Rechtsprechung
LAG Hamburg, 22.09.1999 - 4 Sa 44/99 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Streit um die Wirksamkeit einer arbeitsvertraglichen Befristungsvereinbarung; Begriffe des Zeitangestellten, Angestellten für Aufgaben von begrenzter Dauer, Aushilfsangestellten im Manteltarifvertrag für Angestellte (MTA); Befristete Tätigkeit als Sachbearbeiter in der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Hamburg, 16.04.1999 - 3 Ca 31/99
- LAG Hamburg, 22.09.1999 - 4 Sa 44/99
- BAG, 28.03.2001 - 7 AZR 701/99
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 27.01.1988 - 7 AZR 292/87
Befristung bei Lehrkraft aus haushaltsrechtlichen Gründen
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 08.07.1998 - 7 AZR 388/97 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BAG, 24.09.1997 - 7 AZR 654/96
Arbeitsverhältnis: Befristung - sachliche Rechtfertigung - Haushaltsmittel
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 06.08.1997 - 7 AZR 619/96
Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsverhältnisses eines Volljuristen im …
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- BAG, 28.03.2001 - 7 AZR 701/99
Befristung und tarifliche Befristungsgrundform
7 AZR 701/99 4 Sa 44/99.Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 22. September 1999 - 4 Sa 44/99 - wird zurückgewiesen mit der klarstellenden Maßgabe, daß das Arbeitsverhältnis nicht aufgrund Befristung zum 31. Dezember 1998 beendet ist.
- LAG Schleswig-Holstein, 22.11.1999 - 4 Sa 514/99
Weiterbeschäftigungsanspruch i.S. von § 102 Abs. 5 BetrVG - Voraussetzungen
Das Landesarbeitsgericht hat durch Urteil vom 29. Juli 1999 - 4 Sa 44/99 - das Urteil des Arbeitsgerichts Neumünster vom 17. Dezember 1998 - 2 Ca 941 c/98 - abgeändert und die Klage abgewiesen.Sie verweise insoweit auf den Sachvortrag in dem Hauptverfahren bzgl. der Kündigungsschutzklage, wie es in dem Urteil des Landesarbeitsgerichts vom 29. Juli 1999 - 4 Sa 44/99 - dargestellt sei.
Dem Kläger standen Ansprüche aus Annahmeverzug aufgrund eines regulär fortbestehenden Arbeitsverhältnisses nicht mehr zu, weil das Arbeitsverhältnis mit Ablauf des 31. Juli 1998 aufgrund der ordentlichen Kündigung der Beklagten aufgelöst worden ist (LAG Schl.-Holst., Urt. v. 29. Juli 1999 - 4 Sa 44/99 -).
- LAG München, 30.05.2000 - 8 Sa 748/99
Arbeitsverhältnis: Befristung - sachlicher Grund - SR 2a MTA-BA
Das gleiche gelte im Übrigen auch für die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 22. September 1999 -- 4 Sa 44/99.