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   LAG Baden-Württemberg, 12.06.2006 - 4 Sa 68/05   

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LAG Baden-Württemberg, 12.06.2006 - 4 Sa 68/05 (https://dejure.org/2006,2171)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12.06.2006 - 4 Sa 68/05 (https://dejure.org/2006,2171)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12. Juni 2006 - 4 Sa 68/05 (https://dejure.org/2006,2171)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Schmerzensgeld bzw. Geldentschädigung wegen Nichtbeschäftigung, Bestimmtheit eines Beschäftigungsantrags, Vergütungsanpassung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Schmerzensgeld bzw. Geldentschädigung wegen Nichtbeschäftigung und Mobbing; Stellenbewertung zur Einstufung der Projektaufgabe "Truck/Van" als E2-Funktion; Bedeutung des Verbs "vorsehen" im Sprachgebrauch des Personalwesens; Bestimmung der Wertigkeit eines ...

  • Judicialis

    BetrVG § 5 Abs. 3; ; ZPO § ... 253 Abs. 2 Nr. 2; ; ZPO § 253 Abs. 2 Ziff. 2; ; ZPO § 264 Ziff. 2; ; ZPO § 308; ; ZPO § 313 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 319 Abs. 1; ; ZPO § 519; ; ZPO § 520; ; ZPO § 533; ; ArbGG § 64 Abs. 2 Buchst. b; ; ArbGG § 64 Abs. 6; ; GewO § 106; ; BGB § 31; ; BGB §§ 305 ff.; ; BGB § 133; ; BGB § 157; ; BGB § 162; ; BGB § 253 Abs. 2; ; BGB § 278; ; BGB § 280 Abs. 1; ; BGB § 280 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 611; ; BGB § 611 Abs. 1; ; BGB § 615 Satz 1; ; BGB § 823 Abs. 1; ; EFZG § 3

  • RA Kotz

    Schmerzensgeldanspruch u.a. eines leitenden Angestellten gegenüber seinem Arbeitgeber

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Reichweite arbeitsvertraglicher Versetzungsklausel - Erklärungswert vorgesehener Aufgabenzuweisung - Bestimmtheit des Beschäftigungsantrags - Schmerzensgeld und Geldentschädigung bei zweijähriger Nichtbeschäftigung - unbegründeter Anspruch auf Gehaltsanpassung bei ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lag-baden-wuerttemberg.de (Pressemitteilung)

    Berufung einer leitenden Führungskraft wegen zweijähriger Nichtbeschäftigung teilweise erfolgreich

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Auch Manager können Mobbing-Opfer sein

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Schmerzensgeld bei vertragswidriger Beschäftigung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 15.11.1994 - VI ZR 56/94

    Veröffentlichung des Widerrufs einer unwahren Tatsachenbehauptung auf der

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 12.06.2006 - 4 Sa 68/05
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, 15.11.1994 - VI ZR 56/94 - NJW 1995, 861) setzt der Entschädigungsanspruch wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts voraus, dass ein schwerwiegender Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht vorliegt und die Beeinträchtigung nicht in anderer Weise befriedigend ausgeglichen werden kann.

    Die Zubilligung einer Geldentschädigung beruht auf dem Gedanken, dass ohne einen solchen Anspruch Verletzungen der Würde und Ehre des Menschen häufig ohne Sanktionen blieben mit der Folge, dass der Rechtsschutz der Persönlichkeit verkümmern würde (BVerfG, 08.03.2000 - 2 BvR 1127/96 - NJW 2000, 2187; BGH, 15.11.1994 - VI ZR 56/94 - NJW 1995, 861; BGH, 05.12.1995 - VI ZR 332/94 - NJW 1996, 984).

  • BAG, 10.05.2005 - 9 AZR 230/04

    Beschäftigungsanspruch - Schwerbehinderung - Darlegung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 12.06.2006 - 4 Sa 68/05
    Der Streitgegenstand ist damit klar umrissen (vgl. nur BAG, 10.05.2005 - 9 AZR 230/04 - AP SGB IX § 81 Nr. 8).

    Der Streit der Parteien darf nicht in das Vollstreckungsverfahren verlagert werden (vgl. zuletzt BAG, 10.05.2005, a.a.O., unter B I 2 a der Gründe).

  • ArbG Stuttgart, 30.11.2005 - 2 Ca 8178/04

    Schmerzensgeldanspruch wegen schwerwiegender Verletzung des

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 12.06.2006 - 4 Sa 68/05
    Das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart - 2 Ca 8178/04 - vom 30.11.2005 ist im Punkt 6 aufzuheben und in den Punkten 2 und 3 wie folgt abzuändern:.

    Das Urteil des Arbeitsgericht Stuttgart vom 30.11.2005 - Az: 2 Ca 8178/04 - wird abgeändert.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.08.2001 - 6 Sa 415/01

    Mobbing und Schmerzensgeld

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 12.06.2006 - 4 Sa 68/05
    Zwar kann auch in der Übertragung einer Tätigkeit in Wirklichkeit eine bewusste Missachtung der arbeitsvertraglichen Vereinbarungen liegen, etwa, wenn einem Prokuristen die Funktion eines Sachbearbeiters übertragen wird (vgl. zu einem ähnlichen Fall: LAG Rheinland-Pfalz, 16.08.2001 - 6 Sa 415/01- NZA-RR 2002, 121).
  • BGH, 01.12.1999 - I ZR 49/97

    Verwendung von Name und Bild Marlene Dietrichs zu Werbezwecken - BGH stärkt

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 12.06.2006 - 4 Sa 68/05
    Soweit der Kläger eine Geldentschädigung wegen Verletzung seines Persönlichkeitsrechts erstrebt, folgt der Anspruch aus § 823 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 und 2 Abs. 1 GG, § 31, § 278 BGB (hierzu BGH, 01.12.1999 - I ZR 49/97 -NJW 2000, 2195; zur Unterscheidung der Anspruchsgrundlagen vgl. auch Wickler, AuR 2004, 87).
  • BAG, 17.06.2003 - 2 AZR 123/02

    Berufungsurteil ohne Tatbestand - außerordentliche Kündigung wegen Androhung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 12.06.2006 - 4 Sa 68/05
    Die vorgelegten ärztlichen Atteste haben, jedenfalls was die vom Arzt festgestellten Krankheitssymptome angeht, einen hohen Beweiswert (vgl. nur BAG, 17.06.2003 - 2 AZR 123/02 - AP ZPO 1977 § 543 Nr. 13).
  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 12.06.2006 - 4 Sa 68/05
    Ein derartiges Verständnis des Bestimmtheitsgrundsatzes stünde nicht im Einklang mit der verfassungsrechtlichen Wertentscheidung, dass der Arbeitnehmer nicht nur einen Vergütungsanspruch, sondern auch einen Beschäftigungsanspruch hat (BAG, 10.11.1955 - 2 AZR 591/54; BAG 27.02.1985 - GS 1/84 - AP BGB § 611 Beschäftigungspflicht Nr. 2 und 14).
  • BAG, 28.02.2006 - 1 AZR 460/04

    Gewerkschaftliche Mitgliederwerbung in Betrieben

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 12.06.2006 - 4 Sa 68/05
    Dies bedeutet aber nicht, dass das Vollstreckungsgericht der Notwendigkeit enthoben wäre, die möglicherweise schwierige Klärung herbeizuführen, ob eine dem Kläger künftig übertragene Aufgabe der Ebene 2 zuzuordnen ist (BAG, 25.08.2004 - 1 AZB 41/03 - AP BetrVG 1972 § 23 Nr. 41; BAG, 28.02.2006 - 1 AZR 460/04 - im Zusammenhang mit der Bestimmtheit von Unterlassungstiteln).
  • BAG, 15.01.1997 - 7 ABR 14/96

    Übernahme von Schulungskosten für die Teilnahme eines Betriebsratsmitglieds an

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 12.06.2006 - 4 Sa 68/05
    Es muss sich um fortgesetzte, aufeinander aufbauende und ineinander greifende Verhaltensweisen handeln, die in ihrer Gesamtheit das allgemeine Persönlichkeitsrecht, die Ehre oder die Gesundheit des Betroffenen verletzen (vgl. nur BAG, 15.01.1997 - 7 ABR 14/96 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 118).
  • LAG Schleswig-Holstein, 19.03.2002 - 3 Sa 1/02

    Schmerzensgeld, "Mobbing", Begriff, Erfüllung, Anspruchsgrundlage, Konflikte,

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 12.06.2006 - 4 Sa 68/05
    Mobbing ist kein Rechtsbegriff, sondern ein Phänomen des Arbeitslebens, das je nach Sachverhalt aufgrund von unterschiedlichen Anspruchsgrundlagen Rechtsfolgen auslösen kann (LAG Schleswig-Holstein, 19.03.2002 - 3 Sa 1/02 - NZA-RR 2002, 457, Benecke, NZA-RR 2003, 225; vgl. auch LAG Thüringen, 10.06.2004 - 1 Sa 148/01 - LAGE Art. 2 GG Persönlichkeitsrecht Nr. 8a).
  • BAG, 01.12.2004 - 5 AZR 664/03

    Auskunft über Gehaltserhöhung - Stufenklage

  • BAG, 04.10.2005 - 9 AZR 632/04

    Vergütungsanspruch - behinderungsgerechter Arbeitsplatz

  • BGH, 05.12.1995 - VI ZR 332/94

    Bemessung einer Geldentschädigung für eine schwere Verletzung des

  • LAG Thüringen, 10.06.2004 - 1 Sa 148/01

    Schadensersatzansprüche bei Mobbing

  • BAG, 29.09.2004 - 5 AZR 43/04

    Gleichbehandlungsgrundsatz

  • BAG, 01.10.1986 - 7 AZR 383/85

    Anspruch auf Abschluss eines privatrechtlichen Ausbildungsvertrages zwecks

  • LAG Rheinland-Pfalz, 03.02.2005 - 2 Ta 23/05

    Vollstreckung eines Weiterbeschäftigungsanspruchs

  • BAG, 10.11.1955 - 2 AZR 591/54

    Arbeitsverhältnis: Zuweisung vertraglich nicht vereinbarter Tätigkeit,

  • BAG, 25.08.2004 - 1 AZB 41/03

    Bestimmtheit eines Unterlassungstitels

  • BVerfG, 08.03.2000 - 1 BvR 1127/96

    Schmerzensgeld bei psychischen Gesundheitsschäden, hier: Nichtannahme einer

  • BAG, 30.08.1995 - 1 AZR 47/95

    Direktionsrecht und Bewährungsaufstieg nach BAT - Mitbestimmung des Personalrats

  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.06.2016 - 1 Sa 189/15

    Schadenersatz wegen Mobbing

    Ungeachtet dessen ist der behauptete Grad der Auslastung (auch vor dem Hintergrund der Arbeitsunfähigkeit) nicht so erheblich, dass unter Zugrundelegung des klägerischen Vortrags davon auszugehen wäre, dass ein unberechtigter Totalentzug der Beschäftigung, der gegebenenfalls geeignet wäre ein Mobbing zu rechtfertigen, vorliegen würde (vergleiche hierzu LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 12.6.2006, 4 Sa 68/05 (2 Jahre Nichtbeschäftigung)).
  • LAG Köln, 12.07.2010 - 5 Sa 890/09

    Schikanierung am Arbeitsplatz durch Entzug wesentlicher Aufgaben des bisherigen

    Der Anspruch folgt aus § 823 BGB in Verbindung mit Artikel 1 und 2 Abs. 1 GG (siehe Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 12.06.2006 - 4 Sa 68/05 - BGH Urteil vom 05.10.2004 - VI ZR 255/03 -, NJW 2005, Seite 215).
  • LAG Baden-Württemberg, 20.04.2009 - 4 Sa 4/09

    Reichweite des Direktionsrechts bei Veränderungen in der Firmenhierarchie - zur

    a) Die Kammer hat sich bereits in ihrem Urteil vom 12.06.2006 (4 Sa 68/05) mit der Bestimmtheit von Beschäftigungsanträgen betreffend die Zuordnung zu den Führungsebenen der Beklagten auseinandergesetzt.

    Würde man jedoch vom Kläger eine noch weitergehende Konkretisierung verlangen, so würde die Folge eintreten, die die Kammer bereits in ihrem Urteil vom 12.06.2005 (4 Sa 68/05 S. 23) beschrieben hat.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.06.2016 - 1 Sa 190/15

    Schadenersatz wegen Mobbing

    Ungeachtet dessen ist der behauptete Grad der Auslastung (auch vor dem Hintergrund der Arbeitsunfähigkeit) nicht so erheblich, dass unter Zugrundelegung des klägerischen Vortrags davon auszugehen wäre, dass ein unberechtigter Totalentzug der Beschäftigung, der gegebenenfalls geeignet wäre ein Mobbing zu rechtfertigen, vorliegen würde (vergleiche hierzu LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 12.6.2006, 4 Sa 68/05 (2 Jahre Nichtbeschäftigung)).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 05.06.2014 - 2 Sa 394/13

    Versetzungsvorbehalt - Schmerzensgeld wegen Nichtbeschäftigung

    2. Die Nichterfüllung des Beschäftigungsanspruchs des Arbeitnehmers stellt eine Beeinträchtigung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts dar, die im Einzelfall je nach Schwere des Eingriffs einen Anspruch auf Schmerzensgeld bzw. Geldentschädigung auslösen kann ( vgl. LAG Baden-Württemberg 12. Juni 2006 - 4 Sa 68/05 - juris, LAG Hamburg 13. September 2007 - 8 Sa 35/07 - juris, LAG Köln 12. Juli 2010 - 5 Sa 890/09 - juris, LAG Baden-Württemberg 17. Juni 2011 - 12 Sa 1/10 - juris ).
  • ArbG Ulm, 14.03.2017 - 5 Ca 328/15

    Gerichtliche Ersatzleistungsbestimmung - Anspruch auf Beschäftigung auf einer

    Insofern bestehen insbesondere keine Bedenken gegen die Zulässigkeit eines solchen Anspruchs (ausf. LAG Baden-Württemberg 12.06.2006 - 4 Sa 68/05, juris Rn. 94 ff.).

    Insbesondere bestehen keine Bedenken gegen die Zulässigkeit eines Anspruchs, der auf die Beschäftigung auf einer bestimmten Hierarchieebene gerichtet ist (ausf. LAG Baden-Württemberg 12.06.2006 - 4 Sa 68/05, juris Rn. 94 ff.; s. auch Hamacher , Antragslexikon Arbeitsrecht, 2. Aufl. 2015, S. 94 f.).

  • ArbG Stuttgart, 19.10.2006 - 6 Ca 12098/05

    Mobbing - Schadensersatzanspruch - Darlegungs- und Beweislast

    Nachdem "Mobbing" jedoch kein Rechtsbegriff ist, sondern ein Phänomen des Arbeitslebens, das je nach Sachverhalt aufgrund von unterschiedlichen Anspruchsgrundlagen Rechtsfolgen auslösen kann (vgl. LAG Baden-Württemberg, Urteil v. 12.06.2006 - 4 Sa 68/05; LAG Schleswig-Holstein, Urteil v. 19.03.2002 - 3 Sa 1/02, Bennecke, NZA-RR 2003, 225), ist es geboten, jeweils aufgrund des konkreten Sachverhalts zu untersuchen, welche konkreten Verhaltensweisen einer Partei für sich betrachtet oder im Zusammenhang mit anderen Verhaltensweisen bestimmte Rechtsfolgen auslösen können (vgl. LAG Baden-Württemberg a. a. O.).
  • ArbG Villingen-Schwenningen, 22.10.2021 - 2 Ca 52/21

    Anordnung von Coronatests - Weisungsrecht - Rücksichtnahmepflicht - Beleidigung -

    Nach ständiger Rechtsprechung setzt der Entschädigungsanspruch wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts voraus, dass ein schwerwiegender Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht vorliegt und die Beeinträchtigung nicht in anderer Weise befriedigend ausgeglichen werden kann (BGH vom 15. November 1994 - VI ZR 56/94; LAG Baden-Württemberg vom 12. Juni 2006 - 4 Sa 68/05).
  • LAG Baden-Württemberg, 12.11.2009 - 9 Sa 45/09

    Schadensersatz wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung - Nichtbeschäftigung eines

    Entgegen der vom Kläger herangezogenen Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 12.06.2006 (Aktenzeichen 4 Sa 68/05) unterscheidet sich der Fall des Klägers schon dadurch erheblich von diesem Sachverhalt, weil hier ein leitender Angestellter über einen Zeitraum von zwei Jahren hinweg ohne Grund gar nicht bzw. mit unterwertigen Tätigkeiten beschäftigt worden ist.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.07.2010 - 7 Sa 258/10

    Schadenersatz wegen unterlassener Beschäftigung - Persönlichkeitsrecht

    So hat das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg (vgl. dessen Urteil vom 12.06.2006 - 4 Sa 68/05 -) ausgeführt: "Das Bestimmtheitserfordernis gilt auch für Klagen, mit denen der Arbeitnehmer seine Beschäftigung beim Arbeitgeber erstrebt.
  • LAG Düsseldorf, 07.11.2011 - 14 Sa 1021/11

    Anforderungen an den Anspruch wegen der Verletzung des Persönlichkeitsrechtes;

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