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   LAG Köln, 29.10.1993 - 4 Sa 707/93   

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https://dejure.org/1993,6104
LAG Köln, 29.10.1993 - 4 Sa 707/93 (https://dejure.org/1993,6104)
LAG Köln, Entscheidung vom 29.10.1993 - 4 Sa 707/93 (https://dejure.org/1993,6104)
LAG Köln, Entscheidung vom 29. Oktober 1993 - 4 Sa 707/93 (https://dejure.org/1993,6104)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Versäumnisurteil; Berufung; Krankheit; Säumnis; Berufung; Schlüssigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1994, 1046
  • BB 1994, 867
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 19.10.1971 - 1 AZR 98/71

    Versäumung eines Termins - Weg zum Terminort - Autopanne - Hindernisgrund -

    Auszug aus LAG Köln, 29.10.1993 - 4 Sa 707/93
    Eine Berufung gegen ein zweites Versäumnisurteil, die darauf gestützt wird, daß die Partei wegen einer Erkrankung den Termin nicht habe wahrnehmen können, ist nicht schlüssig, wenn nicht zugleich auch dargetan wird, daß es auch unmöglich gewesen sei, das Gericht davon rechtzeitig zu benachrichtigen (im Anschluß an BAG Urteil vom 08.04.1974, 2 AZR 542/73 = AP Nr. 5 zu § 513 ZPO und Urteil vom 19.10.1971, 1 AZR 98/71 AP Nr. 3 zu § 337 ZPO.).
  • BAG, 08.04.1974 - 2 AZR 542/73

    Rechtsmittel - Berufung - Zweites Versäumnisurteil - Erste Instanz - Begründung -

    Auszug aus LAG Köln, 29.10.1993 - 4 Sa 707/93
    Eine Berufung gegen ein zweites Versäumnisurteil, die darauf gestützt wird, daß die Partei wegen einer Erkrankung den Termin nicht habe wahrnehmen können, ist nicht schlüssig, wenn nicht zugleich auch dargetan wird, daß es auch unmöglich gewesen sei, das Gericht davon rechtzeitig zu benachrichtigen (im Anschluß an BAG Urteil vom 08.04.1974, 2 AZR 542/73 = AP Nr. 5 zu § 513 ZPO und Urteil vom 19.10.1971, 1 AZR 98/71 AP Nr. 3 zu § 337 ZPO.).
  • LAG Hamm, 27.02.2003 - 4 Sa 1108/02

    Prüfungsumfang vor Erlaß eines Zweiten Versäumnisurteils

    Diese Grundsätze gelten auch im arbeitsgerichtlichen Verfahren (BAG, Urt. v. 08.04.1974 - 2 AZR 542/73, AP Nr. 5 zu § 513 ZPO = EzA § 513 ZPO Nr. 1; LAG Köln, Urt. v. 19.02.1993 - 13 Sa 1054/92, LAGE § 513 ZPO Nr. 7; LAG Köln, Urt. v. 29.10.1993 - 4 Sa 707/93, LAGE § 513 ZPO Nr. 8 = MDR 1994, 1046; LAG München, Urt. v. 25.11.1993 - 4 Sa 551/93, LAGE § 513 ZPO Nr. 9; LAG Köln, Urt. v. 16.02.1995 - 10 Sa 684/94, LAGE § 513 ZPO Nr. 12 = ARST 1995, 211), zumal mit Inkrafttreten des Zivilprozeßreformgesetzes vom 27.07.2001 (BGBl. I S. 1887) mit § 64 Abs. 2 Buchst. d ArbGG eine dem § 514 Abs. 2 ZPO n.F. entsprechende Vorschrift geschaffen worden ist.
  • OLG Naumburg, 26.05.1998 - 11 U 34/98

    Annahme der Unzulässigkeit einer Berufung aufgrund eines nicht fristgerechten

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  • LAG Hamm, 18.08.2006 - 10 Sa 177/06

    Unzulässige Berufung gegen zweites Versäumnisurteil - unschlüssige Darlegung der

    Die unverschuldete Säumnis erfordert neben der unverschuldeten Verhinderung zusätzlich, dass die säumige Partei im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren alles versucht hat, um dem Gericht die Verhinderung rechtzeitig mitzuteilen und ihm mindestens die Möglichkeit zu geben, die Sache gemäß § 337 ZPO zu vertagen (BAG, Urteil vom 19.10.1971 - AP ZPO § 337 Nr. 3 = MDR 1972, 360; BAG, Urteil vom 08.04.1974 - AP ZPO § 513 Nr. 5; LAG Köln, Urteil vom 29.10.1993 - MDR 1994, 1046; OLG Brandenburg, Urteil vom 17.12.1997 - NJW-RR 1998, 1678; KG, Urteil vom 11.09.1998 - MDR 1999, 185; OLG Celle, Urteil vom 24.06.2004 - NJW 2004, 2534; Zöller/Gummer/Heßler, ZPO, 25. Aufl., § 514 Rz. 9; Baumbach/Lauterbach/Albers, ZPO, 64. Aufl., § 514 Rz. 4 m.w.N.).
  • LAG Köln, 02.06.2006 - 4 (2) Sa 309/06

    Versäumnisurteil

    Schließlich liegt trotz eines objektiven Hindernisses zum Gericht zu gelangen, eine unverschuldete Säumnis nur dann vor, wenn die Partei den ihr bekannten Hinderungsgrund dem Gericht rechtzeitig mitgeteilt hat und dadurch eine Vertagung mindestens ermöglicht hat, es sei denn, eine solche Mitteilung war der Partei nicht oder nicht mehr rechtzeitig möglich oder zumutbar (Zöller/Gummer/Hessler, § 514 ZPO, Rn. 9 m.N. zur Rechtsprechung - u.a. der erkennenden Kammer - LAG Köln - MDR 1994, 1046).
  • LAG Niedersachsen, 08.10.2007 - 9 Sa 748/07

    Berufung; zweites Versäumnisurteil

    Da die Berufung gegen das Zweite Versäumnisurteil folglich nicht schlüssig ist, ist sie als unzulässig zu verwerfen (vgl. LAG Köln vom 29.10.1993, 4 Sa 707/93, LAGE § 513 ZPO, Nr. 8; BAG vom 02.02.1994, 10 AZR 113/93, AP Nr. 5 zu § 513 ZPO 1977, Ziffer II 1 d. Gr.; BGH vom 27.09.1990, VII ZR 135/90, NJW 1991, 42, Ziffer I 2 d. Gr.).
  • LAG Schleswig-Holstein, 04.10.2012 - 5 Sa 75/12

    Berufung gegen zweites Versäumnisurteil - Organisationsverschulden des

    Der entsprechende Vortrag gehört zur Schlüssigkeit des Rechtsmittels (LAG Köln, Urt. v. 29.10.1993 - 4 Sa 707/93 -, LAGE § 513 ZPO Nr. 8).
  • LAG Köln, 14.12.2000 - 6 Sa 1183/00

    Zulässigkeit eines Versäumnisurteils wegen Fehlen im Termin auf Grund fehlender

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  • OLG Brandenburg, 17.12.1997 - 1 U 26/97

    Rückzahlung einer Maklerprovision ; Antrag auf Zurückweisung einer Berufung durch

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