Rechtsprechung
   LAG Köln, 19.06.2020 - 4 Sa 644/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,15920
LAG Köln, 19.06.2020 - 4 Sa 644/19 (https://dejure.org/2020,15920)
LAG Köln, Entscheidung vom 19.06.2020 - 4 Sa 644/19 (https://dejure.org/2020,15920)
LAG Köln, Entscheidung vom 19. Juni 2020 - 4 Sa 644/19 (https://dejure.org/2020,15920)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,15920) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Fristlose Kündigung; sexueller Übergriff; keine Wiederholung einer bereits erstinstanzlich durchgeführten Beweisaufnahme; rechtskräftige strafrechtliche Verurteilung nach § 184i StGB des gekündigten Arbeitnehmers; beigezogene Strafakte; Urkundsbeweis

  • IWW

    § 184i Abs. 1 StGB, § ... 626 BGB, § 626 Abs. 2 BGB, § 102 Abs. 1 Satz 2 BetrVG, § 141 ZPO, § 64 Abs. 7 ArbGG, § 313 Abs. 2 Satz 2 ZPO, § 66 Abs. 1 Satz 1 ArbGG, § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 ZPO, § 64 Abs. 6 Satz 1 ArbGG, § 546 ZPO, §§ 66 Abs. 1 Satz 1, 64 Abs. 6 Satz 1 ArbGG, §§ 519, 520 ZPO, § 46 Abs. 2 Satz 1 ArbGG, § 256 Abs. 1 ZPO, §§ 1 Abs. 1, 23 Abs. 1 KSchG, §§ 4, 7, 13 Satz 2 KSchG, § 626 Abs. 1, Abs. 2 BGB, § 623 BGB, § 4 Satz 1 KSchG, § 13 Satz 2 KSchG, § 167 ZPO, § 626 Abs. 1 BGB, § 3 Abs. 4 AGG, § 7 Abs. 3 AGG, § 241 Abs. 2 BGB, § 12 Abs. 3 AGG, § 3 Abs. 3 AGG, § 7 Abs. 3, Art. 1 Abs. 1 GG, § 323 Abs. 2 BGB, § 7 Abs. 1 AGG, § 626 Abs. 1 BBG, § 184i StGB, § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO, § 398 Abs. 1 ZPO, § 398 ZPO, § 320 ZPO, § 415 ZPO, § 622 Abs. 3 BGB, § 626 Abs. 2 Satz 1 BGB, § 626 Abs. 2 Satz 2 BGB, § 102 Abs. 1 Satz 3 BetrVG, § 102 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, § 102 Abs. 1 Satz 2 BetrVG, § 102 Abs. 2 Satz 3 BetrVG, § 102 BetrVG, § 138 Abs. 1, 2 ZPO, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG, § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG

Kurzfassungen/Presse (10)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Fristlose Kündigung wegen sexueller Belästigung am Arbeitsplatz

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Fristlose Kündigung wegen sexueller Belästigung am Arbeitsplatz

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz - wann eine fristlose Kündigung verdient ist

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung wegen sexueller Belästigung am Arbeitsplatz

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kündigung eines Arbeitsverhältnisses wegen sexueller Belästigung

  • datev.de (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung wegen sexueller Belästigung am Arbeitsplatz

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung wegen sexueller Belästigung trotz langjähriger Betriebszugehörigkeit

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung wegen sexueller Belästigung war rechtmäßig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz: Fristlose Kündigung

  • kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)

    Kündigung wegen sexueller Belästigung am Arbeitsplatz

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2020, 581
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (39)

  • BAG, 29.06.2017 - 2 AZR 302/16

    Außerordentliche Kündigung - sexuelle Belästigung

    Auszug aus LAG Köln, 19.06.2020 - 4 Sa 644/19
    Sie stellt zugleich eine Verletzung der dem Arbeitnehmer gegenüber der Arbeitnehmerin obliegenden Pflicht zur Rücksichtnahme auf deren Interessen gemäß § 241 Abs. 2 BGB dar und ist deswegen auch "an sich" geeignet, einen wichtigen Grund iSd. § 626 Abs. 1 BGB zur fristlosen Kündigung zu bilden (BAG, Urteil vom 29. Juni 2017 - 2 AZR 302/16, Rn. 14, juris).

    Die Beklagte ist nach § 12 Abs. 3 AGG verpflichtet, auch die in ihrem Betrieb eingesetzten Leiharbeitnehmer vor sexuellen Belästigungen zu schützen (BAG, Urteil vom 29. Juni 2017 - 2 AZR 302/16, Rn. 15, juris).

    aa) Im Unterschied zu § 3 Abs. 3 AGG können auch einmalige sexuell bestimmte Verhaltensweisen den Tatbestand einer sexuellen Belästigung erfüllen (BAG, Urteil vom 29. Juni 2017 - 2 AZR 302/16, Rn. 15, juris; BAG, Urteil vom 20. November 2014 - 2 AZR 651/13, Rn. 17, BAGE 150, 109; BAG, Urteil vom 9. Juni 2011 - 2 AZR 323/10, Rn. 18, juris).

    Bei anderen Handlungen, die nicht unmittelbar das Geschlechtliche im Menschen zum Gegenstand haben, wie bspw. Umarmungen, kann sich eine Sexualbezogenheit aufgrund einer mit ihnen verfolgten sexuellen Absicht ergeben (siehe zum Gesamten: BAG, Urteil vom 29. Juni 2017 - 2 AZR 302/16, Rn. 18, juris; BAG, Urteil vom 2. März 2017 - 2 AZR 698/15, Rn. 36, juris).

    Eine sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist vielmehr häufig Ausdruck von Hierarchien und Machtausübung und weniger von sexuell bestimmter Lust (BAG, Urteil vom 29. Juni 2017 - 2 AZR 302/16, Rn. 19 mwN, juris).

    Ebenso kommt es auf vorsätzliches Verhalten nicht an (BAG, Urteil vom 29. Juni 2017 - 2 AZR 302/16, Rn. 20, juris; BAG, Urteil vom 9. Juni 2011 - 2 AZR 323/10, Rn. 19, juris; Däubler/Bertzbach/Schrader/Schubert, AGG, 2. Aufl., § 3 Rn. 76; Schaub/Linck, ArbR-HdB, 18. Aufl., § 36 Rn. 40; BeckOK-ArbR/Roloff, § 3 AGG, Rn. 30).

    Maßgeblich ist allein, ob die Unerwünschtheit der Verhaltensweise objektiv erkennbar war (BAG, Urteil vom 29. Juni 2017 - 2 AZR 302/16, Rn. 21, juris; BAG, Urteil vom 9. Juni 2011 - 2 AZR 323/10, Rn. 19, juris).

    d) Bei der Prüfung, ob dem Arbeitgeber eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers trotz Vorliegens einer erheblichen Pflichtverletzung jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zumutbar ist, ist in einer Gesamtwürdigung das Interesse des Arbeitgebers an der sofortigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen das Interesse des Arbeitnehmers an dessen Fortbestand abzuwägen (BAG, Urteil vom 29. Juni 2017 - 2 AZR 302/16, Rn. 26, juris; BAG, Urteil vom 20. Oktober 2016 - 6 AZR 471/15, Rn. 30, juris; BAG; Urteil vom 22. Oktober 2015 - 2 AZR 569/14, Rn. 46, juris).

    Sie scheidet aus, wenn es ein "schonenderes" Gestaltungsmittel - etwa Abmahnung, Versetzung, ordentliche Kündigung - gibt, das ebenfalls geeignet ist, den mit einer außerordentlichen Kündigung verfolgten Zweck - nicht die Sanktion des pflichtwidrigen Verhaltens, sondern die Vermeidung des Risikos künftiger Störungen des Arbeitsverhältnisses - zu erreichen (BAG, Urteil vom 29. Juni 2017 - 2 AZR 302/16, Rn. 27, juris; BAG, Urteil vom 20. Oktober 2016 - 6 AZR 471/15, Rn. 30, juris; BAG, Urteil vom 22. Oktober 2015 - 2 AZR 569/14, Rn. 46, juris).

    Einer entsprechenden Abmahnung bedarf es nach Maßgabe des auch in § 314 Abs. 2 in Verbindung mit § 323 Abs. 2 BGB zum Ausdruck kommenden Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nur dann nicht, wenn bereits ex ante erkennbar ist, dass eine Verhaltensänderung in Zukunft auch nach Abmahnung nicht zu erwarten steht, oder es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handelt, dass selbst deren erstmalige Hinnahme dem Arbeitgeber nach objektiven Maßstäben unzumutbar und damit offensichtlich - auch für den Arbeitnehmer erkennbar - ausgeschlossen ist (BAG, Urteil vom 29. Juni 2017 - 2 AZR 302/16, Rn. 28, juris; BAG, Urteil vom 20. November 2014 - 2 AZR 651/13, Rn. 22, juris; BAG, Urteil vom 23. Oktober 2014 - 2 AZR 865/13, Rn. 47, juris; BAG, Urteil vom 25. Oktober 2012 - 2 AZR 495/11, Rn. 16; BAG, Urteil vom 19. April 2012 - 2 AZR 186/11, Rn. 22 mwN, NJW 2013, 104 ff.).

    eine Wiederholung ausschließen (BAG, Urteil vom 29. Juni 2017 - 2 AZR 302/16, Rn. 29, juris; BAG, Urteil vom 20. November 2014 - 2 AZR 651/13, Rn. 23, juris; BAG, Urteil vom 9. Juni 2011 - 2 AZR 323/10, Rn. 28, juris).

    eine Wiederholung ausschließen (BAG, Urteil vom 29. Juni 2017 - 2 AZR 302/16, Rn. 29, juris; BAG, Urteil vom 20. November 2014 - 2 AZR 651/13, Rn. 23, juris; BAG, Urteil vom 9. Juni 2011 - 2 AZR 323/10, Rn. 28, juris).

  • BAG, 09.06.2011 - 2 AZR 323/10

    Außerordentliche Kündigung - sexuelle Belästigung - Interessenabwägung -

    Auszug aus LAG Köln, 19.06.2020 - 4 Sa 644/19
    Hierbei handelt es sich gem. § 7 Abs. 3 AGG um eine Verletzung vertraglicher Pflichten, die "an sich" als wichtiger Grund iSv. § 626 Abs. 1 BGB geeignet ist (BAG, Urteil vom 20. November 2014 - 2 AZR 651/13, Rn. 15, BAGE 150, 109; BAG, Urteil vom 9. Juni 2011 - 2 AZR 323/10, Rn. 16, juris).

    aa) Im Unterschied zu § 3 Abs. 3 AGG können auch einmalige sexuell bestimmte Verhaltensweisen den Tatbestand einer sexuellen Belästigung erfüllen (BAG, Urteil vom 29. Juni 2017 - 2 AZR 302/16, Rn. 15, juris; BAG, Urteil vom 20. November 2014 - 2 AZR 651/13, Rn. 17, BAGE 150, 109; BAG, Urteil vom 9. Juni 2011 - 2 AZR 323/10, Rn. 18, juris).

    Ebenso kommt es auf vorsätzliches Verhalten nicht an (BAG, Urteil vom 29. Juni 2017 - 2 AZR 302/16, Rn. 20, juris; BAG, Urteil vom 9. Juni 2011 - 2 AZR 323/10, Rn. 19, juris; Däubler/Bertzbach/Schrader/Schubert, AGG, 2. Aufl., § 3 Rn. 76; Schaub/Linck, ArbR-HdB, 18. Aufl., § 36 Rn. 40; BeckOK-ArbR/Roloff, § 3 AGG, Rn. 30).

    Maßgeblich ist allein, ob die Unerwünschtheit der Verhaltensweise objektiv erkennbar war (BAG, Urteil vom 29. Juni 2017 - 2 AZR 302/16, Rn. 21, juris; BAG, Urteil vom 9. Juni 2011 - 2 AZR 323/10, Rn. 19, juris).

    ff) Ob die sexuelle Belästigung im Einzelfall zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, ist abhängig von den Umständen des Einzelfalls, u. a. von ihrem Umfang und ihrer Intensität (BAG, Urteil vom 9. Juni 2011 - 2 AZR 323/10, Rn. 16, juris).

    Welche Maßnahmen er als verhältnismäßig ansehen darf, hängt von den konkreten Umständen, ua. von ihrem Umfang und ihrer Intensität ab (BAG, Urteil vom 20. November 2014 - 2 AZR 651/13, Rn. 15, juris; BAG, Urteil vom 9. Juni 2011 - 2 AZR 323/10, Rn. 16, juris).

    eine Wiederholung ausschließen (BAG, Urteil vom 29. Juni 2017 - 2 AZR 302/16, Rn. 29, juris; BAG, Urteil vom 20. November 2014 - 2 AZR 651/13, Rn. 23, juris; BAG, Urteil vom 9. Juni 2011 - 2 AZR 323/10, Rn. 28, juris).

    eine Wiederholung ausschließen (BAG, Urteil vom 29. Juni 2017 - 2 AZR 302/16, Rn. 29, juris; BAG, Urteil vom 20. November 2014 - 2 AZR 651/13, Rn. 23, juris; BAG, Urteil vom 9. Juni 2011 - 2 AZR 323/10, Rn. 28, juris).

  • BAG, 20.11.2014 - 2 AZR 651/13

    Außerordentliche Kündigung - sexuelle Belästigung

    Auszug aus LAG Köln, 19.06.2020 - 4 Sa 644/19
    Hierbei handelt es sich gem. § 7 Abs. 3 AGG um eine Verletzung vertraglicher Pflichten, die "an sich" als wichtiger Grund iSv. § 626 Abs. 1 BGB geeignet ist (BAG, Urteil vom 20. November 2014 - 2 AZR 651/13, Rn. 15, BAGE 150, 109; BAG, Urteil vom 9. Juni 2011 - 2 AZR 323/10, Rn. 16, juris).

    aa) Im Unterschied zu § 3 Abs. 3 AGG können auch einmalige sexuell bestimmte Verhaltensweisen den Tatbestand einer sexuellen Belästigung erfüllen (BAG, Urteil vom 29. Juni 2017 - 2 AZR 302/16, Rn. 15, juris; BAG, Urteil vom 20. November 2014 - 2 AZR 651/13, Rn. 17, BAGE 150, 109; BAG, Urteil vom 9. Juni 2011 - 2 AZR 323/10, Rn. 18, juris).

    Die absichtliche Berührung primärer oder sekundärer Geschlechtsmerkmale eines anderen ist demnach bereits deshalb sexuell bestimmt iSd. § 3 Abs. 4 AGG, weil es sich um einen auf die körperliche Intimsphäre gerichteten Übergriff handelt (vgl. BAG, Urteil vom 2. März 2017 - 2 AZR 698/15, Rn. 36; BAG, Urteil vom 20. November 2014 - 2 AZR 651/13, Rn. 18, BAGE 150, 109).

    Einer entsprechenden Abmahnung bedarf es nach Maßgabe des auch in § 314 Abs. 2 in Verbindung mit § 323 Abs. 2 BGB zum Ausdruck kommenden Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nur dann nicht, wenn bereits ex ante erkennbar ist, dass eine Verhaltensänderung in Zukunft auch nach Abmahnung nicht zu erwarten steht, oder es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handelt, dass selbst deren erstmalige Hinnahme dem Arbeitgeber nach objektiven Maßstäben unzumutbar und damit offensichtlich - auch für den Arbeitnehmer erkennbar - ausgeschlossen ist (BAG, Urteil vom 29. Juni 2017 - 2 AZR 302/16, Rn. 28, juris; BAG, Urteil vom 20. November 2014 - 2 AZR 651/13, Rn. 22, juris; BAG, Urteil vom 23. Oktober 2014 - 2 AZR 865/13, Rn. 47, juris; BAG, Urteil vom 25. Oktober 2012 - 2 AZR 495/11, Rn. 16; BAG, Urteil vom 19. April 2012 - 2 AZR 186/11, Rn. 22 mwN, NJW 2013, 104 ff.).

    Welche Maßnahmen er als verhältnismäßig ansehen darf, hängt von den konkreten Umständen, ua. von ihrem Umfang und ihrer Intensität ab (BAG, Urteil vom 20. November 2014 - 2 AZR 651/13, Rn. 15, juris; BAG, Urteil vom 9. Juni 2011 - 2 AZR 323/10, Rn. 16, juris).

    eine Wiederholung ausschließen (BAG, Urteil vom 29. Juni 2017 - 2 AZR 302/16, Rn. 29, juris; BAG, Urteil vom 20. November 2014 - 2 AZR 651/13, Rn. 23, juris; BAG, Urteil vom 9. Juni 2011 - 2 AZR 323/10, Rn. 28, juris).

    eine Wiederholung ausschließen (BAG, Urteil vom 29. Juni 2017 - 2 AZR 302/16, Rn. 29, juris; BAG, Urteil vom 20. November 2014 - 2 AZR 651/13, Rn. 23, juris; BAG, Urteil vom 9. Juni 2011 - 2 AZR 323/10, Rn. 28, juris).

  • ArbG Siegburg, 02.10.2019 - 3 Ca 722/19

    Kündigung wegen sexueller Belästigung

    Auszug aus LAG Köln, 19.06.2020 - 4 Sa 644/19
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg vom 02.10.2019 (3 Ca 722/19) wird als unzulässig verworfen, soweit sie sich gegen die Abweisung des Klageantrages zu Ziff. 2 (allgemeiner Feststellungsantrag) richtet.

    Im Übrigen wird die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg vom 02.10.2019 (3 Ca 722/19) zurückgewiesen.

    Das Arbeitsgericht hat mit Urteil vom 02.10.2019 (3 Ca 722/19) die Klage abgewiesen.

    Der Kläger beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg vom 02.10.2019 (3 Ca 722/19) teilweise abzuändern und.

  • BAG, 23.10.2014 - 2 AZR 736/13

    Außerordentliche Kündigung - Anhörung des Betriebsrats

    Auszug aus LAG Köln, 19.06.2020 - 4 Sa 644/19
    Eine vor Fristablauf ausgesprochene Kündigung ist gemäß § 102 Abs. 1 Satz 3 BetrVG unwirksam, es sei denn, es liegt bereits eine abschließende Stellungnahme des Betriebsrats vor (BAG, Urteil vom 23. Oktober 2014 - 2 AZR 736/13, Rn. 13, juris).

    Es müssen dem Betriebsrat also nicht alle objektiv kündigungsrechtlich erheblichen Tatsachen, sondern nur die vom Arbeitgeber für die Kündigung als ausschlaggebend angesehenen Umstände mitgeteilt werden, die also tatsächlich seinen Kündigungsentschluss bestimmt haben (BAG, Urteil vom 23. Oktober 2014 - 2 AZR 736/13, Rn. 14, juris).

    Seiner Unterrichtungspflicht nach § 102 Abs. 1 Satz 2 BetrVG kommt der Arbeitgeber erst dann nicht mehr nach, wenn er aus seiner Sicht dem Betriebsrat bewusst einen unrichtigen oder unvollständigen Sachverhalt unterbreitet (BAG, Urteil vom 23. Oktober 2014 - 2 AZR 736/13, Rn. 14, juris; BAG, Urteil vom 12. August 2010 - 2 AZR 104/09, Rn. 17, juris).

  • BAG, 19.04.2012 - 2 AZR 186/11

    Außerordentliche und ordentliche Kündigung - private Internetnutzung -

    Auszug aus LAG Köln, 19.06.2020 - 4 Sa 644/19
    Liegt ein solcher Sachverhalt vor, bedarf es der weiteren Prüfung, ob die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile - jedenfalls bis zum Ablauf der (fiktiven) Kündigungsfrist - zumutbar ist oder nicht (2. Stufe) (ständige Rechtsprechung, siehe bspw. BAG, Urteil vom 13. Dezember 2018 - 2 AZR 370/18, Rn. 15, juris; BAG, Urteil vom 25. Januar 2018 - 2 AZR 382/17, Rn. 26, juris; BAG, Urteil vom 14. Dezember 2017 - 2 AZR 86/17, Rn. 27, juris; BAG, Urteil vom 16. Juli 2015 - 2 AZR 85/15, Rn. 21 mwN, juris; BAG, Urteil vom 19. April 2012 - 2 AZR 186/11, Rn. 20 mwN, NJW 2013, 104 ff.).

    Eine außerordentliche Kündigung kommt nur in Betracht, wenn es keinen angemessenen Weg gibt, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen, weil dem Arbeitgeber sämtliche milderen Reaktionsmöglichkeiten unzumutbar sind (BAG, Urteil vom 19. April 2012 - 2 AZR 186/11, Rn. 21 mwN, NJW 2013, 104 ff.).

    Einer entsprechenden Abmahnung bedarf es nach Maßgabe des auch in § 314 Abs. 2 in Verbindung mit § 323 Abs. 2 BGB zum Ausdruck kommenden Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nur dann nicht, wenn bereits ex ante erkennbar ist, dass eine Verhaltensänderung in Zukunft auch nach Abmahnung nicht zu erwarten steht, oder es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handelt, dass selbst deren erstmalige Hinnahme dem Arbeitgeber nach objektiven Maßstäben unzumutbar und damit offensichtlich - auch für den Arbeitnehmer erkennbar - ausgeschlossen ist (BAG, Urteil vom 29. Juni 2017 - 2 AZR 302/16, Rn. 28, juris; BAG, Urteil vom 20. November 2014 - 2 AZR 651/13, Rn. 22, juris; BAG, Urteil vom 23. Oktober 2014 - 2 AZR 865/13, Rn. 47, juris; BAG, Urteil vom 25. Oktober 2012 - 2 AZR 495/11, Rn. 16; BAG, Urteil vom 19. April 2012 - 2 AZR 186/11, Rn. 22 mwN, NJW 2013, 104 ff.).

  • LAG Köln, 02.03.2018 - 6 Sa 952/17

    Zulässigkeit der außerordentlichen arbeitgeberseitigen Kündigung des

    Auszug aus LAG Köln, 19.06.2020 - 4 Sa 644/19
    h) Die Berufungskammer geht von der Richtigkeit und Wahrheit der vorgenannten Tatsachen aus und es sind keine Anhaltspunkte ersichtlich, die trotz der Einwendungen des Klägers gegen die Beweiswürdigung des Arbeitsgerichts eine Wiederholung der Beweisaufnahme durch Vernehmung der Zeugin Z rechtfertigen würden (vgl. hierzu Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 2. März 2018 - 6 Sa 952/17, Rn. 51, juris; Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 6. Februar 2012 - 2 Sa 532/11, Rn. 17, juris).

    Diese müssen so gewichtig sein, dass sie nicht ausgeschlossen und ohne weiteres von der Hand gewiesen werden können (hierzu Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 2. März 2018 - 6 Sa 952/17, Rn. 51, juris; Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 5. Oktober 2011 - 6 Sa 224/11, Rn. 23, juris; Schwab, in: Schwab/Weth, ArbGG, 5. Aufl. 2018, § 64 Rn. 230 mwN).

  • LAG Schleswig-Holstein, 05.10.2011 - 6 Sa 224/11

    Kündigung, außerordentlich, Berufungsgericht, Pflicht, Beweisaufnahme,

    Auszug aus LAG Köln, 19.06.2020 - 4 Sa 644/19
    Die Beweiswürdigung des Arbeitsgerichts ist nur insoweit überprüfbar, als mit der Berufung schlüssig konkrete Anhaltspunkte aufgezeigt werden, die Zweifel an der Richtigkeit oder Vollständigkeit der erstinstanzlichen Feststellung begründen, die also solche Zweifel an den erhobenen Beweisen aufdrängen, dass sie eine erneute Beweisaufnahme gebieten (Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 5. Oktober 2011 - 6 Sa 224/11, Rn. 23, juris).

    Diese müssen so gewichtig sein, dass sie nicht ausgeschlossen und ohne weiteres von der Hand gewiesen werden können (hierzu Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 2. März 2018 - 6 Sa 952/17, Rn. 51, juris; Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 5. Oktober 2011 - 6 Sa 224/11, Rn. 23, juris; Schwab, in: Schwab/Weth, ArbGG, 5. Aufl. 2018, § 64 Rn. 230 mwN).

  • BAG, 23.06.2009 - 2 AZR 283/08

    Abmahnung - Warnfunktion

    Auszug aus LAG Köln, 19.06.2020 - 4 Sa 644/19
    Einer vorherigen Abmahnung bedurfte es nicht, da eine solche bei schweren Pflichtverletzungen entbehrlich sei, wenn nämlich dem Arbeitnehmer die Rechtswidrigkeit seines Handelns ohne weiteres genauso erkennbar sei, wie der Umstand, dass eine Hinnahme des Verhaltens durch den Arbeitgeber offensichtlich ausgeschlossen ist (BAG, Urteil vom 23. Juni 2009 - 2 AZR 283/08, Rn. 18, juris).

    Angesichts der Schwere der festgestellten arbeitsvertraglichen Pflichtverletzung, indem der Kläger am 19.11.2018 gegenüber der Zeugin Z sexuell übergriffig wurde und damit sogar den Straftatbestand des § 184i StGB verwirklicht hat, hat er eine derart gewichtige Verletzung seiner arbeitsrechtlichen Pflichten nach § 7 Abs. 3 AGG bzw. § 241 Abs. 2 BGB begangen, dass eine Hinnahme des Verhaltens durch den Arbeitgeber offensichtlich ausgeschlossen ist, was zugleich auch für den Kläger erkennbar war (vgl. BAG, Urteil vom 23. Juni 2009 - 2 AZR 283/08, Rn. 18, juris).

  • BAG, 22.10.2015 - 2 AZR 569/14

    Außerordentliche Kündigung - Arbeitsverweigerung

    Auszug aus LAG Köln, 19.06.2020 - 4 Sa 644/19
    d) Bei der Prüfung, ob dem Arbeitgeber eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers trotz Vorliegens einer erheblichen Pflichtverletzung jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zumutbar ist, ist in einer Gesamtwürdigung das Interesse des Arbeitgebers an der sofortigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen das Interesse des Arbeitnehmers an dessen Fortbestand abzuwägen (BAG, Urteil vom 29. Juni 2017 - 2 AZR 302/16, Rn. 26, juris; BAG, Urteil vom 20. Oktober 2016 - 6 AZR 471/15, Rn. 30, juris; BAG; Urteil vom 22. Oktober 2015 - 2 AZR 569/14, Rn. 46, juris).

    Sie scheidet aus, wenn es ein "schonenderes" Gestaltungsmittel - etwa Abmahnung, Versetzung, ordentliche Kündigung - gibt, das ebenfalls geeignet ist, den mit einer außerordentlichen Kündigung verfolgten Zweck - nicht die Sanktion des pflichtwidrigen Verhaltens, sondern die Vermeidung des Risikos künftiger Störungen des Arbeitsverhältnisses - zu erreichen (BAG, Urteil vom 29. Juni 2017 - 2 AZR 302/16, Rn. 27, juris; BAG, Urteil vom 20. Oktober 2016 - 6 AZR 471/15, Rn. 30, juris; BAG, Urteil vom 22. Oktober 2015 - 2 AZR 569/14, Rn. 46, juris).

  • BAG, 02.03.2017 - 2 AZR 698/15

    Außerordentliche Verdachtskündigung

  • BAG, 20.10.2016 - 6 AZR 471/15

    Kündigung eines LKW-Fahrers wegen Drogenkonsums

  • BAG, 12.08.2010 - 2 AZR 104/09

    Änderungskündigung - Anhörung des Betriebsrats

  • BAG, 20.05.2008 - 9 AZN 1258/07

    Rechtliches Gehör - unterlassene Nachfrage

  • LAG Berlin-Brandenburg, 07.06.2018 - 26 Sa 1655/17

    Kürzung des Urlaubsanspruchs für die Dauer der Elternzeit - Wiederholung einer

  • BVerfG, 14.09.2010 - 2 BvR 2638/09

    Verletzung von Art 103 Abs 1 GG durch abweichende Würdigung einer Zeugenaussage

  • BAG, 09.10.2002 - 5 AZR 443/01

    Ärztliches Beschäftigungsverbot - Mutterschutzlohn

  • BAG, 25.10.2012 - 2 AZR 495/11

    Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung - Abmahnungserfordernis

  • BGH, 14.07.2009 - VIII ZR 3/09

    Rechtliches Gehör bei Zeugenaussage

  • BAG, 23.10.2014 - 2 AZR 865/13

    Außerordentliche Kündigung - angestellter Lehrer - sexueller Missbrauch

  • BAG, 23.06.2005 - 2 AZR 193/04

    Kündigung - Betriebsratsanhörung

  • BVerfG, 12.06.2003 - 1 BvR 2285/02

    Verletzung rechtlichen Gehörs durch Zurückweisung von Beklagtenvorbringen als

  • BGH, 13.01.2005 - VII ZR 28/04

    Rechtstellung des Bestellers bei Nichtstellung der geforderten Sicherheit

  • BAG, 23.06.2009 - 2 AZR 474/07

    Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Tat- bzw. Verdachtskündigung

  • LAG Köln, 06.02.2012 - 2 Sa 532/11

    Voraussetzungen für eine wiederholte Beweisaufnahme durch das Berufungsgericht

  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.05.2010 - 9 Sa 705/09

    Außerordentliche Kündigung wegen Einflussnahme auf ein laufendes Bußgeldverfahren

  • BAG, 29.06.2017 - 2 AZR 597/16

    Außerordentliche Kündigung - Überwachung durch Detektiv

  • BAG, 25.10.2012 - 2 AZR 700/11

    Kündigung wegen Verdachts einer Straftat - Darlegungspflichten des Arbeitgebers

  • BAG, 25.01.2018 - 2 AZR 382/17

    Außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist - Verweigerung einer amtsärztlichen

  • BAG, 13.12.2018 - 2 AZR 370/18

    Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung

  • BAG, 25.11.2010 - 2 AZR 801/09

    Verdachtskündigung - Beteiligung des Personalrats

  • BAG, 22.09.2016 - 2 AZR 848/15

    Außerordentliche Kündigung - Videoüberwachung

  • BAG, 16.07.2015 - 2 AZR 85/15

    Außerordentliche Kündigung - unerlaubte Herstellung digitaler Kopien am

  • BAG, 23.08.2018 - 2 AZR 235/18

    Außerordentliche Kündigung - Einzelfallentscheidung

  • BAG, 15.11.2016 - 9 AZR 125/16

    Unzulässige Berufung - Klageänderung

  • BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 541/09

    "Fall Emmely" - Fristlose Kündigung - unrechtmäßiges Einlösen aufgefundener

  • BAG, 14.12.2017 - 2 AZR 86/17

    Außerordentliche Kündigung - Klageerweiterung

  • BAG, 07.07.2005 - 2 AZR 581/04

    Außerordentliche Kündigung - "Surfen" im Internet

  • BAG, 24.05.2012 - 2 AZR 206/11

    Außerordentliche Verdachtskündigung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht