Rechtsprechung
LAG Köln, 18.12.2015 - 4 Sa 615/15 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
Ausschlussfrist
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Ausschlussfrist
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtsmissbräuchlichkeit der Berufung des Arbeitgebers auf tarifliche Ausschlussfristen
- arbeitsrechtsiegen.de
Ausschlussfristen und Hinweispflichten des Arbeitgebers
- ra.de
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 242
Rechtsmissbräuchlichkeit der Berufung des Arbeitgebers auf tarifliche Ausschlussfristen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- anwalt.de (Interview mit Bezug zur Entscheidung)
Hinweispflichten des Arbeitgebers bei Ausschlussfristen?
Verfahrensgang
- ArbG Bonn, 07.05.2015 - 7 Ca 3000/14
- LAG Köln, 18.12.2015 - 4 Sa 615/15
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (15)
- BAG, 20.02.2001 - 9 AZR 46/00
Ausschlußfrist
Auszug aus LAG Köln, 18.12.2015 - 4 Sa 615/15
Die Geltendmachung einer Forderung im Sinne einer tariflichen Ausschlussfrist verlangt daher, dass die andere Seite zur Erfüllung des Anspruchs aufgefordert wird (vgl. BAG 20.02.2001 - 9 AZR 46/00).Ebenso wenig genügte eine Erklärung des Arbeitnehmers, er behalte sich die Geltendmachung seiner Ansprüche vor oder er bitte "um Prüfung" seiner Eingruppierung (vgl. BAG 20.02.2001 a.a.O. m.w.N.).
- BAG, 11.02.1988 - 6 AZR 614/84
Voraussetzungen für den Verfall von Übergangsgeldansprüchen - Anspruch auf die …
Auszug aus LAG Köln, 18.12.2015 - 4 Sa 615/15
Rechtsmissbräuchlichkeit des Berufens auf Ausschlussfristen hat das Bundesarbeitsgericht mehrfach beschäftigt (vgl. BAG 11.02.1988 - 6 AZR 614/84; 22.01.1997 - 10 AZR 459/96; 08.12.2011 - 6 AZR 397/10).b) Diese Risikoabgrenzung liegt auch schon früherer Rechtsprechung des BAG zugrunde (vgl. 11.02.1988 a.a.O. m.w.N.).
- BAG, 11.12.2003 - 6 AZR 539/02
Ausschlussfrist - Geltendmachung eines Anspruchs
Auszug aus LAG Köln, 18.12.2015 - 4 Sa 615/15
Die Geltendmachung verlangt zwar keine Substantiierung, aber eine Spezifizierung des Anspruchs (BAG 11.12.2003 -6 AZR 539/02).
- BAG, 19.05.2005 - 3 AZR 660/03
Betriebliche Übung zu Gunsten von Betriebsrentnern
Auszug aus LAG Köln, 18.12.2015 - 4 Sa 615/15
Es kommt entscheidend darauf an, ob die Arbeitnehmer dem Verhalten des Arbeitgebers einen Verpflichtungswillen entnehmen können (vgl. z. B. BAG 19.05.2005 - 3 AZR 660/03 - AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 71; 31.07.2007 - 3 AZR 189/06). - BAG, 07.07.2010 - 4 AZR 549/08
Grundsatz der Tarifeinheit - Rechtsprechungsänderung
Auszug aus LAG Köln, 18.12.2015 - 4 Sa 615/15
Deshalb genügt eine E-Mail, die den Namen und die Adresse des Ausstellers enthält und den Abschluss der Erklärung durch eine Grußformel und die Wiederholung des Namens eindeutig kenntlich macht, den Erfordernissen des § 126 b BGB (so zu § 70 S. 1 BAT, BAG 07.07.2010 - 4 AZR 549/08). - BAG, 05.04.1995 - 5 AZR 961/93
Tarifliche Ausschlußfristen
Auszug aus LAG Köln, 18.12.2015 - 4 Sa 615/15
Als unzureichend ist dementsprechend die Aufforderung des Arbeitgebers an den Arbeitgeber beurteilt worden, die Anrechnung einer Tariflohnerhöhung auf eine freiwillige Zulage schriftlich zu begründen und "noch einmal zu überdenken" (BAG 05.04.1995 - 5 AZR 961/93). - BAG, 31.07.2007 - 3 AZR 189/06
Rentnerweihnachtsgeld - betriebliche Übung
Auszug aus LAG Köln, 18.12.2015 - 4 Sa 615/15
Es kommt entscheidend darauf an, ob die Arbeitnehmer dem Verhalten des Arbeitgebers einen Verpflichtungswillen entnehmen können (vgl. z. B. BAG 19.05.2005 - 3 AZR 660/03 - AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 71; 31.07.2007 - 3 AZR 189/06). - BAG, 22.01.1997 - 10 AZR 459/96
Ausschlußfrist - Treu und Glauben
Auszug aus LAG Köln, 18.12.2015 - 4 Sa 615/15
Rechtsmissbräuchlichkeit des Berufens auf Ausschlussfristen hat das Bundesarbeitsgericht mehrfach beschäftigt (vgl. BAG 11.02.1988 - 6 AZR 614/84; 22.01.1997 - 10 AZR 459/96; 08.12.2011 - 6 AZR 397/10). - BGH, 21.10.1992 - VIII ZR 178/91
Auswirkung der Missachtung von anerkannten Auslegungsregeln - …
Auszug aus LAG Köln, 18.12.2015 - 4 Sa 615/15
Der Übergang von der Feststellungs- zur Leistungsklage ist nicht nur eine Klageerweiterung gemäß § 264 Nr. 2 ZPO, wenn sich der neue Antrag auf dasselbe Rechtsverhältnis bezieht - was hier gegeben ist -, vielmehr wird mit dem Übergang zur Leistungsklage nach Abweisung einer auf dasselbe Rechtsverhältnis gestützten Feststellungsklage zugleich die Beseitigung der mit dieser Abweisung geschaffenen Beschwer erstrebt (BGH 08.06.1994 - VIII ZR 178/91). - BAG, 09.08.2011 - 9 AZR 352/10
Urlaubsabgeltung - Ausschlussfristen
Auszug aus LAG Köln, 18.12.2015 - 4 Sa 615/15
Selbst wenn ein Fall der "höheren Gewalt" im Sinne des § 206 BGB vorläge und selbst wenn § 206 BGB auf Ausschlussfristen entsprechend anzuwenden wäre (vgl. dazu BAG 09.08.2011 - 9 AZR 352/10), gilt diese Hemmung nur "solange der Berechtigte durch höhere Gewalt an der Rechtsverfolgung gehindert war". - BAG, 09.08.2011 - 9 AZR 475/10
Urlaubsabgeltung - Verfall nach § 45 Abs. 2 der Arbeitsvertragsrichtlinien des …
- BAG, 08.12.2011 - 6 AZR 397/10
Besitzstandszulage - Verfall des Anspruchs im Stichmonat
- BAG, 11.04.2006 - 9 AZN 892/05
Anspruch auf rechtliches Gehör - Faires Verfahren
- BGH, 12.05.1992 - VI ZR 118/91
Klageerweiterung in der Berufungsinstanz durch Übergang von Feststellungs- auf …
- BAG, 28.09.2005 - 5 AZR 52/05
AGB-Kontrolle - einstufige Ausschlussfrist
- ArbG Bochum, 01.06.2016 - 3 Ca 2581/15
Zahlungsbegehren des Arbeitnehmers bzgl. eines Krankengeldzuschusses auf …
Zudem hat es der Beklagten nicht oblegen, den Kläger auf einen Anspruch auf Krankengeldzuschuss und die Notwendigkeit der Mitteilung der Krankengeldhöhe für die Berechnung hinzuweisen (vgl. LAG Köln, Urteil vom 18.12.2015 - 4 Sa 615/15, BeckRS 2016, 66228).