Weitere Entscheidung unten: LAG Schleswig-Holstein, 18.04.1996

Rechtsprechung
   LAG Köln, 30.06.1995 - 4 Sa 63/95   

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https://dejure.org/1995,2854
LAG Köln, 30.06.1995 - 4 Sa 63/95 (https://dejure.org/1995,2854)
LAG Köln, Entscheidung vom 30.06.1995 - 4 Sa 63/95 (https://dejure.org/1995,2854)
LAG Köln, Entscheidung vom 30. Juni 1995 - 4 Sa 63/95 (https://dejure.org/1995,2854)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit; Feststellungsklage; Feststellungsinteresse; Statusklage; Arbeitsvertrag; Beendigung; Sozialversicherung; Arbeitnehmerbegriff; Propagandisten

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Zur Scheinselbständigkeit von Propagandistinnen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HGB § 84; ZPO § 256

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Zulässigkeit einer Status-Feststellungsklage bei beendetem Arbeitsverhältnis, Feststellungsinteresse, Rechtsschutzinteresse, Neuorientierung des arbeitsrechtlichen Arbeitnehmerbegriffs, Arbeitnehmerbegriff, Abgrenzung freier Mitarbeiter / AN, Propagandist als AN, ...

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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 09.11.1994 - 7 AZR 217/94

    Arbeitnehmerüberlassung

    Auszug aus LAG Köln, 30.06.1995 - 4 Sa 63/95
    Dieses jedenfalls dann, wenn das Verhalten des Dritten sich im Rahmen des zwischen ihm und dem unmittelbaren Vertragspartner das Beschäftigten bestehenden Vertragsverhältnisses hält (auch das Bundesarbeitsgericht prüft - ohne ausdrückliche Problematisierung dieses Ansatzes bei einer ähnlichen Fall Konstellation so - vgl. Urteil vom 9. November 1994 - 7 AZR 217/94 -).

    Fehlt es daran und ist zudem der vertraglich festgelegte Leistungsgegenstand derart unbestimmt, daß er erst durch Weisungen des anderen Vertragspartners konkretisiert werden muß, liegt Arbeitnehmerüberlassung vor (vgl. z.B. BAG vom 09.11.1994 - 7 AZR 217/94 -).

  • BAG, 19.11.1985 - 1 ABR 37/83

    Tarifzuständigkeit einer Gewerkschaft

    Auszug aus LAG Köln, 30.06.1995 - 4 Sa 63/95
    Denn das Feststellungsinteresse nach § 256 ZPO ist nach herrschender Meinung nur echte Prozeßvoraussetzung für ein stattgebendes Urteil (so schon das Reichsgericht, RGZ 158, 145, 152; so auch der BGH, BGHZ 12, 316; BGH, NJW 1978, 2031; BGH, LM Nr. 46 zu § 256 ZPO ; aus der Literatur vgl. z.B. Zöller/Stephan, 18. Aufl., § 256 Rdn. 7 m.w.N. - auch die Entscheidung des BAG vom 19.11.1985 - 1 ABR 37/83 -, NJW 1987, 514 setzt logisch diese Rechtsauffassung voraus).

    Die Beklagten zu 2) ist dadurch beschwert, daß ihr gegenüber die Klage nicht als unbegründet, sondern nur als unzulässig abgewiesen wurde (vgl. BAG, NJW 1987, 514).

  • BAG, 16.02.1994 - 5 AZR 402/93

    Arbeitsrechtlicher Status eines Rundfunkmitarbeiters

    Auszug aus LAG Köln, 30.06.1995 - 4 Sa 63/95
    (Insoweit ständige Rechtsprechung hier zitiert nach BAG vom 16. Februar 1994 - 5 AZR 402/93 -).

    In der Entscheidung vom 16. Februar 1994 - 5 AZR 402/93 - entschied der 5. Senat des Bundesarbeitsgerichts zum arbeitsrechtlichen Status eines Rundfunkmitarbeiters, daß es ein Starkes Indiz für die Arbeitnehmereigenschaft sei, wenn der Arbeitnehmer in Dienstplänen aufgeführt sei, auch wenn der Arbeitgeber ausdrücklich erkläre, daß die Dienstpläne unverbindlich seien und erst in Kraft träten, wenn ihnen die eingesetzten Mitarbeiter nicht widersprächen.

  • BAG, 10.05.1974 - 3 AZR 523/73

    Divergenzrevision - Streitwertrevision - Feststellungsklage -

    Auszug aus LAG Köln, 30.06.1995 - 4 Sa 63/95
    Die Klägerin beruft sich dazu auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, insbesondere auf die Entscheidung vom 10.05.1974 - 3 AZR 523/73 -, AP Nr. 48 zu § 256 ZPO .

    Wenn demgegenüber das Bundesarbeitsgericht in der Entscheidung vom 10.05.1974 - 3 AZR 523/73 -, AP Nr. 48 zu § 256 ZPO eine Feststellungsklage bezogen auf ein vergangenes Arbeitsverhältnis schon allein deshalb für zulässig erachtet hat, weil das Vorliegen eines Arbeitsverhältnisses für eine eventuelle Schadensersatzklage wegen eingetretener Rentenverkürzung "von Bedeutung" sei, so vermag die erkennende Kammer aus den dargestellten Gründen dem nicht zu folgen.

  • BVerfG, 07.02.1990 - 1 BvR 26/84

    Handelsvertreter

    Auszug aus LAG Köln, 30.06.1995 - 4 Sa 63/95
    Das neuere Grundrechtsverständnis (vgl. dazu Dieterich, Grundgesetz und Privatautonomie im Arbeitsrecht, RDA 1995, 129 ff.), welches heute die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts prägt (vgl. dazu insbesondere Beschluß vom 07.02.1990 - 1 BvR 26/84 -, BVerfGE 81, 242 - Handelsvertreterfall; Beschluß vom 19.10.1993 - 1 BvR 657/S9 -, BVerfGE 89, 214 Bürgschaftsfall) geht davon aus, daß die Grundrechte nicht nur Abwehrrechte gegen den Staat enthalten, sondern in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip privatrechtliche Regelungen gerade zu fordern und völlig unbeschränkte Vertragsfreiheit nicht zulassen.
  • BVerfG, 19.10.1993 - 1 BvR 567/89

    Bürgschaftsverträge

    Auszug aus LAG Köln, 30.06.1995 - 4 Sa 63/95
    Das neuere Grundrechtsverständnis (vgl. dazu Dieterich, Grundgesetz und Privatautonomie im Arbeitsrecht, RDA 1995, 129 ff.), welches heute die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts prägt (vgl. dazu insbesondere Beschluß vom 07.02.1990 - 1 BvR 26/84 -, BVerfGE 81, 242 - Handelsvertreterfall; Beschluß vom 19.10.1993 - 1 BvR 657/S9 -, BVerfGE 89, 214 Bürgschaftsfall) geht davon aus, daß die Grundrechte nicht nur Abwehrrechte gegen den Staat enthalten, sondern in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip privatrechtliche Regelungen gerade zu fordern und völlig unbeschränkte Vertragsfreiheit nicht zulassen.
  • BVerfG, 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90

    Abwicklung von DDR-Einrichtungen

    Auszug aus LAG Köln, 30.06.1995 - 4 Sa 63/95
    Besondere Bedeutung hat dabei, daß das Bundesverfassungsgericht inzwischen (Urteil vom 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90 -, BVerfGE 84, 133 - Beendigung und Ruhen der Arbeitsverhältnisse bei Abwicklung nach dem EV.) erkannt hat, daß zwar das Grundrecht des Art. 12 Abs. 1 nicht unmittelbaren Schutz gegen den Verlust eines Arbeitsplatzes aufgrund privater Dispositionen bietet, dem Staat (und damit nach dem Zuvorgesagten - was das Bundesverfassungsgericht insbesondere in der Handelsvertreterentscheidung betont hat -, soweit der Gesetzgeber nicht regelnd eingreift, auch dem Richter) aber eine aus Art. 12 Abs. 1 GG folgende Schutzpflicht obliegt, der nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts die geltenden Kündigungsschutzvorschriften hinreichend Rechnung tragen.
  • BSG, 11.05.1993 - 12 BK 62/91

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Kriterien für die Selbständigkeit

    Auszug aus LAG Köln, 30.06.1995 - 4 Sa 63/95
    Selbst Gastwirte sind auf die Idee verfallen, ihre Kellner zu "selbständigen Vermittlern gastronomischer Dienstleistungen" zu machen (letzterer absurde Versuch ist angesichts der unscharfen Konturen des Arbeitnehmerbegriffes erst nach einem mehr als zehnjährigen Rechtsstreit mit einem Beschluß des Bundessozialgerichts vom 11.05.1993 - 12 BK 62/91 - gescheitert).
  • BGH, 14.03.1978 - VI ZR 68/76

    Sachentscheidung des Revisionsgerichts über eine vom Berufungsgericht als

    Auszug aus LAG Köln, 30.06.1995 - 4 Sa 63/95
    Denn das Feststellungsinteresse nach § 256 ZPO ist nach herrschender Meinung nur echte Prozeßvoraussetzung für ein stattgebendes Urteil (so schon das Reichsgericht, RGZ 158, 145, 152; so auch der BGH, BGHZ 12, 316; BGH, NJW 1978, 2031; BGH, LM Nr. 46 zu § 256 ZPO ; aus der Literatur vgl. z.B. Zöller/Stephan, 18. Aufl., § 256 Rdn. 7 m.w.N. - auch die Entscheidung des BAG vom 19.11.1985 - 1 ABR 37/83 -, NJW 1987, 514 setzt logisch diese Rechtsauffassung voraus).
  • BAG, 20.07.1994 - 5 AZR 169/93

    Zulässigkeit einer Statusklage

    Auszug aus LAG Köln, 30.06.1995 - 4 Sa 63/95
    Zwar hat das Bundesarbeitsgericht in der Entscheidung vom 20. Juli 1994 - 5 AZR 169/93 - die Auffassung vertreten, daß ein etwa bestehendes dauerndes Arbeitsverhältnis nicht schon dadurch beendet werde, daß der Arbeitnehmer nicht mehr für den Arbeitgeber tätig werde.
  • RG, 25.08.1938 - V 32/38

    1. Wann ist Einheit des Streitgegenstandes in mehreren gleichzeitig anhängigen

  • LAG Düsseldorf, 27.04.2018 - 10 Sa 717/17

    Höhe der Vergütung eines Betriebsratsmitglieds

    Ist die Klage hingegen - wie hier - bereits in der Sache abweisungsreif, weil festgestellt werden kann, dass das zugrundeliegende Rechtsverhältnis, aus dem die Beklagtenseite weitere Ansprüche besorgen müsste, nicht gegeben ist, stehen prozessökonomische Erwägungen dem klageabweisenden Sachurteil erkennbar nicht entgegen (vgl. BAG, Urteil vom 16. Dezember 2015 - 5 AZR 567/14 -, juris; BAG, Urteil vom 19.04.2012 - 6 AZR 622/10 -, juris; LAG Köln, Urteil vom 30.06.1995 - 4 Sa 63/95 -, juris ,m. w. N. zu Rspr. und Lit.).
  • LAG Nürnberg, 25.02.1998 - 4 Sa 670/97

    Arbeitnehmerstatus: Abgrenzungskriterien - Versicherungsvertreter

    LAG Niedersachsen, Beschluss vom 16.02.1995 - 3 Ta 202/93 - LAG Köln, Urteil vom 30.06.1995 - 4 Sa 63/95 -, LAGE § 611 BGB , Arbeitnehmerbegriff Nr. 29).
  • LAG Köln, 23.06.2004 - 5 Ta 187/04

    Promoter; Arbeitnehmer; sic - non - Full; Freistellung

    Durch Parteivereinbarung kann die Bewertung einer Rechtsbeziehung als Arbeitsverhältnis nicht abbedungen und der Geltungsbereich des Arbeitnehmerschutzrechtes nicht eingeschränkt werden (vgl. LAG Köln vom 30.06.1995 - 4 Sa 63/95 - LAGE § 256 ZPO Nr. 10).
  • LAG Düsseldorf, 04.09.1996 - 12 (6) (5) Sa 909/96

    Arbeitnehmerstatus: Frachtführer

    Der Auffassung, daß der Arbeitnehmerbegriff teleologisch zu definieren sei (LAG Köln vom 30.6.1995 - 4 Sa 63/95 - AP Nr. 80 zu § 611 BGB Abhängigkeit, im Anschluß an Wank, DB 1992, 90 ff.), wird nicht gefolgt.
  • LAG Hamm, 19.01.2000 - 2 Sa 426/99

    Schadensersatzansprüche wegen nicht abgeführter Sozialversicherungsbeiträge ;

    Die Klägerin hat nicht dargelegt, daß sich der zuständige Sozialversicherungsträger wegen der möglichen Rentenansprüche der Klägerin nach dem arbeitsgerichtlichen Feststellungsurteil richten werde (BAG vom 10.05.1974 - 3 AZR 523/73 - AP Nr. 48 zu § 256 ZPO und LAG Köln vom 30.06.1995 - 4 Sa 63/95 - LAGE § 611 BGB Arbeitnehmerbegriff Nr. 29).
  • LAG Köln, 05.03.1997 - 4 Ta 253/96

    Arbeitsgerichte: Rechtsweg

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  • LAG Hessen, 11.07.1996 - 12 Ta 240/96

    Arbeitnehmerbegriff: Dozent in einem privaten Lehrinstitut

    Das gilt einerseits für die Abgrenzung zwischen Arbeitnehmern und Selbständigen und der Gewährleistung eines angemessenen Sozialschutzes in Fällen sogenannter "Scheinselbständigkeit" (dazu: Wank DB 1992, 90 und NZA 1996, 519 (520); hierzu insbesondere auch: LAG Köln, Urteil vom 30.06.1995 - 4 Sa 63/95 - AP Nr. 80 zu § 611 BGB Abhängigkeit = LAGE § 611 BGB Arbeitnehmerbegriff Entscheidung 29 und LAG Köln, Beschluß vom 23.03.1995 - 4 Ta 19/95 - NZA 1996, 557 (559/560)).
  • LAG Köln, 24.08.1999 - 13 Sa 357/99

    Diplom-Ingenieur; Ingenleurbüro; Arbeitnehmereigenschaft)

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  • ArbG Hagen, 14.06.2007 - 3 Ca 2176/06

    Arbeitsverhältnis, Werkvertrag, Abgrenzung, Entfristung, Altersversorgung,

    Für ein Arbeitsverhältnis spricht auch, wenn der Dienstberechtigte das Unternehmerrisiko und die Kosten der Arbeitsausführung trägt, ihm andererseits das Ergebnis der Arbeit zukommt (Schaub, § 36 Rdnr. 11), und wenn der Dienstverpflichtete gleichzeitig seine Leistung stets in eigener Person, ohne Mitarbeiter, die ihn vertreten können, ohne eigenes Kapital und ohne eigene Organisation auf Dauer für den Dienstberechtigten zu erbringen hat (vgl. LAG Köln, Urt. v. 30.6.1995 - 4 Sa 63/95 -, in: AP Nr. 80 zu § 611 BGB Abhängigkeit).
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Rechtsprechung
   LAG Schleswig-Holstein, 18.04.1996 - 4 Sa 63/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,17383
LAG Schleswig-Holstein, 18.04.1996 - 4 Sa 63/95 (https://dejure.org/1996,17383)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 18.04.1996 - 4 Sa 63/95 (https://dejure.org/1996,17383)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 18. April 1996 - 4 Sa 63/95 (https://dejure.org/1996,17383)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wirksamkeit der Klagerücknahme; Berufung; Klagerücknahmeerklärung; Klageerweiterung; Außergerichtlicher Vergleich; Kostenregelung

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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Celle, 08.01.2007 - 7 W 1/07

    Entsprechende Anwendbarkeit des § 98 Zivilprozessordnung (ZPO) bei einer

    Dies gilt jedenfalls dann, wenn, wie hier, keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich sind, dass die Parteien etwas anderes, insbesondere die Auslösung der Kostenlast beim Kläger nach der Grundregel des § 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO, gewollt haben (so aber in dem 1986 vom OLG Köln entschiedenen Fall) oder die entsprechende Anwendung von § 98 ZPO zu einem unbilligen Ergebnis führt (vgl. OLG Frankfurt MDR 1971, 936; OLG München VersR 1976, 395; SchleswigHolsteinisches OLG JurBüro 1984, 626 m. w. N.; LAG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 18.04.1996, AZ.: 4 Sa 63/95 , Bibliothek BAG; OLGR Köln 1998, 374 = VersR 1999, 1122; LAGE Hamm § 98 ZPO Nr. 7 = AGS 1999, 148; so auch Musielak/Foerste, ZPO, 5. Aufl., § 269, Rn. 12 und Stein/Jonas/Bork, ZPO, 22. Aufl., § 98, Rn. 5 f.).
  • LAG Köln, 24.09.2008 - 4 Ta 229/08

    Kosten bei Klagerücknahme aufgrund eines Vergleichs

    Nach herrschender Auffassung sind bei einer Klagerücknahme aufgrund eines Vergleichs die Kosten nach § 98 ZPO gegeneinander aufzuheben, wenn die Parteien keine andere Kostenregelung getroffen haben (vgl. LAG Hamm 29.05.1998 - 4 Sa 1403/97 - LAGE § 98 Nr. 7; OLG Celle 08.01.2007 - 7 W 1/07 - OLGR Celle 2007, 453 - jeweils mit weiteren Nachweisen - sowie LAG Schleswig-Holstein 18.04.1996 - 4 Sa 63/95 - juris).
  • LAG Hamm, 29.05.1998 - 4 Sa 1403/97

    Kostentragung bei Klagerücknahme nach Erlass des Urteils vor und nach Einlegung

    Haben allerdings die Prozeßparteien in einem gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleich auch die Klagerücknahme vereinbart, ohne eine ausdrückliche Kostenregelung zu treffen, so soll die Interessenlage es gebieten, daß nach der Klagerücknahme sich die Kostenlast nach § 98 ZPO und nicht nach § 269 Abs. 3 ZPO richtet, ( OLG Bamberg vom 29.07.1982 - 5 W 35/82, VersR 1983, 563; OLG Hamm vom 10.02.1992 - 17 U 159/91, JurBüro 1992, 424; LAG - 5 - Schleswig-Holstein vom 02.09.1988 - 4 Sa 258/88, n.v.; OLG München vom 23.06.1975 - 10 W 1114/75, VersR 1976, 395 [OLG Köln 14.07.1975 - 1 U 184/74]; LAG Schleswig-Holstein vom 18.04.1996 - 4 Sa 63/95, n.v.; siehe auch LAG Sachsen-Anhalt vom 10.04.1996 - 8 Sa 892/95, n.v.).
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