urteil v. 13.05.2005 - 4 Sa 400/05; ähnlich LAG Hamburg, Urteil v. 24.07.2013 - 5 SaGa 1/13).

    Bei einer schwierigen und ungeklärten Rechtslage sind die Anforderungen an den Verfügungsgrund jedoch nicht abzuschwächen (LAG Köln, Urteil v. 13.05.2005 - 4 Sa 400/05, Urteil v. 14.06.1996 - 4 Sa 177/96; Dunkl in Dunkl/Möller/Baur/Feldmeier, Handbuch des vorläufigen Rechtsschutzes, S. 129 f.).

    Der Arbeitgeber darf von einem vertraglich vereinbarten Freistellungsrecht nur nach billigem Ermessen Gebrauch machen (LAG Köln, Urteil v. 13.05.2005 - 4 Sa 400/05; LAG Hamm, Urteil v. 03.02.2004 - 19 Sa 120/04; LAG München, Urteil v. 07.05.2003 - 5 Sa 297/03; Hunold, NZA-RR 2006, 113, 118; Thüsing, in: Henssler/Willemsen/Kalb, 5. Auflage 2012, § 611 BGB Rdnr. 176).

  • ArbG Berlin, 25.01.2013 - 28 Ga 178/13

    Durchsetzung des Beschäftigungsanspruchs im ungekündigten Arbeitsverhältnis per

    Vielmehr bedürfe es zu seiner erfolgreichen Einforderung im Eilverfahren eines über die pure Nichtbeschäftigung hinausgehenden aktuellen "Notstandes" des Antragstellers 109 So etwa LAG Hamm 18.2.1998 - 3 Sa 297/98 - LAGE § 611 BGB Beschäftigungspflicht Nr. 41 = NZA-RR 1998, 422 = MDR 1998, 1036 [II.1.] "Die Unwiederbringlichkeit der verflossenen Zeit stellt keinen Notstand dar, denn dann könnten sehr viele Verfahren ohne die gesetzlich vorgesehene Darlegung eines Verfügungsgrundes immer durch einstweilige Verfügungen im vereinfachten summarischen Verfahren statt des gründlichen und schwierigeren Hauptsacheverfahrens entschieden werden"; im gleichen Sinne LAG Köln 13.5.2005 - 4 Sa 400/05 - n.v. ["Juris"-Rn. 13]; ArbG Stralsund 11.8.2004 - 3 Ga 7/04 - NZA-RR 2005, 23.

    So etwa LAG Hamm 18.2.1998 - 3 Sa 297/98 - LAGE § 611 BGB Beschäftigungspflicht Nr. 41 = NZA-RR 1998, 422 = MDR 1998, 1036 [II.1.] "Die Unwiederbringlichkeit der verflossenen Zeit stellt keinen Notstand dar, denn dann könnten sehr viele Verfahren ohne die gesetzlich vorgesehene Darlegung eines Verfügungsgrundes immer durch einstweilige Verfügungen im vereinfachten summarischen Verfahren statt des gründlichen und schwierigeren Hauptsacheverfahrens entschieden werden"; im gleichen Sinne LAG Köln 13.5.2005 - 4 Sa 400/05 - n.v. ["Juris"-Rn. 13]; ArbG Stralsund 11.8.2004 - 3 Ga 7/04 - NZA-RR 2005, 23.

    Als Beispiele solcher Sonderinteressen werden bevorzugt die Erhaltung "erworbener Qualifikation" 110 So etwa LAG Rheinland-Pfalz 21.8.1986 - 1 Ta 140/86 - LAGE § 611 BGB Beschäftigungspflicht Nr. 19 [II.]; in gleichen Sinne LAG Köln 13.5.2005 a.a.O.: "Verlust von Fähigkeiten und Fertigkeiten" als "typischer Verfügungsgrund"; wohl auch dass. 20.3.2001 - 6 Ta 46/01 - LAGE § 611 BGB Beschäftigungspflicht Nr. 44 = MDR 2001, 1176 [II.]; ähnlich ArbG Frankfurt 8.10.1998 - 2 Ga 214/98 - ARST 1999, 43 (Leitsatz) ["Juris"-Rn. 20]: "wesentliche Nachteile" des Betroffenen "in seiner beruflichen Stellung".

    So etwa LAG Rheinland-Pfalz 21.8.1986 - 1 Ta 140/86 - LAGE § 611 BGB Beschäftigungspflicht Nr. 19 [II.]; in gleichen Sinne LAG Köln 13.5.2005 a.a.O.: "Verlust von Fähigkeiten und Fertigkeiten" als "typischer Verfügungsgrund"; wohl auch dass. 20.3.2001 - 6 Ta 46/01 - LAGE § 611 BGB Beschäftigungspflicht Nr. 44 = MDR 2001, 1176 [II.]; ähnlich ArbG Frankfurt 8.10.1998 - 2 Ga 214/98 - ARST 1999, 43 (Leitsatz) ["Juris"-Rn. 20]: "wesentliche Nachteile" des Betroffenen "in seiner beruflichen Stellung".

    109) So etwa LAG Hamm 18.2.1998 - 3 Sa 297/98 - LAGE § 611 BGB Beschäftigungspflicht Nr. 41 = NZA-RR 1998, 422 = MDR 1998, 1036 [II.1.] "Die Unwiederbringlichkeit der verflossenen Zeit stellt keinen Notstand dar, denn dann könnten sehr viele Verfahren ohne die gesetzlich vorgesehene Darlegung eines Verfügungsgrundes immer durch einstweilige Verfügungen im vereinfachten summarischen Verfahren statt des gründlichen und schwierigeren Hauptsacheverfahrens entschieden werden"; im gleichen Sinne LAG Köln 13.5.2005 - 4 Sa 400/05 - n.v. ["Juris"-Rn. 13]; ArbG Stralsund 11.8.2004 - 3 Ga 7/04 - NZA-RR 2005, 23.

    110) So etwa LAG Rheinland-Pfalz 21.8.1986 - 1 Ta 140/86 - LAGE § 611 BGB Beschäftigungspflicht Nr. 19 [II.]; in gleichen Sinne LAG Köln 13.5.2005 a.a.O.: "Verlust von Fähigkeiten und Fertigkeiten" als "typischer Verfügungsgrund"; wohl auch dass. 20.3.2001 - 6 Ta 46/01 - LAGE § 611 BGB Beschäftigungspflicht Nr. 44 = MDR 2001, 1176 [II.]; ähnlich ArbG Frankfurt 8.10.1998 - 2 Ga 214/98 - ARST 1999, 43 (Leitsatz) ["Juris"-Rn. 20]: "wesentliche Nachteile" des Betroffenen "in seiner beruflichen Stellung".

  • LAG Bremen, 17.06.2015 - 3 Sa 129/14

    Unwirksame außerordentliche Druckkündigung eines Hafenfacharbeiters wegen des

    Dabei darf der Arbeitgeber von einem vertraglich vereinbarten Freistellungsrecht nur nach billigem Ermessen Gebrauch machen (LAG Köln, Urteil v. 13.05.2005 - 4 Sa 400/05; LAG Hamm, Urteil v. 03.02.2004 - 19 Sa 120/04; LAG München, Urteil v. 07.05.2003 - 5 Sa 297/03; Hunold, NZA-RR 2006, 113, 118; Thüsing, in: Henssler/Willemsen/Kalb, 5. Auflage 2012, § 611 BGB Rdnr. 176).
  • BVerfG, 07.04.2020 - 1 BvR 2674/15

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche Untersagung von

    Die Beschwerdeführerin vertritt die - umstrittene - Auffassung, von einer Unterlassungsverfügung sei grundsätzlich abzusehen, wenn sich die Rechtswidrigkeit eines Arbeitskampfes nur aufgrund rechtsfortbildender Überlegungen begründen ließe, weil die Erkenntnismöglichkeiten im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes begrenzt seien (vgl. auch LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 3. August 2016 - 4 SaGa 2/16 -, juris, Rn. 64; LAG Niedersachsen, Urteil vom 2. Juni 2004 - 7 Sa 819/04 -, juris; Ahrendt, in: Däubler, Tarifvertragsgesetz, 4. Aufl. 2016, § 1 TVG Rn. 1243; Bünnemann, ZfA 2020, S. 44, 54; Wank, RdA 2009, S. 1, 11; Linsenmaier, in: Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 20. Aufl. 2020, Art. 9 GG Rn. 229; Treber, in: Schaub, Arbeitsrechts-Handbuch, 18. Aufl. 2019, § 194 Rn. 52; dagegen LAG Köln, Urteil vom 14. Juni 1996 - 4 Sa 177/96 -, juris; LAG Hamm, Urteil vom 31. Mai 2000 - 18 Sa 858/00 -, juris, Rn. 57; LAG Köln, Urteil vom 13. Mai 2005 - 4 Sa 400/05 -, juris; Hergenröder, in: Henssler/Willemsen/Kalb, Arbeitsrecht Kommentar, 8. Aufl. 2018, Art. 9 GG Rn. 354; Korinth, Einstweiliger Rechtsschutz im Arbeitsgerichtsverfahren, 4. Aufl. 2019, Einstweiliger Rechtsschutz im Arbeitskampf Rn. 25).
  • LAG Köln, 08.07.2015 - 11 SaGa 11/15

    Durchsetzung des Urlaubsanspruchs im Wege einstweiliger Verfügung

    Aufgrund der Befriedigungswirkung der Leistungsverfügung hat eine Interessenabwägung unter Berücksichtigung der materiellen Rechtslage und Auswirkungen auf die Interessen der Parteien stattzufinden (vgl. etwa: LAG Köln, Urteil vom 13.05.2005 - 4 Sa 400/05 - m.w.N.).
  • LAG Hessen, 20.03.2013 - 18 SaGa 175/13

    Beschäftigungsanspruch - Freistellungsklausel; Beschäftigungsanspruch -

    Dabei ist der von der Beklagten angeführten Entscheidung des LAG Köln vom 13.05.2005 zu widersprechen (- 4 Sa 400/05 - AE 2006, 24).
  • LAG Hessen, 07.08.2008 - 9 TaBVGa 188/08

    Antrag auf Abbruch der Wahl eines Betriebsrats in einem Jobcenter im Eilverfahren

    Hierbei ist zu berücksichtigen, dass bei einer schwierigen und ungeklärten Rechtsfrage die Anforderungen an den Verfügungsgrund erhöht ist und Zurückhaltung geboten ist, auf ungeklärter Rechtsgrundlage im Eilverfahren die Hauptsache vorwegzunehmen (ebenso etwa Hess. LAG Beschluss vom 27. April 2006 - 9 TaBVGa 61/06 - n.v.; LAG Köln Urteil vom 13. Mai 2005 - 4 Sa 400/05 - Juris; Sächs. LAG Urteil vom 19. Februar 2001 - 2 Sa 624/00 - NZA-RR 2002, 439: "Eine in einem Eilverfahren ergehende und überdies nicht anfechtbare landesarbeitsgerichtliche Entscheidung ist kein Ort für die Klärung der offenen Rechtsfragen.").
  • ArbG Berlin, 18.09.2009 - 28 Ga 15428/09
    70So etwa LAG Hamm 18.2.1998 - 3 Sa 297/98 - LAGE § 611 BGB Beschäftigungspflicht Nr. 41 = NZA-RR 1998, 422 = MDR 1998, 1036 [II.1] "Die Unwiederbringlichkeit der verflossenen Zeit stellt keinen Notstand dar, denn dann könnten sehr viele Verfahren ohne die gesetzlich vorgesehene Darlegung eines Verfügungsgrundes immer durch einstweilige Verfügungen im vereinfachten summarischen Verfahren statt des gründlichen und schwierigeren Hauptsacheverfahrens entschieden werden"; im gleichen Sinne LAG Köln 13.5.2005 - 4 Sa 400/05 - n.v. [Juris, Rn. 13]; ArbG Stralsund 11.8.2004 - 3 Ga 7/04 - NZA-RR 2005, 23.

    71So etwa LAG Rheinland-Pfalz 21.8.1986 - 1 Ta 140/86 - LAGE § 611 BGB Beschäftigungspflicht Nr. 19 [II.]; in gleichen Sinne LAG Köln 13.5.2005 a.a.O.: "Verlust von Fähigkeiten und Fertigkeiten" als "typischer Verfügungsgrund"; wohl auch dass. 20.3.2001 - 6 Ta 46/01 - LAGE § 611 BGB Beschäftigungspflicht Nr. 44 = MDR 2001, 1176 [II.]; ähnlich ArbG Frankfurt 8.10.1998 - 2 Ga 214/98 - ARST 1999, 43 (Ls.) [Juris, Rn. 20]: "wesentliche Nachteile" des Betroffenen "in seiner beruflichen Stellung".

  • ArbG Köln, 10.01.2008 - 12 BVGa 2/08

    Einstweilige Verfügung, Unklare Rechtslage, Mitbestimmungsrecht, Betriebliches

    Umgekehrt braucht der Verfügungsgrund nicht von besonderem Gewicht zu sein, wenn die Rechtslage insbesondere durch höchstrichterliche Rechtsprechung im Sinne einer Bejahung des Verfügungsanspruchs geklärt ist und auch die Tatsachen weiterhin unstreitig sind (LAG Köln 13. Mai 2005 - 4 Sa 400/05 - AE 2006, 24, 25; LAG Sachsen 19. Februar 2001 - 2 Sa 624/00 - NZA RR 2002, 439, 441).

    Umgekehrt braucht der Verfügungsgrund nicht von besonderem Gewicht zu sein, wenn die Rechtslage insbesondere durch höchstrichterliche Rechtsprechung im Sinne einer Bejahung des Verfügungsanspruchs geklärt ist und auch die Tatsachen weiterhin unstreitig sind ( LAG Köln 13. Mai 2005 - 4 Sa 400/05 - AE 2006, 24, 25; LAG Sachsen 19. Februar 2001 - 2 Sa 624/00 - NZARR 2002, 439, 44 1).

  • LAG Hessen, 15.11.2007 - 9 SaGa 1695/07

    Einstweilige Verfügung im Zusammenhang mit den Bahnstreiks

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  • ArbG Berlin, 26.10.2007 - 28 Ga 12851/07

    Vertragsgerechte Beschäftigung per Eilrechtsschutz

  • ArbG Aachen, 26.03.2020 - 3 Ga 11/20

    Beschäftigungsanspruch im Wege der einstweiligen Verfügung

  • ArbG Saarlouis, 03.06.2009 - 1 Ga 3/09
  • ArbG Cottbus, 06.01.2010 - 7 Ga 19/09

    Anspruch auf vorläufige Weiterbeschäftigung auf einem Ausbildungsplatz zur

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