Rechtsprechung
   LAG München, 30.04.2019 - 4 Sa 511/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,13667
LAG München, 30.04.2019 - 4 Sa 511/18 (https://dejure.org/2019,13667)
LAG München, Entscheidung vom 30.04.2019 - 4 Sa 511/18 (https://dejure.org/2019,13667)
LAG München, Entscheidung vom 30. April 2019 - 4 Sa 511/18 (https://dejure.org/2019,13667)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,13667) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    ArbGG § 64 Abs. 1, Abs. 2, § 66 Abs. 1, 11 Abs. 4; BGB § 242, § 645; AÜG Art. 1 § 1 Abs. 1 S. 1, Abs. 2, § 9 Nr. 1; ZPO § 256 Abs. 1, § 288
    Arbeitnehmer versus Werkbesteller

  • IWW

    § 645 BGB, § ... 64 Abs. 1, Abs. 2 ArbGG, §§ 66 Abs. 1, 11 Abs. 4, 64 Abs. 6 ArbGG, §§ 519, 520 ZPO, § 533 ZPO, § 529 ZPO, § 256 Abs. 1 ZPO, § 242 BGB, Art. 1 § 1 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 AÜG, Art. 1 § 10 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 9 Nr. 1 AÜG, Art. 1 § 13 i.V.m. § 1 Abs. 2, § 3 Abs. 1 Nr. 6 AÜG, Art. 1 § 1 Abs. 1 Satz 1 AÜG, Art. 1 § 1 Abs. 2 AÜG, Art. 1 § 3 Abs. 1 Nr. 6 AÜG, Art. 1 § 13 AÜG, Art. 1 § 10 Abs. 1 AÜG, Art. 1 § 1 Abs. 2, § 13 AÜG, Art. 1 § 1 Abs. 3, § 645 Abs. 1 Satz 1 BGB, Art. 1 § 1 Abs. 1 AÜG, § 288 ZPO, § 160 Abs. 3 Nr. 3 ZPO, § 162 ZPO, § 138 Abs. 2 ZPO, § 640 BGB, Art. 1 § 13 i.V.m. § 1 Abs. 1 Nr. 6 AÜG, § 12 MTV, § 195 BGB, § 291 Satz 1 BGB, § 91 Abs. 1 ZPO, § 92 Abs. 2 Nr. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG, § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG

Kurzfassungen/Presse (4)

  • bayern.de PDF (Pressemitteilung)

    Mehr als 30jährige Beschäftigung in Kraftwerk war Arbeitnehmerüberlassung und kein Werkvertrag

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Pressemitteilung)

    30jährige Beschäftigung ist Arbeitnehmerüberlassung und kein Werkvertrag

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Mehr als 30jährige Beschäftigung in Kraftwerk war Arbeitnehmerüberlassung und kein Werkvertrag

  • etl-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Abgrenzung Arbeitnehmerüberlassung werkvertraglicher Einsatz

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (20)

  • BAG, 13.08.2008 - 7 AZR 269/07

    Arbeitnehmerüberlassung - Verwirkung - Verteilung der Darlegungslast für das

    Auszug aus LAG München, 30.04.2019 - 4 Sa 511/18
    Solche Dienst- oder Werkverträge werden vom Arbeitnehmerüberlassungsgesetz nicht erfasst (st. Rspr., vgl. BAG, Urteil vom 13.08.2008 - 7 AZR 269/07, juris, Rn. 14; BAG, Urteil vom 10.10.2007 - 7 AZR 487/06, juris, Rn. 34 m.w.N.).

    Der so ermittelte wirkliche Wille der Vertragsparteien bestimmt den Geschäftsinhalt und damit den Vertragstyp (BAG, Urteil vom 13.08.2008 - 7 AZR 269/07, juris, Rn. 15; BAG, Urteil vom 10.10.2007 - 7 AZR 487/06, juris, Rn. 35 m.w.N.).

    Die Vertragspraxis lässt aber nur dann Rückschlüsse auf den wirklichen Geschäftswillen der Vertragspartner zu, wenn die zum Vertragsabschluss berechtigten Personen die vom Vertragswortlaut abweichende Vertragspraxis kennen und sie zumindest billigen (BAG, Urteil vom 13.08.2008 - 7 AZR 269/07, juris, Rn. 23; BAG).

    In diesem Fall ist es nunmehr Sache des Arbeitnehmers, die Kenntnis der auf Seiten der beteiligten Arbeitgeber handelnden und zum Vertragsabschluss berechtigten Personen von der tatsächlichen Vertragsdurchführung vorzutragen (BAG, Urteil vom 13.08.2008 - 7 AZR 269/07, juris, Rn. 24).

    In diesem wird lediglich auf die bereits zitierte Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 13.08.2008 - 7 AZR 269/07 - Bezug genommen.

  • BAG, 24.05.2006 - 7 AZR 365/05

    Arbeitnehmerüberlassung - Verwirkung - Rechtsmissbrauch - Feststellungsinteresse

    Auszug aus LAG München, 30.04.2019 - 4 Sa 511/18
    Ein Arbeitnehmer kann das Bestehen und den Beginn eines Arbeitsverhältnisses zu einem Entleiher auf der Grundlage der Bestimmungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes mit der allgemeinen Feststellungsklage verfolgen (st. Rspr., vgl. BAG, Urteil vom 18.02.2003 - 3 AZR 160/02, juris, Rn. 33; BAG, Urteil vom 24.05.2006 - 7 AZR 365/05, juris, Rn. 25; BAG, Urteil vom 12.07.2016 - 9 AZR 352/15, juris, Rn. 9; BAG, Urteil vom 20.09.2016 - 9 AZR 735/15, juris, Rn. 22).

    Dies könnte nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts etwa dann der Fall sein, wenn sich die Klägerin in Widerspruch zu ihrem früheren Verhalten gesetzt hätte, weil sie z.B. während der Dauer ihres Einsatzes bei der Beklagten eine Übernahme in ein Arbeitsverhältnis abgelehnt hat (vgl. BAG, Urteil vom 24.05.2006 - 7 AZR 365/05, juris, Rn. 26 bis 28).

    Durch die Verwirkung wird die illoyal verspätete Geltendmachung von Rechten ausgeschlossen (vgl. u.a. BAG, Urteil vom 19.03.2003 - 7 AZR 267/02, juris, Rn. 41; BAG, Urteil vom 24.05.2006 - 7 AZR 365/05, juris, Rn. 31).

    Solange die Klägerin im Betrieb der Beklagten tätig ist, kann ihr Recht, sich auf die Entstehung eines Arbeitsverhältnisses mit der Beklagten nach den Vorschriften des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes zu berufen, nicht durch Zeitablauf verwirken (vgl. BAG, Urteil vom 24.05.2006 - 7 AZR 365/05, juris, Rn. 36).

  • BAG, 19.03.2003 - 7 AZR 267/02

    Arbeitnehmerüberlassung - vermutete Arbeitsvermittlung

    Auszug aus LAG München, 30.04.2019 - 4 Sa 511/18
    Nach Art. 1 § 1 Abs. 3, § 13 AÜG a.F. entstandene Arbeitsverhältnisse bestehen daher so lange fort, bis sie nach allgemeinen arbeitsrechtlichen Regeln beendet werden (BAG, Urteil vom 19.03.2003 - 7 AZR 267/02, juris, Rn. 39).

    Diese ist vielmehr durch eine spezifische Ausgestaltung der Vertragsbeziehungen zwischen Verleiher und Entleiher einerseits (dem Arbeitnehmerüberlassungsvertrag) und zwischen Verleiher und Arbeitnehmer andererseits (dem Leiharbeitsvertrag) sowie durch das Fehlen einer arbeitsvertraglichen Beziehung zwischen Arbeitnehmer und Entleiher gekennzeichnet (vgl. BAG, Urteil vom 19.03.2003 - 7 AZR 267/02, juris, Rn. 44).

    Durch die Verwirkung wird die illoyal verspätete Geltendmachung von Rechten ausgeschlossen (vgl. u.a. BAG, Urteil vom 19.03.2003 - 7 AZR 267/02, juris, Rn. 41; BAG, Urteil vom 24.05.2006 - 7 AZR 365/05, juris, Rn. 31).

  • BAG, 27.06.2017 - 9 AZR 133/16

    Arbeitnehmerüberlassung

    Auszug aus LAG München, 30.04.2019 - 4 Sa 511/18
    Fehlt es daran und ist zudem der vertraglich festgelegte Leistungsgegenstand derart unbestimmt, dass er erst durch Weisung des Auftraggebers konkretisiert wird, liegt Arbeitnehmerüberlassung vor (vgl. auch BAG, Urteil vom 27.06.2017 - 9 AZR 133/16, juris, Rn. 45).

    (a) Dass die Klägerin auch die Einrichtungen bzw. Arbeitsmaterialien - wie das Verfilmungs- und Lesegerät - der Beklagten genutzt hat, ist, entgegen der Auffassung der Klägerin, unschädlich (BAG, Urteil vom 27.06.2017 - 9 AZR 133/16, juris, Rn. 50; BAG, Urteil vom 18.01.2012 - 7 AZR 723/10, Rn. 35).

  • BAG, 18.01.2012 - 7 AZR 723/10

    Arbeitnehmerüberlassung und Dienstvertrag - Einsatz von Beliehenen

    Auszug aus LAG München, 30.04.2019 - 4 Sa 511/18
    (a) Dass die Klägerin auch die Einrichtungen bzw. Arbeitsmaterialien - wie das Verfilmungs- und Lesegerät - der Beklagten genutzt hat, ist, entgegen der Auffassung der Klägerin, unschädlich (BAG, Urteil vom 27.06.2017 - 9 AZR 133/16, juris, Rn. 50; BAG, Urteil vom 18.01.2012 - 7 AZR 723/10, Rn. 35).

    Des Weiteren spricht als positives Indiz für einen Werkvertrag, dass in der Beauftragung vom 26.04.1985 auch eine Regelung zur Gewährleistung und Haftung enthalten war (BAG, Urteil vom 18.01.2012 - 7 AZR 723/10, juris, Rn. 37).

  • BAG, 10.10.2007 - 7 AZR 487/06

    Arbeitnehmerüberlassung - Verwirkung

    Auszug aus LAG München, 30.04.2019 - 4 Sa 511/18
    Solche Dienst- oder Werkverträge werden vom Arbeitnehmerüberlassungsgesetz nicht erfasst (st. Rspr., vgl. BAG, Urteil vom 13.08.2008 - 7 AZR 269/07, juris, Rn. 14; BAG, Urteil vom 10.10.2007 - 7 AZR 487/06, juris, Rn. 34 m.w.N.).

    Der so ermittelte wirkliche Wille der Vertragsparteien bestimmt den Geschäftsinhalt und damit den Vertragstyp (BAG, Urteil vom 13.08.2008 - 7 AZR 269/07, juris, Rn. 15; BAG, Urteil vom 10.10.2007 - 7 AZR 487/06, juris, Rn. 35 m.w.N.).

  • BAG, 18.02.2003 - 3 AZR 160/02

    Betriebliche Altersversorgung bei vermuteter Arbeitsvermittlung/unerlaubter

    Auszug aus LAG München, 30.04.2019 - 4 Sa 511/18
    Ein Arbeitnehmer kann das Bestehen und den Beginn eines Arbeitsverhältnisses zu einem Entleiher auf der Grundlage der Bestimmungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes mit der allgemeinen Feststellungsklage verfolgen (st. Rspr., vgl. BAG, Urteil vom 18.02.2003 - 3 AZR 160/02, juris, Rn. 33; BAG, Urteil vom 24.05.2006 - 7 AZR 365/05, juris, Rn. 25; BAG, Urteil vom 12.07.2016 - 9 AZR 352/15, juris, Rn. 9; BAG, Urteil vom 20.09.2016 - 9 AZR 735/15, juris, Rn. 22).

    Das Tatbestandsmerkmal der Gewerbsmäßigkeit i.S.d. Art. 1 § 1 Abs. 1 AÜG a.F. kann dabei nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts bei einer über mehrere Jahre dauernden Überlassung unterstellt werden (BAG, Urteil vom 18.02.2003 - 3 AZR 160/02, juris, Rn. 50).

  • BAG, 15.04.2014 - 3 AZR 395/11

    Betriebliche Altersversorgung - Arbeitnehmerüberlassung - Abgrenzung zu Werk- und

    Auszug aus LAG München, 30.04.2019 - 4 Sa 511/18
    Dies folgt auch nicht aus dem von der Beklagten - in ihrem Schriftsatz vom 28.02.2019 (Bl. 511 ff. d.A.) - zitierten Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 15.04.2014 - 3 AZR 395/11.
  • BAG, 15.04.1999 - 7 AZR 437/97

    Arbeitnehmerüberlassung - Befristeter Arbeitsvertrag

    Auszug aus LAG München, 30.04.2019 - 4 Sa 511/18
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts war Art. 1 § 13 AÜG a.F. eine Art. 1 § 10 Abs. 1 AÜG a.F. ergänzende Regelung, durch die bei einer als unerlaubte Arbeitsvermittlung anzusehenden Überlassung nach Art. 1 § 1 Abs. 2, § 3 Abs. 1 Nr. 6 AÜG a.F. kraft Gesetzes ein Arbeitsverhältnis mit dem Beschäftigungsunternehmen begründet wurde (vgl. BAG, Urteil vom 15.04.1999 - 7 AZR 437/97, juris, Rn. 18).
  • BAG, 24.08.2011 - 4 AZR 566/09

    Elementenfeststellungsklage - Auslegung einer Tarifvertragsbestimmung -

    Auszug aus LAG München, 30.04.2019 - 4 Sa 511/18
    Die Feststellungsklage kann sich auf einzelne Beziehungen oder Folgen aus einem Rechtsverhältnis, auf bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen oder auf den Umfang einer Leistungspflicht beschränken - sog. Elementenfeststellungsklage (st. Rspr., vgl. BAG, Urteil vom 24.08.2011 - 4 AZR 566/09, juris, Rn. 33).
  • BAG, 09.11.1994 - 7 AZR 217/94

    Arbeitnehmerüberlassung

  • LAG Hamm, 13.09.2004 - 8 Sa 391/04

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Tarifvertrag, auflösende Bedingung,

  • BAG, 14.12.2005 - 4 AZR 522/04

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage

  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.03.2016 - 3 Sa 476/15

    Arbeitnehmerüberlassung - Scheinwerkvertrag - Beweislast

  • BAG, 22.06.1994 - 7 AZR 286/93

    Arbeitnehmerüberlassung - Weisungsrecht

  • BAG, 29.11.2001 - 4 AZR 757/00

    Tarifvertragsauslegung - Zulässigkeit eines Feststellungsantrags

  • BAG, 15.01.2003 - 7 AZR 535/02

    Verlängerung einer Befristung nach dem TzBfG

  • BAG, 03.12.1997 - 7 AZR 764/96

    Arbeitnehmerüberlassung im Konzern

  • BAG, 12.07.2016 - 9 AZR 352/15

    Werkvertrag - verdeckte Arbeitnehmerüberlassung

  • BAG, 20.09.2016 - 9 AZR 735/15

    Arbeitnehmerüberlassung - Abgrenzung zur Tätigkeit aufgrund eines Dienstvertrags

  • LAG München, 29.04.2020 - 11 Sa 106/20

    Feststellung eines Arbeitsverhältnisses und eines Anwartschaftsverhältnisses auf

    Nach Ergehen eines Urteils am 30.04.2019 durch die 4.Kammer (Az. 4 Sa 511/18) und dessen Aufhebung durch das Bundesarbeitsgericht (Az. 9 AZN 802/19) unter Zurückverweisung zur neuen Verhandlung und Entscheidung (unter ausdrücklicher Aufrechterhaltung des bisherigen Berufungsverfahrens) erfolgte die Fortsetzung der mündlichen Verhandlung am 22.04.2020.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht