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   LAG Baden-Württemberg, 19.05.2004 - 4 Sa 52/03   

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LAG Baden-Württemberg, 19.05.2004 - 4 Sa 52/03 (https://dejure.org/2004,8989)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19.05.2004 - 4 Sa 52/03 (https://dejure.org/2004,8989)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19. Mai 2004 - 4 Sa 52/03 (https://dejure.org/2004,8989)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch einer Arbeitnehmerin auf Verringerung und Neuverteilung ihrer bisherigen Arbeitszeit; Entgegenstehen hinreichender betrieblicher Gründe; Bestehende Arbeitszeitregelung nach einem betrieblichen Organisationskonzept; Wesentliche Beeinträchtigung der ...

  • Judicialis

    ZPO § 253 Abs. 2 Ziff. 2; ; ZPO § 313 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 519; ; ZPO § 520; ; ArbGG § 64 Abs. 2 b; ; ArbGG § 64 Abs. 6; ; TzBfG § 8; ; TzBfG § 8 Abs. 4 Satz 1; ; TzBfG § 8 Abs. 4 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Teilzeitarbeit bei Anstellung im Kundenservicezentrum eines Möbelhauses

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 18.02.2003 - 9 AZR 164/02

    Anspruch auf Teilzeitarbeit

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 19.05.2004 - 4 Sa 52/03
    Soweit die Klägerin eine Verteilung dieser Arbeitszeit montags bis freitags von 07.45 - 12.15 Uhr wünscht, handelt es sich - im Hinblick auf die Kinderbetreuung - ersichtlich um ein einheitliches Angebot, das vom Arbeitgeber nur insgesamt angenommen oder abgelehnt werden kann (vgl. BAG, 18.02.2003 - 9 AZR 356/02 und 9 AZR 164/02 - AP TzBfG § 8 Nr. 1 und 2).

    Beginnend mit dem Urteil vom 18.02.2003 (9 AZR 164/02 - AP TzBfG § 8 Nr. 2; vgl. ferner BAG, 30.09.2003 - 9 AZR 665/02; BAG, 09.12.2003 - 9 AZR 16/03) hat das Bundesarbeitsgericht unter eingehender Auseinandersetzung mit der Gesetzesbegründung und dem Schrifttum ein dreistufiges Prüfungsschema entwickelt.

    Die Kammer folgt der Rechtsauffassung des Bundesarbeitsgerichts und nimmt zur Vermeidung von Wiederholungen auf die Ausführungen im Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 18.02.2003 (9 AZR 164/02 unter B III 1 u. 2 der Gründe) Bezug.

  • BAG, 30.09.2003 - 9 AZR 665/02

    Anspruch auf Teilzeitarbeit

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 19.05.2004 - 4 Sa 52/03
    Beginnend mit dem Urteil vom 18.02.2003 (9 AZR 164/02 - AP TzBfG § 8 Nr. 2; vgl. ferner BAG, 30.09.2003 - 9 AZR 665/02; BAG, 09.12.2003 - 9 AZR 16/03) hat das Bundesarbeitsgericht unter eingehender Auseinandersetzung mit der Gesetzesbegründung und dem Schrifttum ein dreistufiges Prüfungsschema entwickelt.

    Dieser Umstand stellt zwar nicht das gesamte Organisationskonzept in Frage (so im Fall des Bundesarbeitsgerichts vom 30.09.2003 - 9 AZR 665/02 - zur Veröffentlichung vorgesehen), lässt aber erkennen, dass der Arbeitgeber sein Organisationskonzept nicht so konsequent durchhält, wie dies im Rahmen des Verfahrens angeführt wurde.

    Das Bundesarbeitsgericht hat zwar in seinem Urteil vom 30.09.2003 (a. a. O. unter A III. 2. b bb (3); ebenso Annuß/Thüsing, TzBfG, § 8 Rz. 139) angeführt, in Extremfällen könne durch eine Häufung von Teilzeitverlangen eine Überforderung des Arbeitgebers eintreten.

  • BAG, 14.10.2003 - 9 AZR 636/02

    Anspruch auf Teilzeitarbeit; Drei-Monats-Frist

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 19.05.2004 - 4 Sa 52/03
    Die Klage ist zutreffend auf die Annahme des Angebots zur Vertragsänderung gerichtet (zuletzt BAG, 14.10.2003 - 9 AZR 636/02 - zur Veröffentlichung vorgesehen; ausführlich Grobys/Bram, NZA 2001, 1175).

    Denn Urlaubs- und Krankheitsvertretungen fallen regelmäßig an; sie können vom Arbeitgeber nicht beeinflusst werden (BAG, 14.10.2003 - 9 AZR 636/02 - zur Veröffentlichung vorgesehen; ArbG Freiburg, 04.09.2001 - 7 Ca 143/01 - NZA 2002, 216).

  • BAG, 09.12.2003 - 9 AZR 16/03

    Anspruch auf Teilzeitarbeit

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 19.05.2004 - 4 Sa 52/03
    Beginnend mit dem Urteil vom 18.02.2003 (9 AZR 164/02 - AP TzBfG § 8 Nr. 2; vgl. ferner BAG, 30.09.2003 - 9 AZR 665/02; BAG, 09.12.2003 - 9 AZR 16/03) hat das Bundesarbeitsgericht unter eingehender Auseinandersetzung mit der Gesetzesbegründung und dem Schrifttum ein dreistufiges Prüfungsschema entwickelt.
  • ArbG Freiburg, 04.09.2001 - 7 Ca 143/01

    Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 19.05.2004 - 4 Sa 52/03
    Denn Urlaubs- und Krankheitsvertretungen fallen regelmäßig an; sie können vom Arbeitgeber nicht beeinflusst werden (BAG, 14.10.2003 - 9 AZR 636/02 - zur Veröffentlichung vorgesehen; ArbG Freiburg, 04.09.2001 - 7 Ca 143/01 - NZA 2002, 216).
  • BAG, 18.02.2003 - 9 AZR 356/02

    Anspruch auf Teilzeitarbeit

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 19.05.2004 - 4 Sa 52/03
    Soweit die Klägerin eine Verteilung dieser Arbeitszeit montags bis freitags von 07.45 - 12.15 Uhr wünscht, handelt es sich - im Hinblick auf die Kinderbetreuung - ersichtlich um ein einheitliches Angebot, das vom Arbeitgeber nur insgesamt angenommen oder abgelehnt werden kann (vgl. BAG, 18.02.2003 - 9 AZR 356/02 und 9 AZR 164/02 - AP TzBfG § 8 Nr. 1 und 2).
  • ArbG Hamburg, 24.10.2012 - 3 Ca 325/12

    Beendigungskündigung, Änderungskündigung und Arbeitszeitreduzierung

    Vielmehr muss der Arbeitgeber im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände die zumutbaren Anstrengungen zur Schaffung eines Teilzeitarbeitsplatzes für den betroffenen Arbeitnehmer unternehmen (Preis in: Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 13. Aufl., § 8 TzBfG Rn 26, vgl. LAG Baden-Württemberg 19.05.2004 - 4 Sa 52/03 - LAGReport 2004, 291).
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