Rechtsprechung
   LAG Nürnberg, 15.08.2001 - 4 Sa 615/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,7883
LAG Nürnberg, 15.08.2001 - 4 Sa 615/00 (https://dejure.org/2001,7883)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 15.08.2001 - 4 Sa 615/00 (https://dejure.org/2001,7883)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 15. August 2001 - 4 Sa 615/00 (https://dejure.org/2001,7883)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,7883) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf betriebliche Erwerbsunfähigkeits- oder Berufsunfähigkeitsrente ; Auslegung einer Ruhegeldordnung; Mitteilungspflicht des erwerbs- oder berufsunfähigen Arbeitnehmers über Änderungen der Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit; Entfallen von Leistungen bei Wegfall von ...

  • Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern

    §§ 133, 145 BGB, § 2 Abs. 1 BetrAVG
    Ruhegeldordnung, betriebliche Erwerbs-/Berufsunfähigkeitsrente; Berechnung bei vorzeitiger Inanspruchnahme

  • Judicialis

    BGB § 133; ; BGB § 145; ; BetrAVG § 2 Abs. 1

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2002, 208
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 10.03.1972 - 3 AZR 278/71

    Ruhegehalt - Billigkeitskontrolle - Fürsorgepflicht - Versorgungsversprechen -

    Auszug aus LAG Nürnberg, 15.08.2001 - 4 Sa 615/00
    Weiter ist davon auszugehen, dass bei Erstellung der Ruhegeldordnung bzw. der Satzung im November 1972 die noch vor Einführung des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung vom 19.12.1974 ergangene Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Unverfallbarkeit von Anwartschaften aus betrieblichen Altersversorgungen (vom 10.03.1972 - 3 AZR 278/71 -) sei es entweder noch nicht bekannt war, jedenfalls keinen Niederschlag in den diesbezüglichen Regelungen gefunden hat.

    Insgesamt jedoch ergibt sich in Auslegung der Ruhegeldordnung, dass dem Kläger eine betriebliche EU-Rente zugesagt ist und diese grundsätzlich ab dem Zeitpunkt des folgenden Monats der EU- bzw. BU-Verrentung - auch unter Ansehung der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Unverfallbarkeit von Rentenanwartschaften vom 10.03.1972 (a.a.O.) und § 1 BetrAVG vom 19.12.1974 - zu zahlen ist.

  • BAG, 13.03.1990 - 3 AZR 338/89

    Zeitanteilige vorzeitige Altersrente

    Auszug aus LAG Nürnberg, 15.08.2001 - 4 Sa 615/00
    Eine weitere zeitanteilige Kürzung wird entgegen BAG vom 13.03.1990 - 3 AZR 338/89 - (ggf.) mit BAG vom 21.03.2000 - 3 AZR 93/99 - nicht vorgenommen.
  • BAG, 21.03.2000 - 3 AZR 93/99

    Vorgezogene Betriebsrente bei zuvor im Rahmen einer Ablösung garantiertem

    Auszug aus LAG Nürnberg, 15.08.2001 - 4 Sa 615/00
    Eine weitere zeitanteilige Kürzung wird entgegen BAG vom 13.03.1990 - 3 AZR 338/89 - (ggf.) mit BAG vom 21.03.2000 - 3 AZR 93/99 - nicht vorgenommen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht