Rechtsprechung
   LAG Hamm, 22.03.2001 - 4 Sa 579/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,1878
LAG Hamm, 22.03.2001 - 4 Sa 579/00 (https://dejure.org/2001,1878)
LAG Hamm, Entscheidung vom 22.03.2001 - 4 Sa 579/00 (https://dejure.org/2001,1878)
LAG Hamm, Entscheidung vom 22. März 2001 - 4 Sa 579/00 (https://dejure.org/2001,1878)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,1878) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feststellungsinteresse und Passivlegitimation bei Kündigung des Betriebsveräußerers nach Betriebsübergang; Berechtigung zum Ausspruch einer ordentlichen und fristgerechten Kündigung eines Arbeitsverhältnisses im Insolvenzverfahren; Kündigung eines Arbeitnehmers während ...

  • Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Volltext/Leitsatz/Auszüge)

    Passivlegitimation bei Kündigung des Betriebsveräußerers nach Betriebsübergang

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kündigungsbefugnis bei Betriebsübergang

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    KSchG §§ 4, 7; InsO § 113 Abs. 2; BGB § 613a; ZPO §§ 239, 242, 256, 265, 325
    Feststellungsklage: Keine Klärung von Vorfragen oder Elementen eines Rechtsverhältnisses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2002, 51
  • NZI 2002, 62
  • DB 2001, 2000
  • NZA-RR 2002, 82
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (47)

  • LAG Hamm, 12.12.1996 - 4 Sa 1258/94

    Betriebsübergang: Klage gegen Betriebsübernehmer - Rechtsschutzbedürfnis

    Auszug aus LAG Hamm, 22.03.2001 - 4 Sa 579/00
    Bei fehlendem oder nicht rechtzeitigem Widerspruch des Arbeitnehmers geht dessen Arbeitsverhältnis nahtlos auf den Erwerber über (BAG v. 22.04.1993 - 2 AZR 313/92, NZA 1994, 357 = ZIP 1994, 391 ), das Arbeitsverhältnis zu dem Veräußerer erlischt (LAG Hamm v. 12.12.1996 - 4 Sa 1258/94, LAGE § 613a BGB Nr. 60).

    Ist das Arbeitsverhältnis mangels Widerspruch des Arbeitnehmers auf den Betriebserwerber übergegangen, dann fehlt in den Fällen, in denen die Unwirksamkeit einer Kündigung allein oder in erster Linie auf § 613a Abs. 4 BGB gestützt wird, einer Feststellungsklage gegenüber dem Betriebsveräußerer das nach § 256 Abs. 1 ZPO erforderliche Feststellungsinteresse (so bereits ArbG Siegen 14.03.1989 - 1 Ca 780/88, AR-Blattei ES 500 Nr. 84 = "Betriebsinhaberwechsel: Entsch. 84"; LAG Hamm v. 12.12.1996 - 4 Sa 1258/94, LAGE § 613a BGB Nr. 60; LAG Hamm v. 07.01.1999 - 4 Sa 2350/97, ZInsO 1999, 363).

    Das setzt bezüglich des Insolvenzverwalters, der an die Stelle des (Gemein-)Schuldners (= früheren Arbeitgebers) getreten ist, für eine gegen ihn gerichtete Klage voraus, daß durch sie die Durchführung weiterer Ansprüche gegen ihn vorbereitet werden soll (RGRK-Ascheid, 12. Aufl., § 613a BGB Rdn. 296; zust. LAG Hamm v. 12.12.1996 - 4 Sa 1258/94, LAGE § 613a BGB Nr. 60; LAG Hamm v. 26.11.1998 - 4 Sa 384/98, ZInsO 1999, 302 ).

  • LAG Hamm, 28.05.1998 - 8 Sa 2257/97

    Ordentliche Kündigung des Konkursverwalters; Auslegung des

    Auszug aus LAG Hamm, 22.03.2001 - 4 Sa 579/00
    Macht der Arbeitnehmer mit einem gemäß § 4 KSchG gefaßten Klageantrag neben der Sozialwidrigkeit und sonstigen Unwirksamkeitsgründen als weiteren Mangel der Kündigung geltend, das Arbeitsverhältnis sei schon vor Ausspruch der Kündigung auf einen Betriebsübernehmer übergegangen, so soll die Klage nicht als unschlüssig abzuweisen sein (LAG Hamm v. 28.05.1998 - 8 Sa 2257/97, BuW 1998, 838 = NZA-RR 1999, 71; a.A. LAG Köln v. 18.03.1994 - 13 Sa 924/93, NZA 1994, 815), vielmehr ergäbe die verständige Auslegung des Klagebegehrens unter Berücksichtigung der vorgetragenen Klagebegründung, daß der Arbeitnehmer in einem solchen Fall zwei voneinander abweichende, in einem logischen Rangverhältnis stehende Klageanträge zur Entscheidung stelle.

    Das erforderliche Feststellungsinteresse im Sinne des § 256 ZPO für den so ausgelegten Klageantrag ergäbe sich aus dem Umstand, daß der genannte Einwand, wenn er gegenüber dem Betriebsveräußerer nicht erhoben worden sei, nach Abweisung der Kündigungsschutzklage als unbegründet auch im Verhältnis zum Betriebserwerber als Rechtsnachfolger nicht mehr vorgetragen werden könnte und so ungeprüft verloren ginge (LAG Hamm v. 28.05.1998 - 8 Sa 2257/97, a.a.O.; a.A. ArbG Bochum v. 11.04.2000 - 3 Ca 707/00, ZInsO 2000, 572 ).

    Gleichwohl führe der Umstand, daß das angestrebte "Fernziel" nur im Verhältnis zum Betriebsübernehmer erreicht werden könne, nicht dazu, daß eine Kündigungsschutzklage gegenüber dem Betriebsveräußerer unzulässig sei (LAG Hamm v. 28.05.1998 - 8 Sa 2257/97, a.a.O.; a.A. LAG Hamm v. 09.03.1989 - 17 Sa 1499/88, LAGE § 613a BGB Nr. 15; LAG Hamm v. 17.05.1993 - 17/11 Sa 1686/92, LAGE § 256 ZPO Nr. 7).

  • BAG, 27.01.2000 - 8 AZR 106/99

    Betriebsübergang - Verwirkung der Geltendmachung eines Betriebsübergangs durch

    Auszug aus LAG Hamm, 22.03.2001 - 4 Sa 579/00
    Nach erfolgtem Betriebsübergang ist nur noch Betriebserwerber als Arbeitgeber kündigungsbefugt (BAG, Urteil vom 27.01.2000 - 8 AZR 106/99 - ZInsO 2000, 411 ).

    Nach dem Betriebsübergang ist der Betriebsveräußerer als Nichtberechtigter in Bezug auf die Arbeitgeberstellung und Arbeitgeberfunktion anzusehen, so daß er rechtswirksam keine Kündigung mehr aussprechen kann, denn ab dem Zeitpunkt des Betriebsübergangs ist nur noch Betriebserwerber als Arbeitgeber kündigungsbefugt (BAG v. 27.01.2000 - 8 AZR 106/99, RzK I 5e Nr. 128 = ZInsO 2000, 411 ).

    Nach dem Betriebsübergang ist -wie bereits oben dargelegt - nur noch Betriebserwerber als Arbeitgeber kündigungsbefugt (BAG v. 27.01.2000 - 8 AZR 106/99, ZInsO 2000, 411 ).

  • LAG Hamm, 11.03.1999 - 4 Sa 966/98

    Wirksamkeit einer Versetzung ; Vorliegen eines Unternehmensüberganges ; Begriff

    Auszug aus LAG Hamm, 22.03.2001 - 4 Sa 579/00
    Es handelt sich bei diesen Berechtigungen in ihrer Bündelung um das, was den Hauptanspruch des Arbeitnehmers aus dem Arbeitsverhältnis ausmacht (LAG Hamm v. 05.05.1983 - 8 Sa 255/83, EzA § 102 BetrVG 1972 Nr. 52; LAG Hamm v. 11.03.1999 - 4 Sa 966/98, ZInsO 1999, 424 ; LAG Hamm v. 24.02.2000 - 4 Sa 1731/99, ZInsO 2000, 467 ).

    Bei einer Kündigung des Betriebsveräußerers, die notwendigerweise vor dem Betriebsübergang liegen muß, ist die Klage sofort gegen den Betriebserwerber zu richten, denn die Rechtsunwirksamkeit der Kündigung des Betriebsveräußerers ist in dem Rechtsstreit gegen den Betriebserwerber als Vorfrage inzident zu prüfen (LAG Hamm v. 07.01.1999 - 4 Sa 2350/97, ZInsO 1999, 363; LAG Hamm v. 11.03.1999 - 4 Sa 966/98, ZInsO 1999, 424 ).

  • BAG, 22.02.1978 - 5 AZR 800/76

    Leitende Angestellte - Zeitpunkt des Übergangs - Bestehende Arbeitsverhältnisse -

    Auszug aus LAG Hamm, 22.03.2001 - 4 Sa 579/00
    Dieser Hauptanspruch läßt sich bei einem Betriebsübergang im Sinne des § 613 a BGB nur gegen den neuen Inhaber verwirklichen (BAG v. 22.02.1978 - 5 AZR 800/76, AP Nr. 11 zu § 613a BGB (G. Küchenhoff) = SAE 1979, 84 (Hadding/Häuser)).

    Wird eine Kündigung vor dem Betriebsübergang ausgesprochen, so geht das Arbeitsverhältnis gemäß § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB im "gekündigten" Zustand auf den Betriebserwerber über (BAG v. 22.02.1978 - 5 AZR 800/76, AP Nr. 11 zu § 613a BGB (G. Küchenhoff) = SAE 1979, 84 (Hadding/Häuser)).

  • LAG Hamm, 09.03.1989 - 17 Sa 1499/88

    Betriebsübergang; Kündigung; Feststellungsinteresse; Feststellungsklage;

    Auszug aus LAG Hamm, 22.03.2001 - 4 Sa 579/00
    Gleichwohl führe der Umstand, daß das angestrebte "Fernziel" nur im Verhältnis zum Betriebsübernehmer erreicht werden könne, nicht dazu, daß eine Kündigungsschutzklage gegenüber dem Betriebsveräußerer unzulässig sei (LAG Hamm v. 28.05.1998 - 8 Sa 2257/97, a.a.O.; a.A. LAG Hamm v. 09.03.1989 - 17 Sa 1499/88, LAGE § 613a BGB Nr. 15; LAG Hamm v. 17.05.1993 - 17/11 Sa 1686/92, LAGE § 256 ZPO Nr. 7).

    Der bisherige Arbeitgebers kann auch nicht neben dem Erwerber als Gesamtschuldner auf Weiterbeschäftigung in Anspruch genommen werden (LAG Hamm v. 09.03.1989 - 17 Sa 1499/88, LAGE § 613a BGB Nr. 15 = NZA 1989, 823 ; a.A. LAG Berlin v. 28.10.1991 - 9 Sa 51/91, LAGE § 613a BGB Nr. 25 = NZA 1992, 762 = ZIP 1992, 1429 ).

  • LAG Hamm, 07.01.1999 - 4 Sa 2350/97

    Streitigkeit über die Rechtswirksamkeit einer fristgemäßen Kündigung;

    Auszug aus LAG Hamm, 22.03.2001 - 4 Sa 579/00
    Ist das Arbeitsverhältnis mangels Widerspruch des Arbeitnehmers auf den Betriebserwerber übergegangen, dann fehlt in den Fällen, in denen die Unwirksamkeit einer Kündigung allein oder in erster Linie auf § 613a Abs. 4 BGB gestützt wird, einer Feststellungsklage gegenüber dem Betriebsveräußerer das nach § 256 Abs. 1 ZPO erforderliche Feststellungsinteresse (so bereits ArbG Siegen 14.03.1989 - 1 Ca 780/88, AR-Blattei ES 500 Nr. 84 = "Betriebsinhaberwechsel: Entsch. 84"; LAG Hamm v. 12.12.1996 - 4 Sa 1258/94, LAGE § 613a BGB Nr. 60; LAG Hamm v. 07.01.1999 - 4 Sa 2350/97, ZInsO 1999, 363).

    Bei einer Kündigung des Betriebsveräußerers, die notwendigerweise vor dem Betriebsübergang liegen muß, ist die Klage sofort gegen den Betriebserwerber zu richten, denn die Rechtsunwirksamkeit der Kündigung des Betriebsveräußerers ist in dem Rechtsstreit gegen den Betriebserwerber als Vorfrage inzident zu prüfen (LAG Hamm v. 07.01.1999 - 4 Sa 2350/97, ZInsO 1999, 363; LAG Hamm v. 11.03.1999 - 4 Sa 966/98, ZInsO 1999, 424 ).

  • LAG Hamm, 26.11.1998 - 4 Sa 384/98
    Auszug aus LAG Hamm, 22.03.2001 - 4 Sa 579/00
    Der Arbeitnehmer hat kein anerkennenswertes rechtliches Interesse daran, gegenüber dem bisherigen Arbeitgeber als Betriebsveräußerer festgestellt zu wissen, daß die noch von diesem ausgesprochene Kündigung rechtsunwirksam ist (LAG Hamm v. 26.11.1998 - 4 Sa 384/98, ZInsO 1999, 302 ; LAG Hamm v. 02.12.1999 - 4 Sa 1153/99, NZA-RR 2000, 265 = ZInsO 2000, 55 = ZIP 2000, 325 ).

    Das setzt bezüglich des Insolvenzverwalters, der an die Stelle des (Gemein-)Schuldners (= früheren Arbeitgebers) getreten ist, für eine gegen ihn gerichtete Klage voraus, daß durch sie die Durchführung weiterer Ansprüche gegen ihn vorbereitet werden soll (RGRK-Ascheid, 12. Aufl., § 613a BGB Rdn. 296; zust. LAG Hamm v. 12.12.1996 - 4 Sa 1258/94, LAGE § 613a BGB Nr. 60; LAG Hamm v. 26.11.1998 - 4 Sa 384/98, ZInsO 1999, 302 ).

  • LAG Berlin, 28.10.1991 - 9 Sa 51/91

    Betriebsübergang: Fortwirken eines gegen den Übergeber ergangenen

    Auszug aus LAG Hamm, 22.03.2001 - 4 Sa 579/00
    Der bisherige Arbeitgebers kann auch nicht neben dem Erwerber als Gesamtschuldner auf Weiterbeschäftigung in Anspruch genommen werden (LAG Hamm v. 09.03.1989 - 17 Sa 1499/88, LAGE § 613a BGB Nr. 15 = NZA 1989, 823 ; a.A. LAG Berlin v. 28.10.1991 - 9 Sa 51/91, LAGE § 613a BGB Nr. 25 = NZA 1992, 762 = ZIP 1992, 1429 ).
  • LAG Hamm, 05.05.1983 - 8 Sa 255/83

    Kündigung; Beschäftigungsanspruch; Betriebsratsanhörung

    Auszug aus LAG Hamm, 22.03.2001 - 4 Sa 579/00
    Es handelt sich bei diesen Berechtigungen in ihrer Bündelung um das, was den Hauptanspruch des Arbeitnehmers aus dem Arbeitsverhältnis ausmacht (LAG Hamm v. 05.05.1983 - 8 Sa 255/83, EzA § 102 BetrVG 1972 Nr. 52; LAG Hamm v. 11.03.1999 - 4 Sa 966/98, ZInsO 1999, 424 ; LAG Hamm v. 24.02.2000 - 4 Sa 1731/99, ZInsO 2000, 467 ).
  • LAG Hamm, 24.02.2000 - 4 Sa 1731/99

    Uwirksamkeit der die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch einen

  • BVerwG, 27.06.1997 - 8 C 23.96

    Verwaltungsprozeßrecht - Zulässigkeit einer Feststellungsklage im

  • BAG, 05.11.1964 - 2 AZR 7/64

    Gesetzlicher Kündigungsschutz - Wirksamkeit einer Kündigung - Träger der

  • BAG, 22.01.1958 - 4 AZR 560/55

    Feststellungsklage - Rechtliches Interesse - Anerkennung eines Anspruchs -

  • ArbG Bochum, 11.04.2000 - 3 Ca 707/00

    Feststellungsinteresse bei auf die Sozialwidrigkeit von Kündigungen gestützten

  • BAG, 27.09.1984 - 2 AZR 309/83

    Kündigung wegen Betriebsstillegung und Betriebsübergang

  • BAG, 13.04.2000 - 2 AZR 215/99

    Anzeigepflichtige Massenentlassung

  • BFH, 23.09.1999 - XI R 66/98

    Spendenabzug bei Förderung weltanschaulicher Zwecke

  • BAG, 31.03.1993 - 2 AZR 467/92

    Klagefrist; eventuelle subjektive Klagehäufung

  • BGH, 04.05.1984 - V ZR 27/83

    Herabsetzung der Kaufpreisrente bei Rückgang des Ertrages eines verkauften

  • LAG Hamm, 28.01.1997 - 4 Sa 141/96

    Kosten eines Rechtsstreits; Eintragung eines Prokuristen ins Handelsregister;

  • BAG, 04.03.1993 - 2 AZR 507/92

    Betriebsübergang; französische Streitkräfte in Berlin

  • BAG, 30.10.1986 - 2 AZR 101/85

    Betriebsübergang - Gesetzliche Rechtsfolge - Widerspruchsrechtder Arbeitnehmer

  • BSG, 20.05.1992 - 14a/6 RKa 29/89

    Sozialgerichtsverfahren - Fortsetzungsfeststellung - Feststellungsinteresse -

  • BAG, 26.05.1983 - 2 AZR 477/81

    Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung wegen Betriebsübergangs -

  • BAG, 16.08.1990 - 2 AZR 113/90

    Fristlose Kündigung; Wettbewerbstätigkeit

  • BAG, 22.04.1993 - 2 AZR 313/92

    Betriebsübergang; Widerspruchsrecht des Arbeitnehmers

  • LAG Hamm, 02.12.1999 - 4 Sa 1153/99

    Arbeitsverhältnis - Kündigung durch Betriebsveräußerer - Feststellungsinteresse -

  • BAG, 18.03.1999 - 8 AZR 306/98

    Betriebsübergang (Druckerei)

  • BAG, 23.09.1999 - 8 AZR 614/98

    Anspruch auf Arbeitslohn und Urlaubsabgeltung gegen den Altarbeitgeber nach

  • BAG, 19.03.1998 - 8 AZR 139/97

    Widerspruch bei Betriebsübergang

  • OLG Hamm, 27.01.1989 - 20 U 241/88

    Festzustellendes Rechtsverhältnis; Betagte oder bedingte Rechtsgeschäfte;

  • BAG, 17.11.1977 - 5 AZR 618/76

    Wechsel des Betriebsinhabers - Betriebsübergang - Widerspruchsfrist - Widerspruch

  • BAG, 21.03.1991 - 2 AZR 577/90

    Annahmeverzug und Betriebsübergang

  • BGH, 03.03.1982 - VIII ZR 10/81

    Rechtsschutzbedürfnis für eine Feststellungsklage auf Feststellung des Inhalts

  • BGH, 14.05.1990 - II ZR 125/89

    Zulässigkeit von Feststellungsklagen eines GmbH-Gesellschafters

  • BAG, 22.04.1993 - 2 AZR 50/92

    Betriebsübergang -Adressat des Widerspruchs des Arbeitnehmers

  • BAG, 09.10.1997 - 2 AZR 586/96
  • BAG, 02.10.1974 - 5 AZR 504/73

    Widerspruch des Arbeitnehmers bei einem Betriebsteilübergang

  • LAG Köln, 18.03.1994 - 13 Sa 924/93

    Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung; Kündigung wegen eines

  • BAG, 18.02.1999 - 8 AZR 485/97

    Betriebsübergang (Bildungsstätte der beruflichen Fortbildung)

  • BGH, 18.03.1996 - II ZR 10/95

    Gesellschaftszweck von Bauherrengemeinschaften

  • ArbG Siegen, 14.03.1989 - 1 Ca 780/88
  • BAG, 15.12.1976 - 5 AZR 600/75

    Arbeitsgerichtsverfahren: Betriebsübergang nach Rechtshängigkeit, Wirkung des

  • LAG Hamm, 21.02.2000 - 19 Sa 1851/99

    Wirksame Anerkennung einer anfänglich bestrittenen Konkursforderung durch

  • KAG Mainz, 03.11.2011 - M 17/11

    Beteiligung bei Versetzung

  • BGH, 30.04.1998 - IX ZR 141/97

    Kenntnis des befriedigten Gläubigers von der Zahlungsunfähigkeit des

  • LAG Hamm, 25.11.2004 - 4 Sa 1120/03

    "Wesentliche" Änderung der Sachlage zwischen dem Zeitpunkt der

    Diese Grundsätze gelten auch, wenn der Insolvenzverwalter den Betrieb veräußert (LAG Hamm, Urt. v. 22.03.2001 - 4 Sa 579/00, NZA-RR 2002, 82 = NZI 2002, 62 = ZInsO 2001, 916).
  • LAG Hamm, 30.09.2009 - 2 Sa 595/09

    Betriebsübergang nach Kündigung; unbegründete Feststellungsklage bei

    Hat der angebliche Betriebsübergang nach Ausspruch der Kündigung stattgefunden, geht das Arbeitsverhältnis im gekündigten Zustand gemäß § 613 a Abs. 1 Satz 1 BGB auf die Beklagte als angebliche Betriebserwerberin über (BAG vom 22.02.1978 - 5 AZR 800/76, AP Nr. 11 zu § 613 a BGB; LAG Hamm vom 22.03.2001 - 4 Sa 579/00, NZA-RR 2002, 62).

    Ist die Kündigung durch den Insolvenzverwalter gemäß § 7 KSchG wirksam und liegt der Ablauf der Kündigungsfrist nach dem Termin des Betriebsübergangs, endet das Arbeitsverhältnis rechtswirksam beim Betriebserwerber (BAG vom 23.09.1999 - 8 AZR 614/98, ZInsO 2000, 351; LAG Hamm vom 22.03.2001 - 4 Sa 579/00, NZA-RR 2002, 62; MünchKommBGB/-Müller-Glöge, 5. Aufl. 2009, § 613 a BGB Rdnr. 83).

  • LAG Hamm, 15.12.2005 - 4 Sa 1328/05

    Umwandlung einer fristlosen in eine fristgemäße Kündigung; Fortsetzungsanspruch

    Zwar können einzelne Rechte, Pflichten oder Folgen eines Rechtsverhältnisses zulässiger Gegenstand einer Feststellungsklage sein (sog. Elementenfeststellungsklage), dies gilt jedoch grundsätzlich nicht auch für bloße Vorfragen oder einzelne Elemente eines Rechtsverhältnisses (BAG v. 25.09.2003, EzA § 50 ZPO 2002 Nr. 2 = DZWIR 2004, 113 [Bichlmeier] = ZInsO 2004, 55), denn der Streit hierüber kann nicht im Wege der Feststellungsklage nach § 256 ZPO geklärt werden (BGH v. 03.03.1982, MDR 1982, 928 = NJW 1982, 1878; BGH v. 04.05.1984, MDR 1985, 37 = NJW 1985, 1959; OLG Hamm v. 27.01.1989, AnwBl 1989, 615; BFH v. 23.09.1999, NVwZ 2000, 967), es sei denn, dies führt zur Bereinigung des gesamten Rechtskomplexes (BSG v. 20.05.1992, MDR 1993, 776 = NZS 1992, 75; LAG Hamm v. 22.03.2001, DZWIR 2002, 109 = NZA-RR 2002, 82 = NZI 2002, 62 = ZInsO 2001, 916).
  • LAG Hamm, 10.03.2010 - 2 Sa 924/09

    Wiedereinstellungsanspruch und Betriebsübergang

    Hat der angebliche Betriebsübergang nach Ausspruch der Kündigung stattgefunden, ist das Arbeitsverhältnis im gekündigten Zustand gemäß § 613 a Abs. 1 Satz 1 BGB auf die Beklagte als angebliche Betriebserwerberin übergangen (BAG v. 22.02.1978, 5 AZR 800/76, AP Nr. 11 zu § 613 a BGB; LAG Hamm vom 22.03.2001, 4 Sa 579/00, NZA-RR 2002, 62), denn der Betriebserwerber übernimmt das Arbeitsverhältnis in dem Zustand, in dem es zum Zeitpunkt des Übergangs bestanden hat.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht