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   LAG München, 14.06.2007 - 4 Sa 65/07   

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https://dejure.org/2007,15725
LAG München, 14.06.2007 - 4 Sa 65/07 (https://dejure.org/2007,15725)
LAG München, Entscheidung vom 14.06.2007 - 4 Sa 65/07 (https://dejure.org/2007,15725)
LAG München, Entscheidung vom 14. Juni 2007 - 4 Sa 65/07 (https://dejure.org/2007,15725)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gleichbehandlungsgrundsatz von teilzeitbeschäftigten Orchestermusikern bei Anwendbarkeit des "Tarifvertrag(s) für die Musiker in Kulturorchestern" (TVK); Ansprüche auf Mehrvergütung bzw. Mehrarbeitsvergütung bei überproportionaler tatsächlicher Arbeitszeit; ...

  • Judicialis

    TzBfG 4 Abs. 1 Satz 1; ; TVK § 3; ; TVK § 15; ; TVK § 21

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gleichheitswidrige Teilzeitbeschäftigung einer tutti-Bratscherin in Kulturorchester - tatsächliche Auslastung eines vollzeitbeschäftigten tutti-Bratschers als Vergleichsmaßstab - kein Anspruch auf Mehrarbeitsvergütung bei gleichheitswidriger Mehrbelastung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 27.04.2004 - 9 AZR 522/03

    Anspruch auf Teilzeitarbeit - Orchestermusikerin

    Auszug aus LAG München, 14.06.2007 - 4 Sa 65/07
    Die Berufung des Beklagten wurden mit Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 28.05.2002 (Az. 10 Sa 1076/02) und die vom Beklagten hiergegen eingelegte Revision mit Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 27.04.2004 (Az. 9 AZR 522/03 - hier vorgelegt unter Bl. 48 bis 61 d. A.) zurückgewiesen.

    aa) Weder die infolge Rechtskraft der arbeitsgerichtlichen Entscheidung vom 16.10.2002 im früheren Verfahren der Parteien, nach Zurückweisung der Berufung und der Revision des Beklagten durch Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 27.04.2004 (Az. 9 AZR 522/03 - u.a. in AP Nr. 12 zu § 8 TzBfG = BAGE 110, S. 232 f), eo ipso erfolgte Vertragsänderung noch der eigens abgeschlossene Änderungsvertrag der Parteien vom 14./20.07.2004 begründen eine Verpflichtung der Klägerin, 50 % der tariflich - theoretisch - maximal zulässigen Dienste, nicht 50 % der von den vollbeschäftigten Orchestermusikern der Gruppe der tutti-Bratscher dieses Orchesters tatsächlich geleisteten Dienste, erbringen zu müssen - ungeachtet der Frage der Wirksamkeit einer etwa hier im Änderungsvertrag vom 14./20.07.2004 im ersten Sinne konstitutiv festgelegten Dienstezahl nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz:.

    Die Formulierung des vom Arbeitsgericht ebenso positiv entschiedenen Klageantrags im vorausgegangenen Verfahren stimmte exakt mit der Formulierung des früheren Teilzeitarbeitsvertrages der Parteien vom 07./11.06.2001 überein (zitiert nach dem Tatbestand und den Entscheidungsgründen - A. II. 3. der Gründe - des Urteils des BAG vom 27.04.2004, aaO) und erwuchs mit diesem Inhalt in Rechtskraft.

    Die Klägerin hat sich während ihrer vorausgegangenen Teilzeittätigkeit vom 12.12.2001 bis 31.07.2003, während der sie während ihrer damaligen Elternzeit als ebenfalls mit 50 % der Dienste eines vollbeschäftigten Orchestermusikers tätige Bratscherin unstreitig allerdings real nur die Hälfte der konkret, tatsächlich, anfallenden Dienste eines vollbeschäftigten tutti-Bratschers verrichten musste, ebenfalls unstreitig in das Orchester - die Probenarbeit und die Aufführungsnotwendigkeiten - eingefügt, ohne dass Probleme entstanden wären, andere Kollegen und deren Einsatzmöglichkeiten oder die Qualität des Orchesters - der Bratschergruppe - oder das künstlerische Niveau des Spiels der Klägerin beeinträchtigt worden wären und externe Aushilfen eingesetzt hätten werden müssen (siehe auch die Feststellungen im Tatbestand und in den Entscheidungsgründen des Urteils des Bundesarbeitsgerichts vom 27.04.2004, aaO).

  • BAG, 21.11.2006 - 9 AZR 138/06

    Befristung - Verringerung der Arbeitszeit - Betrieblicher Ablehnungsgrund -

    Auszug aus LAG München, 14.06.2007 - 4 Sa 65/07
    Friktionen, die in Kulturorchestern im Geltungsbereich des TVK mit dem Einsatz von teilzeitbeschäftigten Orchestermusikern zwangsläufig anfallen können, werden weitgehend durch die - im Ergebnis sehr restriktive und tarifrechtlich durchaus ungewöhnliche (vgl. auch BAG, U. v. 21.11.2006, 9 AZR 138/06 - u. a. in BB 2007, 1001 f) - tarifliche Regelung aufgefangen, dass hier nur maximal 15 % der Planstellen mit Musikern in Teilzeit besetzt werden dürfen (Protokollnotiz zu § 3 Abs. 3 TVG).
  • BAG, 23.01.2007 - 9 AZR 393/06

    Altersteilzeit - rückwirkender Abschluss

    Auszug aus LAG München, 14.06.2007 - 4 Sa 65/07
    Dies war auch als rückwirkende Vertragsänderung zulässig (BAG, aaO - A. II. 1. der Gründe - vgl. jetzt auch BAG, U. v. 23.01.2007, 9 AZR 393/06 - Pressemitteilung Nr. 3/07 des BAG -).
  • LAG München, 28.05.2003 - 10 Sa 1076/02
    Auszug aus LAG München, 14.06.2007 - 4 Sa 65/07
    Die Berufung des Beklagten wurden mit Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 28.05.2002 (Az. 10 Sa 1076/02) und die vom Beklagten hiergegen eingelegte Revision mit Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 27.04.2004 (Az. 9 AZR 522/03 - hier vorgelegt unter Bl. 48 bis 61 d. A.) zurückgewiesen.
  • BAG, 03.12.2008 - 5 AZR 469/07

    Gleichbehandlung teilzeitbeschäftigter Orchestermusiker

    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 14. Juni 2007 - 4 Sa 65/07 - aufgehoben, soweit es über den Unterlassungsantrag entschieden hat.
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