Weitere Entscheidung unten: LAG Berlin-Brandenburg, 04.04.2012

Rechtsprechung
   LAG Berlin-Brandenburg, 04.04.2012 - 4 Sa 2440/11, 4 Sa 514/12   

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LAG Berlin-Brandenburg, 04.04.2012 - 4 Sa 2440/11, 4 Sa 514/12 (https://dejure.org/2012,8899)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 04.04.2012 - 4 Sa 2440/11, 4 Sa 514/12 (https://dejure.org/2012,8899)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 04. April 2012 - 4 Sa 2440/11, 4 Sa 514/12 (https://dejure.org/2012,8899)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Arbeitsverhältnisse zur City-BKK nicht beendet

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zur City-BKK - Arbeitsverhältnisse trotz Schließung nicht beendet

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Arbeitsverhältnisse zur City-BKK nicht beendet

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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 25.10.2007 - 8 AZR 989/06

    Wiedereinstellungsanspruch - Betriebsübergang - unbeachtlicher Widerspruch

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 04.04.2012 - 4 Sa 2440/11
    Sie begehrt damit die Abgabe einer Willenserklärung der Beklagten, die mit Rechtskraft eines dem Klageantrag stattgebenden Urteils gem. § 894 Abs. 1 Satz 1 ZPO als abgegeben gilt (BAG 25.10.2007 - 8 AZR 989/06 - AP Nr. 2 zu § 613a BGB Wiedereinstellung = EzA § 613a BGB 2002 Nr. 80, zu B I 1 der Gründe mwN).

    Eine dahingehende Verurteilung ist daher möglich (BAG 25.10.2007 - 8 AZR 989/06 - AP Nr. 2 zu § 613a BGB Wiedereinstellung = EzA § 613a BGB 2002 Nr. 80, zu B II 3 der Gründe mwN).

  • BAG, 16.01.1991 - 4 AZR 320/90

    Beginn einer tariflichen Ausschlußfrist

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 04.04.2012 - 4 Sa 2440/11
    Tariffähige Koalitionen können auch nichttarifliche Vereinbarungen schließen und zwar auch in der Form eines Vertrags zugunsten Dritter iSd. § 328 Abs. 1 BGB (BAG 16.02.2000 - 4 AZR 14/99 - EzA § 4 TVG Seeschifffahrt Nr. 1, zu II 3 b der Gründe ; BAG 05.11.1997 - 4 AZR 872/95 - AP Nr. 29 zu § 1 TVG = EzA § 1 TVG Nr. 41, zu II 1.2 der Gründe; Wiedemann TVG § 1 Rn. 22; Däubler TVG Einleitung Rn. 869).
  • BAG, 05.11.1997 - 4 AZR 872/95

    Keine kollektivvertragliche Festschreibung der Arbeitszeit der Lehrkräfte an

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 04.04.2012 - 4 Sa 2440/11
    Tariffähige Koalitionen können auch nichttarifliche Vereinbarungen schließen und zwar auch in der Form eines Vertrags zugunsten Dritter iSd. § 328 Abs. 1 BGB (BAG 16.02.2000 - 4 AZR 14/99 - EzA § 4 TVG Seeschifffahrt Nr. 1, zu II 3 b der Gründe ; BAG 05.11.1997 - 4 AZR 872/95 - AP Nr. 29 zu § 1 TVG = EzA § 1 TVG Nr. 41, zu II 1.2 der Gründe; Wiedemann TVG § 1 Rn. 22; Däubler TVG Einleitung Rn. 869).
  • BAG, 16.02.2000 - 4 AZR 14/99

    Heueranspruch nach dem Heuertarifvertrag und Manteltarifvertrag für die deutsche

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 04.04.2012 - 4 Sa 2440/11
    Tariffähige Koalitionen können auch nichttarifliche Vereinbarungen schließen und zwar auch in der Form eines Vertrags zugunsten Dritter iSd. § 328 Abs. 1 BGB (BAG 16.02.2000 - 4 AZR 14/99 - EzA § 4 TVG Seeschifffahrt Nr. 1, zu II 3 b der Gründe ; BAG 05.11.1997 - 4 AZR 872/95 - AP Nr. 29 zu § 1 TVG = EzA § 1 TVG Nr. 41, zu II 1.2 der Gründe; Wiedemann TVG § 1 Rn. 22; Däubler TVG Einleitung Rn. 869).
  • BAG, 19.10.2005 - 7 AZR 32/05

    Wiedereinstellungsanspruch

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 04.04.2012 - 4 Sa 2440/11
    (1) Zwar bezieht sich das Schreiben seinem Wortlaut nach auf die Schließung der BKK B.; auch wurde ein Rückkehrrecht im Falle der Schließung eines Rechtsnachfolgers der BKK B. nicht explizit aufgenommen (vgl. zu dem Fehlen eines entsprechenden Zusatzes in einer Betriebsvereinbarung BAG 19.10.2005 - 7 AZR 32/05 - AP Nr. 26 zu § 77 BetrVG 1972 Betriebsvereinbarung = EzA § 77 BetrVG 2001 Nr. 13, zu II 3 b der Gründe).
  • BAG, 19.10.2011 - 5 AZR 138/10

    Rückkehrrecht nach § 17 HVFG - Krankengeldzuschuss

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 04.04.2012 - 4 Sa 2440/11
    Dies ist vom Wortlaut nicht mehr gedeckt (vgl. hinsichtlich einer Norminterpretation BAG 19.10.2011 - 5 AZR 138/10 - zitiert nach juris Rn. 29).
  • LAG Düsseldorf, 27.03.2007 - 6 Sa 227/07

    Klage auf Annahme des Angebots zum Abschluss eines Arbeitsvertrages aufgrund

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 04.04.2012 - 4 Sa 2440/11
    Ein Rückkehrrecht beinhaltet einen Anspruch auf Neubegründung eines Arbeitsverhältnisses und nicht die Fortsetzung eines Arbeitsverhältnisses (LAG Düsseldorf 27.3.2007 - 6 Sa 227/07 - zitiert nach juris Rn. 75).
  • BAG, 03.04.2007 - 9 AZR 283/06

    Lehrerpersonalkonzept - höhere Unterrichtsverpflichtung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 04.04.2012 - 4 Sa 2440/11
    Bei der Auslegung sind alle tatsächlichen Begleitumstände der Erklärung zu berücksichtigen, die für die Frage von Bedeutung sein können, welchen Willen der Erklärende bei seiner Erklärung hatte und wie die Erklärung von ihrem Empfänger zu verstehen war (BAG 20.05.2008 - 9 AZR 271/07 - AP Nr. 13 zu § 305 BGB, zu A I 2 der Gründe; BAG 03.04.2007 - 9 AZR 283/06 - AP BAT SR 2l § 2 Nr. 21 = EzTöD 200 § 44 Nr. 2 TV-L Nr. 4, zu B II 3 a der Gründe).
  • BAG, 20.05.2008 - 9 AZR 271/07

    Auslegung einer Vorruhestandsvereinbarung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 04.04.2012 - 4 Sa 2440/11
    Bei der Auslegung sind alle tatsächlichen Begleitumstände der Erklärung zu berücksichtigen, die für die Frage von Bedeutung sein können, welchen Willen der Erklärende bei seiner Erklärung hatte und wie die Erklärung von ihrem Empfänger zu verstehen war (BAG 20.05.2008 - 9 AZR 271/07 - AP Nr. 13 zu § 305 BGB, zu A I 2 der Gründe; BAG 03.04.2007 - 9 AZR 283/06 - AP BAT SR 2l § 2 Nr. 21 = EzTöD 200 § 44 Nr. 2 TV-L Nr. 4, zu B II 3 a der Gründe).
  • BAG, 18.01.2012 - 10 AZR 670/10

    Tantieme - Leistungsvoraussetzungen - Vertragsänderung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 04.04.2012 - 4 Sa 2440/11
    Typische Willenserklärungen sind nach ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn einheitlich so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Verkehrskreise verstanden werden (vgl. zuletzt BAG 18.01.2012 - 10 AZR 670/10 - DB 2012, 749 mwN).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 19.04.2012 - 14 Sa 179/12

    Vertragliches Rückkehrrecht zum Land Berlin - Wiedereinstellungsanspruch nach

    Darüber hinaus hätte das Land in diesem Fall aufgrund seiner Einflussnahme im Verwaltungsrat der BKK B. auch jederzeit die Möglichkeit besessen, sich durch eine z. B. nur kurzzeitig nach dem Personalübergang stattfindenden Fusion mit einer anderen Betriebskrankenkasse von seiner Verpflichtung gegenüber den übergegangenen Mitarbeitern zu lösen (vgl. so auch LAG Berlin-Brandenburg, 04.04.2012, 4 Sa 2440/11 und 4 Sa 514/12 in einem Parallelfall m. w. N.).

    Aus Sicht der betroffenen Arbeitnehmer wäre aber an das formale Bestehen der BKK B. geknüpftes Rückkehrrecht ohne Einbeziehung von deren Rechtsnachfolger gerade kein fortdauerndes (unbefristetes) Rückkehrrecht (vgl. ebenso LAG Berlin-Brandenburg, 04.04.2012, 4 Sa 2440/11 und 4 Sa 514/12).

    Das Rückkehrrecht aktualisiert sich damit durch die mit der Schließung einhergehende Personalfreisetzung (vgl. ebenso LAG Berlin-Brandenburg, 04.04.2012, 4 Sa 2440/11 und 4 Sa 514/12).

    Da es sich hierbei nicht um Tarifverträge im Sinne des § 1 Abs. 2 TVG handelt, gilt das generelle Prinzip der Formfreiheit im bürgerlichen Recht (vgl. LAG Berlin-Brandenburg, 04.04.2012, 4 Sa 2440/11 und 4 Sa 514/12 m. w. N.).

    Damit ist zwischen den Koalitionsparteien einvernehmlich die Weitergeltung des § 2 Abs. 3 VBSV BKK in der im Schreiben vom 21. Juni 2004 niedergelegten Fassung vereinbart worden (vgl. LAG Berlin-Brandenburg, 04.04.2012, 4 Sa 2440/11 und 4 Sa 514/12).

    Bereits aus dem Wortlaut des Schreibens vom 21. Juni 2004 ergibt sich eindeutig, dass die nach § 147 Abs. 2 SGB V vom Land Berlin auf die BKK B. übergegangenen Arbeitnehmer für den Fall ihres Ausscheidens aus dem Arbeitsverhältnis bei der C. BKK und unmittelbarer anschließender Neubegründung eines Arbeitsverhältnisses zum beklagten Land einen Anspruch auf Berücksichtigung ihrer bei der BKK B. bis zum 31. Dezember 2003 verbrachten Zeit gegenüber dem beklagten Land haben (vgl. LAG Berlin-Brandenburg, 04.04.2012, 4 Sa 2440/11 und 4 Sa 514/12).

    Die von der Klägerin begehrte generelle Anrechnung als Beschäftigungszeit und als Dienstzeit lässt sich aus § 34 Abs. 3 Satz 4 TV-L nicht herleiten (vgl. ebenso LAG Berlin-Brandenburg, 04.04.2012, 4 Sa 2440/11 und 4 Sa 514/12).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 22.11.2012 - 25 Sa 1257/12

    Auslegung einer einzelvertraglichen Zusage - Rückkehrrecht zum Land Berlin nach

    Die reine Wortlautbetrachtung würde aber dem maßgeblichen Parteiwillen ausgehend von dem Verständnis eines objektivierten Empfängerhorizonts nicht entsprechen (ebenso LAG Berlin-Brandenburg 4. April 2012 - 4 Sa 2440/11 - ArbuR 2012, 229).

    Ein an das lediglich formale Bestehen der BKK Berlin geknüpftes Rückkehrrecht ohne Einbeziehung von deren Rechtsnachfolger wäre demgegenüber aus Sicht der betroffenen Arbeitnehmer gerade kein fortdauerndes (unbefristetes) Rückkehrrecht (LAG Berlin-Brandenburg 4. April 2012 - 4 Sa 2440/11 - ArbuR 2012, 229).

    Das vertragliche Rückkehrrecht sollte sich damit erst durch die mit der Schließung einhergehende Gefahr einer Personalfreisetzung aktualisieren (ebenso LAG Berlin-Brandenburg 4. April 2012 - 4 Sa 2440/11 - ArbuR 2012, 229).

    Bereits aus dem Wortlaut des Schreibens vom 21. Juni 2004 ergibt sich eindeutig, dass die nach § 147 Abs. 2 SGB V vom Land Berlin auf die BKK B. übergegangenen Arbeitnehmer für den Fall ihres Ausscheidens aus dem Arbeitsverhältnis bei der C. BKK und unmittelbarer anschließender Neubegründung eines Arbeitsverhältnisses zum beklagten Land einen Anspruch auf Berücksichtigung ihrer bei der BKK B. bis zum 31. Dezember 2003 verbrachten Zeit gegenüber dem beklagten Land haben (vgl. ArbG Berlin 26. November 2012 - 33 Ca 15490/11 - n. v.; LAG Berlin-Brandenburg, 4. April 2012 - 4 Sa 2440/11 und 4 Sa 514/12 -).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 22.11.2012 - 25 Sa 1258/12

    Auslegung einer einzelvertraglichen Zusage - Rückkehrrecht zum Land Berlin nach

    Die reine Wortlautbetrachtung würde aber dem maßgeblichen Parteiwillen ausgehend von dem Verständnis eines objektivierten Empfängerhorizonts nicht entsprechen (ebenso LAG Berlin-Brandenburg 4. April 2012 - 4 Sa 2440/11 - ArbuR 2012, 229).

    Ein an das lediglich formale Bestehen der BKK Berlin geknüpftes Rückkehrrecht ohne Einbeziehung von deren Rechtsnachfolger wäre demgegenüber aus Sicht der betroffenen Arbeitnehmer gerade kein fortdauerndes (unbefristetes) Rückkehrrecht (LAG Berlin-Brandenburg 4. April 2012 - 4 Sa 2440/11 - ArbuR 2012, 229) .

    Das vertragliche Rückkehrrecht sollte sich damit erst durch die mit einer Schließung oder Auflösung einhergehende Gefahr einer Personalfreisetzung aktualisieren (ebenso LAG Berlin-Brandenburg 4. April 2012 - 4 Sa 2440/11 - ArbuR 2012, 229).

    Bereits aus dem Wortlaut des Schreibens vom 21. Juni 2004 ergibt sich eindeutig, dass die nach § 147 Abs. 2 SGB V vom Land Berlin auf die BKK B. übergegangenen Arbeitnehmer für den Fall ihres Ausscheidens aus dem Arbeitsverhältnis bei der C. BKK und unmittelbarer anschließender Neubegründung eines Arbeitsverhältnisses zum beklagten Land einen Anspruch auf Berücksichtigung ihrer bei der BKK B. bis zum 31. Dezember 2003 verbrachten Zeit gegenüber dem beklagten Land haben (vgl. ArbG Berlin 26. November 2012 - 33 Ca 15490/11 - n. v.; LAG Berlin-Brandenburg 4. April 2012 - 4 Sa 2440/11 und 4 Sa 514/12 -).

  • BAG, 15.10.2013 - 9 AZR 572/12

    Klage auf Abgabe einer Willenserklärung - Auslegung einer Rückkehrzusage

    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 4. April 2012 - 4 Sa 2440/11 und 4 Sa 514/12 - unter Zurückweisung der Revision des beklagten Landes teilweise aufgehoben.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.08.2012 - 25 Sa 331/12

    Vertragliches Rückkehrrecht zum Land Berlin nach Schließung einer

    Derartige Koalitionsvereinbarungen unterliegen nicht der Schriftform, da es sich hierbei nicht um Tarifverträge im Sinne des § 1 Abs. 2 TVG handelt, so dass das generelle Prinzip der Formfreiheit im bürgerlichen Recht gilt (vgl. LAG Berlin-Brandenburg, 04.04.2012, 4 Sa 2440/11 und 4 Sa 514/12 m. w. N.).

    Damit ist zwischen den Koalitionsparteien einvernehmlich die Weitergeltung des § 2 Abs. 3 VBSV BKK in der im Schreiben vom 21. Juni 2004 niedergelegten Fassung vereinbart worden (vgl. LAG Berlin-Brandenburg, 04.04.2012, 4 Sa 2440/11 und 4 Sa 514/12).

    Dies ist vom Wortlaut nicht mehr gedeckt (vgl. LAG Berlin-Brandenburg, 04.04.2012, 4 Sa 2440/11 und 4 Sa 514/12).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 23.05.2012 - 15 Sa 182/12

    Auslegung einer Gesamtzusage - Schließung einer Betriebskrankenkasse -

    Soweit die Klägerin in ihren Anträgen die Berücksichtigung der bei der C. BKK und der BKK zurückgelegten Betriebszugehörigkeitszeiten aufgenommen hat, soll damit nur zum Ausdruck gebracht werden, dass sie so zu stellen sei, wie sie bei ununterbrochenem Arbeitsverhältnis mit dem beklagten Land gestanden hätte (so auch LAG Berlin-Brandenburg, 04.04.2012 - 4 Sa 2440/11 -).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 27.06.2012 - 24 Sa 328/12

    Anspruch auf Abschluss eines Arbeitsvertrags - unbefristetes Rückkehrrecht -

    Das Rückkehrrecht aktualisiert sich damit durch den mit der Schließung einhergehenden Personalabbau (so auch LAG Berlin 4.4. 2012 - 4 Sa 2440/11 -).
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   LAG Berlin-Brandenburg, 04.04.2012 - 4 Sa 514/12   

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Wird zitiert von ... (4)

  • LAG Berlin-Brandenburg, 19.04.2012 - 14 Sa 179/12

    Vertragliches Rückkehrrecht zum Land Berlin - Wiedereinstellungsanspruch nach

    Darüber hinaus hätte das Land in diesem Fall aufgrund seiner Einflussnahme im Verwaltungsrat der BKK B. auch jederzeit die Möglichkeit besessen, sich durch eine z. B. nur kurzzeitig nach dem Personalübergang stattfindenden Fusion mit einer anderen Betriebskrankenkasse von seiner Verpflichtung gegenüber den übergegangenen Mitarbeitern zu lösen (vgl. so auch LAG Berlin-Brandenburg, 04.04.2012, 4 Sa 2440/11 und 4 Sa 514/12 in einem Parallelfall m. w. N.).

    Aus Sicht der betroffenen Arbeitnehmer wäre aber an das formale Bestehen der BKK B. geknüpftes Rückkehrrecht ohne Einbeziehung von deren Rechtsnachfolger gerade kein fortdauerndes (unbefristetes) Rückkehrrecht (vgl. ebenso LAG Berlin-Brandenburg, 04.04.2012, 4 Sa 2440/11 und 4 Sa 514/12).

    Das Rückkehrrecht aktualisiert sich damit durch die mit der Schließung einhergehende Personalfreisetzung (vgl. ebenso LAG Berlin-Brandenburg, 04.04.2012, 4 Sa 2440/11 und 4 Sa 514/12).

    Da es sich hierbei nicht um Tarifverträge im Sinne des § 1 Abs. 2 TVG handelt, gilt das generelle Prinzip der Formfreiheit im bürgerlichen Recht (vgl. LAG Berlin-Brandenburg, 04.04.2012, 4 Sa 2440/11 und 4 Sa 514/12 m. w. N.).

    Damit ist zwischen den Koalitionsparteien einvernehmlich die Weitergeltung des § 2 Abs. 3 VBSV BKK in der im Schreiben vom 21. Juni 2004 niedergelegten Fassung vereinbart worden (vgl. LAG Berlin-Brandenburg, 04.04.2012, 4 Sa 2440/11 und 4 Sa 514/12).

    Bereits aus dem Wortlaut des Schreibens vom 21. Juni 2004 ergibt sich eindeutig, dass die nach § 147 Abs. 2 SGB V vom Land Berlin auf die BKK B. übergegangenen Arbeitnehmer für den Fall ihres Ausscheidens aus dem Arbeitsverhältnis bei der C. BKK und unmittelbarer anschließender Neubegründung eines Arbeitsverhältnisses zum beklagten Land einen Anspruch auf Berücksichtigung ihrer bei der BKK B. bis zum 31. Dezember 2003 verbrachten Zeit gegenüber dem beklagten Land haben (vgl. LAG Berlin-Brandenburg, 04.04.2012, 4 Sa 2440/11 und 4 Sa 514/12).

    Die von der Klägerin begehrte generelle Anrechnung als Beschäftigungszeit und als Dienstzeit lässt sich aus § 34 Abs. 3 Satz 4 TV-L nicht herleiten (vgl. ebenso LAG Berlin-Brandenburg, 04.04.2012, 4 Sa 2440/11 und 4 Sa 514/12).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.08.2012 - 25 Sa 331/12

    Vertragliches Rückkehrrecht zum Land Berlin nach Schließung einer

    Derartige Koalitionsvereinbarungen unterliegen nicht der Schriftform, da es sich hierbei nicht um Tarifverträge im Sinne des § 1 Abs. 2 TVG handelt, so dass das generelle Prinzip der Formfreiheit im bürgerlichen Recht gilt (vgl. LAG Berlin-Brandenburg, 04.04.2012, 4 Sa 2440/11 und 4 Sa 514/12 m. w. N.).

    Damit ist zwischen den Koalitionsparteien einvernehmlich die Weitergeltung des § 2 Abs. 3 VBSV BKK in der im Schreiben vom 21. Juni 2004 niedergelegten Fassung vereinbart worden (vgl. LAG Berlin-Brandenburg, 04.04.2012, 4 Sa 2440/11 und 4 Sa 514/12).

    Dies ist vom Wortlaut nicht mehr gedeckt (vgl. LAG Berlin-Brandenburg, 04.04.2012, 4 Sa 2440/11 und 4 Sa 514/12).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 22.11.2012 - 25 Sa 1257/12

    Auslegung einer einzelvertraglichen Zusage - Rückkehrrecht zum Land Berlin nach

    Bereits aus dem Wortlaut des Schreibens vom 21. Juni 2004 ergibt sich eindeutig, dass die nach § 147 Abs. 2 SGB V vom Land Berlin auf die BKK B. übergegangenen Arbeitnehmer für den Fall ihres Ausscheidens aus dem Arbeitsverhältnis bei der C. BKK und unmittelbarer anschließender Neubegründung eines Arbeitsverhältnisses zum beklagten Land einen Anspruch auf Berücksichtigung ihrer bei der BKK B. bis zum 31. Dezember 2003 verbrachten Zeit gegenüber dem beklagten Land haben (vgl. ArbG Berlin 26. November 2012 - 33 Ca 15490/11 - n. v.; LAG Berlin-Brandenburg, 4. April 2012 - 4 Sa 2440/11 und 4 Sa 514/12 -).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 22.11.2012 - 25 Sa 1258/12

    Auslegung einer einzelvertraglichen Zusage - Rückkehrrecht zum Land Berlin nach

    Bereits aus dem Wortlaut des Schreibens vom 21. Juni 2004 ergibt sich eindeutig, dass die nach § 147 Abs. 2 SGB V vom Land Berlin auf die BKK B. übergegangenen Arbeitnehmer für den Fall ihres Ausscheidens aus dem Arbeitsverhältnis bei der C. BKK und unmittelbarer anschließender Neubegründung eines Arbeitsverhältnisses zum beklagten Land einen Anspruch auf Berücksichtigung ihrer bei der BKK B. bis zum 31. Dezember 2003 verbrachten Zeit gegenüber dem beklagten Land haben (vgl. ArbG Berlin 26. November 2012 - 33 Ca 15490/11 - n. v.; LAG Berlin-Brandenburg 4. April 2012 - 4 Sa 2440/11 und 4 Sa 514/12 -).
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