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   LAG Rheinland-Pfalz, 04.11.2004 - 4 Sa 606/04   

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https://dejure.org/2004,6060
LAG Rheinland-Pfalz, 04.11.2004 - 4 Sa 606/04 (https://dejure.org/2004,6060)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 04.11.2004 - 4 Sa 606/04 (https://dejure.org/2004,6060)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 04. November 2004 - 4 Sa 606/04 (https://dejure.org/2004,6060)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen und Voraussetzungen einer Elternzeit; Zustimmungserfordernis bei Inanspruchnahme der Elternzeit im dritten Jahr nach Geburt des Kindes ; Verlängerung der Elternzeit im Anschluss an eine zweijährige Arbeitspause

  • Judicialis

    BErzGG § 15; ; BErzGG § 15 Abs. 2; ; BErzGG § 15 Abs. 2 Satz 1; ; BErzGG § 16; ; BErzGG § 16 Abs. 1; ; BErzGG § 16 Abs. 1 Satz 1; ; BErzGG § 16 Abs. 1 Satz 5; ; BErzGG § 16 Abs. 3; ; ZPO § 256

  • RA Kotz

    Elternzeit: Verlängerung derselben von 2. auf 3. Jahre zustimmungspflichtig?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BErzGG § 15 Abs. 2 Satz 1 § 16 Abs. 1 Satz 1, 5
    Elternzeit innerhalb der ersten drei Jahre nach Kindesgeburt ohne Zustimmung des Arbeitgebers

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • IWW (Kurzinformation)

    Arbeitnehmerrechte - "Verlängern" der Elternzeit um ein Jahr

  • IWW (Kurzinformation)

    "Verlängern" der Elternzeit um ein Jahr

  • IWW (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht - "Verlängern" der Elternzeit um ein Jahr

  • IWW (Kurzinformation)

    Elternzeit - "Verlängern" der Elternzeit um ein Jahr

  • docplayer.org (Auszüge)

    Elternzeit, kein Zustimmungserfordernis bei Ausdehnung über die ursprünglich benannte Zeit bis zu drei Jahren

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)

  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.09.2018 - 21 Sa 390/18

    Elternzeit - Verlängerung - Ablehnung - Schriftform - Zustimmungsfiktion -

    75 (b) Demgegenüber gehen die landesarbeitsgerichtliche Rechtsprechung ( LAG Düsseldorf 24. Januar 2011 - 14 Sa 1399/10 - Rn. 19 ff. zitiert nach juris; Sächsisches LAG 17. Mai 2011 - 7 Sa 1367/10 - Rn. 56 zitiert nach juris sowie noch zu § 16 BErzGG LAG Rheinland-Pfalz 4.November 2004 - 4 Sa 606/04 - Rn. 29 ff. zitiert nach juris; LAG Niedersachsen, Urteil vom 13.11.2006 - 5 Sa 402/06 - Rn 38 zitiert juris) und die ganz überwiegende Meinung in der Literatur ( siehe z.B. Küttner/Poeche, Personalbuch 25. Aufl. Elternzeit Rn. 22; HK-MuSchG/BEEG/Rancke, 5. Aufl. § 16 BEEG Rn. 11; HK-ArbR/Velikova, 4. Aufl. § 16 BEEG Rn. 9; NKGA/Theiss, 1. Aufl. § 16 BEEG Rn. 13; BeckOK ArbR/Schrader, Stand 01.06.2018 § 16 BEEG Rn. 6;; Fecker/Scheffzek, NZA 2015, 778, 781 f.; Aschmoneit, NZA 2012, 247, 248 ) davon aus, dass es sich bei der Geltendmachung von Elternzeit für das dritte Lebensjahr eines Kindes um ein zustimmungsfreies Verlangen iSv. § 16 Abs. 1 Satz 1 iVm. § 15 Abs. 2 Satz 1 BEEG handele .

    84 Dieses Ziel, Eltern durch die Verkürzung der Bindungsfrist mehr Entscheidungsflexibilität bei der Gestaltung der Elternzeit einzuräumen, würde aber konterkariert, wenn die spätere nahtlose Inanspruchnahme von Elternzeit für das dritte Lebensjahr eines Kindes im Anschluss an die ersten beiden Jahre Elternzeit von der Zustimmung der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers abhängig wäre ( LAG Düsseldorf 24. Januar 2011 - 14 Sa 1399/10 - Rn. 19 zitiert nach juris ; Aschmoneit, NZA 2012, 247.248; vgl. auch LAG Rheinland-Pfalz 4. November 2004 - 4 Sa 606/04 - Rn. 30 zitiert nach juris; Fecker/Scheffzek, NZA 2015, 778, 781 f.; HK-MuSchG/BEEG/ Rancke, 5. Aufl. § 16 BEEG Rn. 11; NKGA/Theiß, 1. Aufl. § 16 BEEG Rn. 13 ).

  • LAG Düsseldorf, 24.01.2011 - 14 Sa 1399/10

    Fortbestehen der Elternzeit für das dritte Jahr ohne Zustimmung der Arbeitgeberin

    Die Inanspruchnahme von Elternzeit für das dritte Jahr nach der Geburt eines Kindes im Anschluss an eine zunächst für zwei Jahre verlangte Elternzeit bedarf in Anwendung von § 16 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 15 Abs. 2 Satz 1 BEEG keiner Zustimmung des Arbeitgebers ( im Anschluss an LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 04.11.2004 - 4 Sa 606/04 - juris; LAG Niedersachsen, Urteil vom 13.11.2006 - 5 Sa 402/06 - juris ).

    § 16 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 15 Abs. 2 Satz 1 BEEG handelt (vgl. Buchner/Becker, 8. Aufl., § 16 BEEG Rn. 15; HK-ArbG/ Reinecke, § 16 BEEG Rn. 12; dies., Personalbuch 2010, "Stichwort "Elternzeit" Rn. 19; Sowka, NZA 2001, 1888; ders., Festschrift 50 Jahre BAG, S. 229, 231; Rolfs/Kreikebohm-Neumann, § 16 BEEG Rn. 6; Oberthür, ArbRB 2005, 189; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 04.11.2004 - 4 Sa 606/04 -juris; LAG Niedersachsen, Urteil vom 13.11.2006 - 5 Sa 402/06 - juris; so wohl auch LAG Baden-Württemberg, a. a. O., juris Rn. 46; ArbG Frankfurt, Urteil vom 22.04.2010, NZA-RR 2010, 487 f.).

  • LAG Niedersachsen, 13.11.2006 - 5 Sa 402/06

    Beharrliche Arbeitsverweigerung als außerordentlicher Kündigungsgrund; Irrtum

    Bei der Inanspruchnahme der Elternzeit für ein drittes Jahr handelt es sich hingegen nicht um eine zustimmungsbedürftige Verlängerung der Elternzeit, sondern um die Geltendmachung des in § 15 Abs. 2 Satz 1 geregelten Rechts, Elternzeit in einem weiteren Zeitabschnitt bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres eines Kindes in Anspruch zu nehmen (im Anschluss an LAG Rheinland-Pfalz 04.12.2004 - 4 Sa 606/04).

    Damit teilt das Berufungsgericht die vom Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz im Urteil vom 4. Dezember 2004 (4 Sa 606/04) und verschiedentlich im Schrifttum (Buchner/Becker MuSchG und BErzGG, 7. Aufl., § 16 Rn. 15, Sowka NzA 2000, 1185, 1188; a.A. ErfK/Dörner § 16 BErzGG Rn. 9) vertretene Auffassung der Klägerin.

  • ArbG Düsseldorf, 29.09.2010 - 4 Ca 4023/10

    3. Jahr Elternzeit

    Ein Teil der Literatur aber auch Rechtsprechung vertritt die Auffassung, bei der Inanspruchnahme des dritten Jahres der Eltern handele es sich nicht um eine Verlängerung, sondern um eine Inanspruchnahme des Stammrechts aus § 15 Abs. 2 BEEG (LAG Niedersachsen, Urteil vom 13.11.2006, 5 Sa 402/06; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 04.12.2004, 4 Sa 606/04; Küttner-Reinecke, Stichwort Elternzeit Rdnr. 12; Rolfs/Kreikebohm-Neumann § 16 BEEG Rdnr. 6; Buchner/Becker § 16 BEEG Rdnr. 15; Rancke, § 16 BEEG Rdnr. 3; Sowka in Festschrift 50 Jahre Bundesarbeitsgericht, S. 229 (231); Göhle -Sander, juris PraxisReport, Anmerkung zu LAG Niedersachsen vom 13.11.2006).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.03.2006 - 4 Sa 907/05

    Auflösungsantrag: Beendigung des Arbeitsverhältnisses; Zusammenarbeit der

    Auf die Berufung der Klägerin änderte die Kammer mit Urteil vom 04.11.2004, 4 Sa 606/04, das Urteil des Arbeitsgerichts Trier ab und stellte fest, dass sich die Klägerin im Rahmen des bestehenden Arbeitsverhältnisses zwischen den Parteien auch über den 21.07.2004 hinaus in Elternzeit befinde und zwar bis zum 21.07.2005.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.12.2020 - 2 Ta 130/20
    Soweit sich der Beschwerdeführer unter Verweis auf die von ihm herangezogene Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 04. November 2004 - 4 Sa 606/04 -auf einen höheren Vergleichsmehrwert von 6.000,00 EUR berufen hat, fehlt es an einer nachvollziehbaren Begründung, weshalb dieser Wert auch für das vorliegende Verfahren maßgeblich sein soll.
  • ArbG Hannover, 20.02.2013 - 2 Ca 182/12

    Elternzeit - Kürzung des Urlaubsanspruchs

    (LAG Rheinland-Pfalz, 04.12.2004 - 4 Sa 606/04, LAG Hannover, 13.11.2006 - 5 Sa 402/06).
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