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   LAG Bremen, 17.09.2001 - 4 Sa 43/01   

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https://dejure.org/2001,4049
LAG Bremen, 17.09.2001 - 4 Sa 43/01 (https://dejure.org/2001,4049)
LAG Bremen, Entscheidung vom 17.09.2001 - 4 Sa 43/01 (https://dejure.org/2001,4049)
LAG Bremen, Entscheidung vom 17. September 2001 - 4 Sa 43/01 (https://dejure.org/2001,4049)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abgrenzung von Abwicklungsvertrag und Aufhebungsvertrag ; Vertragsauslegung nach §§ 133, 157 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB); Anwendbarkeit des § 14 Abs. 2 Kündigungsschutzgesetz (KSchG); Berechtigung zur selbständigen Einstellung oder Entlassung von Arbeitnehmern ; Notwendigkeit ...

  • Judicialis

    KSchG § 1; ; KSchG § ... 1 Abs. 2; ; KSchG § 3; ; KSchG § 9; ; KSchG § 9 Abs. 1 Satz; ; KSchG § 10; ; KSchG § 11; ; KSchG § 11 Nr. 1; ; KSchG § 14; ; KSchG § 14 Abs. 1; ; KSchG § 14 Abs. 2; ; EStG § 3 Ziffer 9; ; BGB § 133; ; BGB § 157; ; BGB § 296; ; BGB § 611; ; BGB § 615; ; BGB § 615 Abs. 1; ; BGB § 615 Abs. 2; ; BGB § 620; ; BGB § 626 Abs. 1; ; ZPO § 543; ; ZPO § 92 Abs. 1; ; ArbGG § 72 a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 133 157 615 626 Abs. 1; KSchG §§ 1 14
    Abwicklungsvertrag; Kündigung: Zugangsvereitelung; Annahmeverzug: Anrechnung anderweitigen Verdienstes; Pfändung von Arbeitseinkommen

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 829
    Teilunwirksamkeit einer Lohnpfändung wegen Unbestimmtheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2001, 2729
  • DB 2002, 104
  • NZA-RR 2002, 186
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 09.03.1995 - 2 AZR 552/94

    Annahmeverzug: Arbeitsunwilligkeit vor unwirksamer Kündigung

    Auszug aus LAG Bremen, 17.09.2001 - 4 Sa 43/01
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist von der Leistungswilligkeit des gekündigten Arbeitnehmers auszugehen, insbesondere dann, wenn er rechtzeitig Kündigungsschutzklage erhebt (vgl. BAG Urt. v. 09.03.1995 - Az.: 2 AZR 552/94; BAG Urt. v. 26.07.1995 - Az.: 2 AZR 655/94).
  • BAG, 21.09.1999 - 9 AZR 759/98

    Anspruch auf Nebentätigkeitsgenehmigung als Rechtsanwalt

    Auszug aus LAG Bremen, 17.09.2001 - 4 Sa 43/01
    Unzulässig ist nämlich jede Nebentätigkeit, die erhebliche Beeinträchtigungen der Arbeitskraft beinhaltet (vgl. BAG AP Nr. 6 zu § 611 BGB Nebentätigkeit).
  • BAG, 26.06.1969 - 2 AZR 173/68

    Verhalten des Arbeitnehmers - Kündigungsgrund - Erfüllung der

    Auszug aus LAG Bremen, 17.09.2001 - 4 Sa 43/01
    aa) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und der Instanzgerichte, der die Kammer folgt, ist davon auszugehen, dass nur solche verhaltensbedingte Gründe für eine ordentliche Kündigung in Betracht kommen, die der Arbeitnehmer bei der Erfüllung seiner arbeitsvertraglichen Pflichten, insbesondere bei der Erbringung der Arbeitsleistung herbeigeführt hat (vgl. BAG AP Nr. 6 zu § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung).
  • BAG, 06.09.1990 - 2 AZR 165/90

    Annahmeverzug; Anrechnung anderweitigen Verdienstes

    Auszug aus LAG Bremen, 17.09.2001 - 4 Sa 43/01
    Aus diesem Grunde sind die Tätigkeiten anzurechnen (vgl. im Ergebnis: BAG NZA 1991 S. 221; KR-Spilger, a.a.O., § 11 KSchG Rdz. 35).
  • BAG, 19.06.1967 - 2 AZR 287/66

    Gastarbeitnehmer - Unterbringung - Kündigung - Abmahnung

    Auszug aus LAG Bremen, 17.09.2001 - 4 Sa 43/01
    Pflichtwidrigkeiten im Leistungs- und Verhaltensbereich muss grundsätzliche eine Abmahnung voraus gehen, ehe sie zum Anlass einer fristlosen Kündigung genommen werden können (vgl. BAG NJW 1967 S. 2030; BAG AP Nr. 116 zu § 626 BGB; ErfK-Müller-Glöge, a.a.O. § 626 BGB Rdz. 47).
  • BGH, 14.05.1992 - III ZR 48/91

    Anpassung einer Stundungsabrede bei Wegfall der Geschäftsgrundlage

    Auszug aus LAG Bremen, 17.09.2001 - 4 Sa 43/01
    Ist die Willenserklärung auslegungsfähig, muss die Auslegung vom Wortlaut der Erklärung ausgehen (vgl. BGH NJW 92, S. 1882, BGH NJW-RR 92, S. 1140).
  • BSG, 09.11.1995 - 11 RAr 27/95

    Eintritt einer Sperrzeit bei tariflich grundsätzlich nicht kündbaren

    Auszug aus LAG Bremen, 17.09.2001 - 4 Sa 43/01
    Ein Abwicklungsvertrag unterscheidet sich vom Aufhebungsvertrag dadurch, dass das durch die Kündigung gesetzte Faktum, nämlich die Beendigung des Arbeitsverhältnisses, hingenommen wird und nur die sich daraus ergebenden Folgen vertraglich geregelt werden, ohne das vor Ausspruch der Kündigung Vereinbarungen über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung getroffen wurden (vgl. BSG NZA-RR 1997 S. 109; Hümmerich NZA 1997 S. 409 (410); Baur, Arbeitsrechtliche Aufhebungsverträge, 6. Aufl. Rdz. 110).
  • BAG, 03.04.1986 - 2 AZR 258/85

    Fristlose Kündigung eines Schwerbehinderten

    Auszug aus LAG Bremen, 17.09.2001 - 4 Sa 43/01
    Dazu gehört in der Regel, dass er nach Kenntnis von dem nicht erfolgen Zugang unverzüglich einen erneuten Versuch unternimmt, seine Erklärung der Art in den Machtbereich des Empfängers zu bringen, dass diesem ohne weiteres eine Kenntnisnahme ihres Inhalts möglich ist (vgl. BAG DB 1986 S. 2336; BGH a.a.O.).
  • LAG Köln, 15.06.2007 - 11 Sa 243/07

    Abmahnung; Rücknahme und Entfernung aus der Personalakte des Arbeitnehmers

    (1) Danach liegt eine wirksame Abmahnung nur dann vor, wenn der Arbeitgeber zum einen dem Arbeitnehmer in einer für diesen deutlich erkennbaren Art und Weise die Pflichtverletzung genau bezeichnet (sog. Rüge- und Hinweisfunktion) und damit zum anderen deutlich - wenn auch nicht ausdrücklich - den Hinweis verbindet, dass im Wiederholungsfall der Inhalt oder der Bestand des Arbeitsverhältnisses gefährdet ist, sog. Ankündigungs- oder Warnfunktion (BAG, Urteil vom 17.02.1994 - 2 AZR 616/93, AP Nr. 116 zu § 626 BGB; BAG, Urteil vom 14.12.1994 - 5 AZR 137/94, AP Nr. 15 zu § 611 BGB Abmahnung; LAG Bremen, Urteil vom 17.09.2001 - 4 Sa 43/01, NZA-RR 2002, 186, 190 f.; ebenso Pauly, Hauptprobleme der arbeitsrechtlichen Abmahnung, NZA 1995, 449, 451; Burger, Abmahnung im Arbeitsverhältnis, DB 1992, 836 m.w. Nachw.).
  • OLG Brandenburg, 24.06.2008 - 6 U 104/07

    Annahmeverzug des Dienstberechtigten - Anrechnung des Erwerbs aus anderweitiger

    Dies belegen auch die Entscheidungen, die sich mit der Kausalitätsfrage bei § 615 BGB auseinandergesetzt haben: Dort ging es jeweils nur um die Frage, ob der Verdienst aus der im Annahmeverzug aufgenommenen geringfügigen Nebenbeschäftigung kausal mit dem Freiwerden der Arbeitskraft zusammenhing oder nicht (so beispielsweise BAG v. 6.9.1990, NZA 1991, 221; LAG Köln v. 10.12.2007, Az. 14 Ss 1148/07, zitiert nach juris; Hessisches LAG v. 13.1.2006, Az. 3 Sa 1019/05, zitiert nach juris; LAG Bremen v. 17.9.2001, NZA-RR 2002, 186).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.03.2007 - 3 Sa 893/06

    Arbeitgeberkündigung: Voraussetzung zur Beendigung des Annahmeverzuges

    Wenn der Arbeitnehmer - wie hier die Klägerin - rechtzeitig Kündigungsschutzklage erhebt, kann - je nach Lage des Einzelfalles - einer derartigen Klage die Leistungswilligkeit des gekündigten Arbeitnehmers entnommen werden (vgl. LAG Bremen v. 17.09.2001 - 4 Sa 43/01 -).
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