Rechtsprechung
   LAG Rheinland-Pfalz, 15.12.2005 - 4 Sa 453/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,12685
LAG Rheinland-Pfalz, 15.12.2005 - 4 Sa 453/05 (https://dejure.org/2005,12685)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 15.12.2005 - 4 Sa 453/05 (https://dejure.org/2005,12685)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 15. Dezember 2005 - 4 Sa 453/05 (https://dejure.org/2005,12685)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,12685) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Sozialauswahl bei einer betriebsbedingten Kündigung; Voraussetzungen für das Eingreifen der Erleichterungen des § 1 Abs. 5 Kündigungsschutzgesetz (KSchG); Erforderlichkeit der konkreten Benennung des Arbeitnehmers in einem wirksamen ...

  • Judicialis

    KSchG § 1 Abs. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 1 Abs. 1, 2, 3, 5
    Fehlerhafte Sozialauswahl bei Interessenausgleich mit nicht unterschriebener Namensliste ohne feste Verbindung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 06.12.2001 - 2 AZR 422/00

    Interessenausgleich mit Namensliste und soziale Auswahl - Annahmeverzug bei

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 15.12.2005 - 4 Sa 453/05
    Eine rechtliche Wirkung der Namensliste, die als Anlage von den Betriebsparteien zum Interessenausgleich nicht unterschrieben wurde und bei dem eine feste Verbindung zum Interessenausgleich nicht vorliegt, tritt nicht ein (vgl. BAG Urt. v. 06.12.2001, 2 AZR 422/00 in NZA 2002, 999).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht