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   LAG Hamm, 21.10.1997 - 4 Sa 707/97   

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LAG Hamm, 21.10.1997 - 4 Sa 707/97 (https://dejure.org/1997,10522)
LAG Hamm, Entscheidung vom 21.10.1997 - 4 Sa 707/97 (https://dejure.org/1997,10522)
LAG Hamm, Entscheidung vom 21. Oktober 1997 - 4 Sa 707/97 (https://dejure.org/1997,10522)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streitigkeit über die Rechtswirksamkeit einer außerordentlichen und (vorsorglich) ordentlichen verhaltensbedingten Kündigung; Streitigkeit über einen eigenmächtigen Urlaubsantritt; Voraussetzungen eines "Wichtigen (Kündigungs-) Grundes"; Erforderlichkeit einer Abmahnung; ...

  • hensche.de

    Abmahnung, Vorsorgliche Abmahnung

  • RA Kotz

    Kündigung wegen Selbstbeurlaubung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1998, 1418
  • NZA-RR 1999, 76
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • LAG Berlin, 05.12.1994 - 9 Sa 92/94

    Kündigung: ordentliche Kündigung bei Selbstbeurlaubung durch Arbeitnehmer

    Auszug aus LAG Hamm, 21.10.1997 - 4 Sa 707/97
    gerung des Arbeitnehme kommt ohne Abmahnung nicht in Betracht, wenn die Sache einem unentschuldigten Fehlen gleichsteht, weil nur ein Tag oder nur wenige Tage betroffen sind (LAG Hamm vom 12.09.1996, LAGE § 626 BGB Nr. 105 = EzBAT § 54 BAT Nr. 45), es sei denn, der Arbeitgeber hat zu Recht von seinem Leistungsverweigerungsrecht aus § 7 Abs. 1 Satz 1 BUrlG Gebrauch gemacht (LAG Berlin vom 05.12.1994, LAGE § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 45 = ARST 1995, 156 = NZA 1995, 1043).

    Des weiteren wird angenommen, daß jedenfalls eine fristgerechte Kündigung sozial gerechtfertigt im Sinne von § 1 Abs. 2 KSchG sei, wenn der Arbeitgeber die Gewährung von Erholungsurlaub endgültig abgelehne und der Arbeitnehmer gleichwohl den Urlaub antrete; dabei ist umstritten, ob eine Abmahnung vorausgehen muß (LAG Berlin vom 05.12.1994, LAGE § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 45 = ARST 1995, 156 = NZA 1995, 1043) oder nicht (LAG Hamm vom 25.06.1985, LAGE § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 5).

  • BAG, 31.01.1996 - 2 AZR 282/95

    Kündigung: ordentliche Kündigung bei Selbstbeurlaubung durch Arbeitnehmer

    Auszug aus LAG Hamm, 21.10.1997 - 4 Sa 707/97
    Der Arbeitgeber ist mithin als Schuldner des Urlaubsanspruchs verpflichtet, nach § 7 Abs. 1 Satz 1 Hs. 1 BUrlG die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen und hat daher auch den Urlaub für den vom Arbeitnehmer angegebenen Zeitraum festzusetzen, wenn die Voraussetzungen des Leistungsverweigerungsrechts gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 Hs. 2 BUrlG nicht gegeben sind (BAG vom 31.01.1996, EzA § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 47 = BuW 1996, 410).

    Der Arbeitgeber hat nämlich den Urlaub für den vom Arbeitnehmer angegebenen Zeitraum festzusetzen, wenn die Voraussetzungen des Leistungsverweigerungsrechts gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 Hs. 2 BUrlG nicht gegeben sind (BAG vom 31.01.1996, EzA § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 47 = BuW 1996, 410).

  • LAG Köln, 29.03.1994 - 8 Sa 1152/93

    Kündigung; Rechtfertigung; Urlaubsanspruch; Arbeitnehmer

    Auszug aus LAG Hamm, 21.10.1997 - 4 Sa 707/97
    nicht bewilligte Urlaub zu Recht abgelehnt worden ist (LAG Köln vom 29.03.1994, ARST 1994, 196 = RzK I 6a Nr. 108; LAG Hamm vom 12.09.1996, LAGE § 626 BGB Nr. 105 = EzBAT § 54 BAT Nr. 45).

    Dabei ist jedoch auch zu berücksichtigen, ob der beantragte, aber nicht bewilligte Urlaub zu Recht abgelehnt worden ist (LAG Köln vom 29.03.1994, ARST 1994, 196 = AuR 1994, 344).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.01.1991 - 6 Sa 829/90

    Urlaubsanspruch; Leistungsverweigerungsrecht; Urlaubsbewilligung;

    Auszug aus LAG Hamm, 21.10.1997 - 4 Sa 707/97
    Etwas anderes muß jedoch dann gelten, wenn aus der unberechtigten Ablehnung des Arbeitgebers der Verlust des Urlaubsanspruchs droht (LAG Rheinland-Pfalz vom 25.01.1991, LAGE § 7 BUrlG Nr. 27 = ARST 1991, 114 = NZA 1991, 600).
  • LAG Schleswig-Holstein, 20.02.1997 - 4 Sa 510/96

    Kündigungsrecht bei eigenmächtig angetretenem Urlaub; Verweigerung des Urlaubs

    Auszug aus LAG Hamm, 21.10.1997 - 4 Sa 707/97
    So wird angenommen, daß ein eigenmächtiger Urlaubsantritt regelmäßig nicht nur zur ordentlichen, sondern auch zur außerordentliche Kündigung berechtige, wenn der Arbeitnehmer trotz Urlaubsverweigerung seitens des Arbeitgebers den Urlaub gleichwohl antritt (LAG Schleswig-Holstein vom 20.02.1997, ARST 1997, 161).
  • BAG, 04.06.1964 - 2 AZR 310/63

    Anforderungen an eine außerordentliche Verdachtskündigung -

    Auszug aus LAG Hamm, 21.10.1997 - 4 Sa 707/97
    Kündigungsgrund im Sinne des § 626 Abs. 1 BGB ist damit jeder Sachverhalt, der objektiv das Arbeitsverhältnis mit dem Gewicht eines wichtigen Grundes belastet (BAG vom 04.06.1964, AP Nr. 13 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung [A. Hueck] = AR-Blattei ES 1010.9 Nr. 28 = D-Blatt "Kündigung IX: Entsch. 28' = EzA § 626 BGB Nr. 5; BAG vom 26.08.1976, AP Nr. 68 zu § 626 BGB = AR-Blattei ES 1230 Nr. 7 = D-Blatt "Nebentätigkeit des Arbeitnehmers: Entsch. 7' = EzA § 626 BGB n.F. Nr. 49).
  • BAG, 25.02.1983 - 2 AZR 298/81

    Fristlose Kündigung , Beginn der Ausschlußfrist

    Auszug aus LAG Hamm, 21.10.1997 - 4 Sa 707/97
    Umstritten ist die Frage, ob einer Kündigung wegen eigenmächtigen Urlaubsantritts (LAG Hamm vom 25.06.1985, LAGE § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 5; LAG Köln vom 23.08.1989, LAGE § 7 BUrlG Nr. 19) oder eigenmächtiger Urlaubsüberschreitung bzw. -verlängerung (LAG Düsseldorf vom 26.03.1985, NZA 1985, 779) des Arbeitnehmers eine Abmahnung vorauszugehen hat (so ArbG Verden vom 07.11.1980, ARST 1981, 127) oder entbehrlich ist (vgl. dazu BAG vom 25.02.1983, AP Nr. 14 zu § 626 BGB Ausschlußfrist = AR-Blattei.
  • BAG, 16.03.1989 - 2 AZR 407/88

    Bestehen des Arbeitsverhältnisses "ohne Unterbrechung länger als sechs Monate" (§

    Auszug aus LAG Hamm, 21.10.1997 - 4 Sa 707/97
    Die außerordentliche Kündigung ist nur gerechtfertigt, wenn sie als unausweichlich letzte Maßnahme notwendig ist, weil die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses für den Arbeitgeber schlechthin unzumutbar geworden ist (BAG vom 30.05.1978, AP Nr. 70 zu § 626 BGB [G. Hueck] = AR-Blattei ES 980 Nr. 14 = D-Blatt "Kraftfahrer: Entsch. 14' = EzA § 626 BGB n.F. Nr. 66 [Käppler]; BAG vom 22.02.1980, AP Nr. 6 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit [G. Hueck] = AR-Blattei ES 1020 Nr. 200 = D-Blatt "Kündigungsschutz: Entsch. 200' [Herschel] = EzA § 1 KSchG Krankheit Nr. 5 [v. Maydell/Eylert]).
  • LAG Düsseldorf, 26.03.1985 - 3 Sa 1688/84
    Auszug aus LAG Hamm, 21.10.1997 - 4 Sa 707/97
    Umstritten ist die Frage, ob einer Kündigung wegen eigenmächtigen Urlaubsantritts (LAG Hamm vom 25.06.1985, LAGE § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 5; LAG Köln vom 23.08.1989, LAGE § 7 BUrlG Nr. 19) oder eigenmächtiger Urlaubsüberschreitung bzw. -verlängerung (LAG Düsseldorf vom 26.03.1985, NZA 1985, 779) des Arbeitnehmers eine Abmahnung vorauszugehen hat (so ArbG Verden vom 07.11.1980, ARST 1981, 127) oder entbehrlich ist (vgl. dazu BAG vom 25.02.1983, AP Nr. 14 zu § 626 BGB Ausschlußfrist = AR-Blattei.
  • LAG Schleswig-Holstein, 29.06.2017 - 5 Sa 5/17

    Kündigung, fristlos, Dienstfahrzeug, Privatnutzung, Verbot, Abmahnung

    Eine solche vorweggenommene Abmahnung kann eine Abmahnung nach Tatbegehung ausnahmsweise dann ersetzen, wenn sich die Pflichtverletzung letztlich unter Berücksichtigung des vorweggenommenen Fingerzeigs als beharrliche Arbeitsverweigerung herausstellt (LAG Hamm (Westfalen), Urt. v. 21.10.1997 - 4 Sa 707/97 -, juris).
  • LAG Hamm, 15.12.2005 - 4 Sa 1328/05

    Umwandlung einer fristlosen in eine fristgemäße Kündigung; Fortsetzungsanspruch

    Sie soll den Arbeitnehmer an seine arbeitsvertraglichen Pflichten erinnern und ermahnen, künftig wieder vertragsgerecht zu arbeiten (LAG Hamm v. 30.05.1996, ARST 1997, 69; LAG Hamm v. 21.10.1997, BuW 1998, 837 = MDR 1998, 1418 = NZA-RR 1999, 76).
  • LAG Hamm, 13.06.2000 - 19 Sa 2246/99

    Unwirksamkeit einer Kündigung wegen fehlender Anhörung des Betriebsrats;

    Im Gegenteil ist es bei der Interessenabwägung zu Gunsten des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, wenn der Arbeitgeber ohne ausreichende betriebliche Notwendigkeit den Betriebsablauf nicht so organisiert hat, dass über die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers rechtzeitig entschieden werden konnte (BAG [22.1. 1998], NZA 1998, 708 = AP Nr. 38 zu § 626 BGB Ausschlussfrist; weitergehend insoweit: LAG Hamm, Urt. v. 21.10.1977, NZA-RR 1999, 76 , das unter den dort genannten Umständen sogar ein Selbstbeurlaubungsrecht des Arbeitnehmers erwägt und nur eine fristgerechte Kündigung für angemessen erachtet; in dieser Entscheidung finden sich auch umfangreiche Rechtsprechungs- und Literaturnachweise zu der Gesamtproblematik "Kündigung wegen Selbstbeurlaubung").
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