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   LAG Bremen, 24.08.2000 - 4 Sa 68/00   

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https://dejure.org/2000,14242
LAG Bremen, 24.08.2000 - 4 Sa 68/00 (https://dejure.org/2000,14242)
LAG Bremen, Entscheidung vom 24.08.2000 - 4 Sa 68/00 (https://dejure.org/2000,14242)
LAG Bremen, Entscheidung vom 24. August 2000 - 4 Sa 68/00 (https://dejure.org/2000,14242)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 323 615 Satz 1
    Arbeitsentgelt: Leistungsfreiheit der Arbeitgebers wegen vom Arbeitnehmer zu vertretende Unmöglichkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2000, 632
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BAG, 18.09.2008 - 2 AZR 1060/06

    Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung wegen tätlicher

    bb) Ein den Verzugslohnanspruch des Arbeitnehmers ausschließendes Leistungshindernis auf Seiten des Arbeitnehmers kann auch dann vorliegen, wenn ihm der Auftraggeber seines Arbeitgebers ein Hausverbot erteilt (vgl. LAG Bremen 24. August 2000 - 4 Sa 68/00 - NZA-RR 2000, 632; Hessisches LAG 26. April 2000 - 13 SaGa 3/00 - NZA-RR 2000, 633; Schaub/Linck ArbR-Hdb. 12. Aufl. § 95 Rn. 46).

    Unabhängig von der Frage, ob dies - wofür einiges spricht - voraussetzt, dass der Arbeitnehmer die Erteilung des Hausverbots zu vertreten hat (vgl. ausführlich zur Problematik: Schmiegel/Robrecht FS Löwisch S. 355 ff.), wird der Annahmeverzug durch das Hausverbot jedenfalls dann nicht ausgeschlossen, wenn es dem Arbeitgeber möglich und zumutbar ist, den Arbeitnehmer auf einem anderen zur Verfügung stehenden Arbeitsplatz einzusetzen (vgl. LAG Bremen 24. August 2000 - 4 Sa 68/00 - aaO.; Hessisches LAG 26. April 2000 - 13 SaGa 3/00 - aaO.; HWK/Krause 3. Aufl. § 615 BGB Rn. 49; Schaub/Linck ArbR-Hdb. 12. Aufl. § 95 Rn. 46).

  • LAG Hessen, 30.03.2009 - 17 Sa 1308/08

    Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte - außerordentliche Kündigung

    Dies kann im Einzelfall der Fall sein (vgl. LAG Bremen 24. August 2000 - 4 Sa 68/00 - LAGE BGB § 615 Nr. 61) , ist jedoch nicht zwingend.
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