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   LAG Schleswig-Holstein, 30.11.2006 - 4 Sa 412/06   

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https://dejure.org/2006,20975
LAG Schleswig-Holstein, 30.11.2006 - 4 Sa 412/06 (https://dejure.org/2006,20975)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 30.11.2006 - 4 Sa 412/06 (https://dejure.org/2006,20975)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 30. November 2006 - 4 Sa 412/06 (https://dejure.org/2006,20975)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vollziehung einer einstweiligen Verfügung auf Beschäftigung gemäß § 929 Abs. 2 Zivilprozessordnung (ZPO) durch Zustellung im Parteibetrieb; Zustellung an für den Verfügungsbeklagten bestellte Prozessbevollmächtigte; Gleichsetzung des Ausspruchs einer Kündigung mit der ...

  • Judicialis

    ZPO § 172; ; ZPO § 888; ; ZPO § 929 Abs. 2; ; ZPO § 936

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 172; ZPO § 888; ZPO § 929 Abs. 2; ZPO § 936
    Einstweilige Verfügung, Beschäftigung, Vollziehung, Zustellung im Parteibetrieb

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamburg, 30.06.2005 - 3 U 221/04

    Unterlassungsverfügungen bedürfen der Vollziehung durch Zustellung des Urteils im

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 30.11.2006 - 4 Sa 412/06
    (Vgl. Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 30.06.2005, 3 U 221/04, zit. n. Juris, Rn. 38; weiterhin Reichhold in Thomas / Potzo, a.a.O. § 936 Rn. 7; Zöller / Vollkommer a.a.O. § 929 Rn. 12).

    Sinn der §§ 936, 929 Abs. 2 ZPO ist es, den Gläubiger zu einer eigenen Entschließung anzuhalten, ob er von der einstweiligen Verfügung Gebrauch machen will oder nicht (Hanseatisches Oberlandesgericht, Urteil v. 30.06.2005 - 3 U 221/04 -, zit. n. Juris, Rn. 32, 44).

  • LAG München, 24.04.2008 - 4 Sa 89/08

    Einstweilige Verfügung, Weiterbeschäftigung

    Erst hierdurch verdeutlicht der Vollstreckungsgläubiger/Verfügungskläger zweifelsfrei seinen Willen, von der einstweiligen Verfügung tatsächlich Gebrauch machen zu wollen, den Schuldner/Verfügungsbeklagten zu warnen (vgl. näher etwa LAG Hamm, U. v. 25.05.2005, 10 (2) Sa 381/05, juris/Rz. 41, m. w. N.; LAG Schleswig-Holstein, U. v. 30.11.2006, 4 Sa 412/06, juris).
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