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   LAG Köln, 17.09.2010 - 4 Sa 721/10   

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https://dejure.org/2010,5556
LAG Köln, 17.09.2010 - 4 Sa 721/10 (https://dejure.org/2010,5556)
LAG Köln, Entscheidung vom 17.09.2010 - 4 Sa 721/10 (https://dejure.org/2010,5556)
LAG Köln, Entscheidung vom 17. September 2010 - 4 Sa 721/10 (https://dejure.org/2010,5556)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zugang der Kündigung bei Einwurf in den Hausbriefkasten während des Nachmittags

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Kündigungsschreiben - Zugang am Nachmittag im Briefkasten

  • hensche.de

    Kündigung: Zugang

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zugang der Kündigung bei Einwurf in Hausbriefkasten während des Nachmittags

  • rechtsportal.de

    Zugang der Kündigung bei Einwurf in Hausbriefkasten während des Nachmittags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kündigungsschreiben - Zugang am Folgetag bei Einwurf nach 16 Uhr

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Verspätete Zustellung einer Kündigung mittels Bote

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Zugang nach 16 Uhr eingeworfener Kündigungsschreiben

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Einwurf eines Kündigungsschreiben nach 16 Uhr: Zugang am nächsten Tag

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Kündigungszugang bei Einwurf in Briefkasten nach 16:00 Uhr

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht: Kündigungszugang beim Arbeitnehmer bei Einwurf in Briefkasten nach 16:00 Uhr

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Einwurf eines Kündigungsschreibens nach 16 Uhr

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Zugang einer Kündigung: Mit Post nach 16.00 Uhr braucht nicht gerechnet zu werden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2011, 180
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 08.12.1983 - 2 AZR 337/82

    Zugang der Kündigung - Einwurf in Briefkasten

    Auszug aus LAG Köln, 17.09.2010 - 4 Sa 721/10
    Die Beklagte meint, das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 08.12.1983 (2 AZR 337/82), sei nicht mehr zeitgemäß.

    Nach Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (08.12.1983 - 2 AZR 337/82) gilt allgemein für den Zugang einer schriftlichen Willenserklärung zunächst Folgendes: Das Schreiben muss in verkehrsüblicher Art in die tatsächliche Verfügungsgewalt des Empfängers oder eines empfangsbereiten Dritten gelangen und für den Empfänger muss unter gewöhnlichen Umständen eine Kenntnisnahme zu erwarten sein.

  • ArbG Frankfurt/Main, 25.03.2009 - 7 Ca 1181/09

    Kündigungszugang durch Einwurf in Briefkasten nach 18.00 Uhr

    Auszug aus LAG Köln, 17.09.2010 - 4 Sa 721/10
    Schließlich stützt auch das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt vom 25.03.2009 (7 Ca 1181/09), auf das sich die Beklagte weiterhin beruft, nicht deren Auffassung.
  • BGH, 21.01.2004 - XII ZR 214/00

    Einhaltung der im Mietvertrag vereinbarten Form für die Kündigung; Zugang einer

    Auszug aus LAG Köln, 17.09.2010 - 4 Sa 721/10
    Dies entspricht auch der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wie sie gerade auch in der Entscheidung niedergelegt ist, auf die sich der Kläger beruft (BGH 21.01.2004 - XII ZR 214/00): Der Zugang der Kündigung ist an dem Tag bewirkt, an dem nach der Verkehrsanschauung mit der Leerung des Briefkastens noch gerechnet werden kann.
  • LAG Nürnberg, 05.01.2004 - 9 Ta 162/03

    Zugang einer Kündigungserklärung - Antrag auf nachträgliche Klagezulassung im

    Auszug aus LAG Köln, 17.09.2010 - 4 Sa 721/10
    Nach dem Beschluss des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 05.01.2004 (9 Ta 162/03) gilt jedenfalls für Arbeitnehmer, die sich vorübergehend zu Hause aufhalten oder zwar arbeiten, jedoch mit Personen zusammen wohnen, die tagsüber nicht dauernd oder für längere Zeit die Wohnung verlassen (im vorliegenden Fall ist unstreitig, dass die Ehefrau des Klägers, die 6 Kinder betreut, sich üblicherweise zu Hause aufhält), dass sie gewöhnlich alsbald nach der üblichen Postzustellzeit ihre Briefkästen überprüfen.
  • LAG Hamm, 26.05.2004 - 14 Sa 182/04

    Kündigung, Zugang

    Auszug aus LAG Köln, 17.09.2010 - 4 Sa 721/10
    Auch das Landesarbeitsgericht Hamm hat in der Entscheidung vom 26.05.2004 (14 Sa 182/04), auf die sich die Beklagte besonders beruft, nicht entschieden, dass nach der allgemeinen Verkehrsanschauung eine Briefzustellung auch noch nach 16.00 Uhr zu erwarten sei oder dass jedenfalls zu dieser Uhrzeit noch zu erwarten sei, dass ein Arbeitnehmer seinen Briefkasten leere.
  • LAG Berlin, 22.01.1999 - 6 Sa 106/98

    Kündigung: Zugang der Erklärung bei Einwurf in den Hausbriefkasten

    Auszug aus LAG Köln, 17.09.2010 - 4 Sa 721/10
    Das Landesarbeitsgericht Berlin (20.01.1999 - 6 Sa 106/98) geht davon aus, dass in größeren Städten die Briefzustellung etwa gegen 14.00 Uhr endet und deshalb der Erklärende bei Übersendung einer Willenserklärung durch Boten berechtigterweise erwarten darf, dass der Empfänger eine um 14.00 Uhr in seinen Hausbriefkasten geworfene Willenserklärung noch an diesem Tag zur Kenntnis nimmt.
  • LAG München, 05.03.2008 - 7 Ta 2/08

    Zum Zugang einer Kündigung bei einem urlaubsabwesenden geringfügig beschäftigten

    Auszug aus LAG Köln, 17.09.2010 - 4 Sa 721/10
    Das Landesarbeitsgericht München hat sich in dem Beschluss vom 05.03.2008 (7 Ta 2/08) ausdrücklich der Entscheidung es Bundesarbeitsgerichts vom 08.12.1983 angeschlossen und wie das LAG Berlin für eine Großstadt wie München und Berlin ausgeführt, dass mit Postzustellungen bis 14.00 Uhr gerechnet werden müsse.
  • LAG Hamm, 15.08.2018 - 3 Sa 238/18

    Zugang einer schriftlichen Willenserklärung unter Abwesenden

    Der Einwurf eines Kündigungsschreibens in den Hausbriefkasten zu einer Zeit, bei der eine Nachschau in den Hausbriefkasten verkehrsüblich nicht mehr zu erwarten ist, bewirkt dann einen Zugang erst am Folgetag (LAG Köln 17.09.2010, NZA-RR 2011, 180; LAG Schleswig-Holstein 13.10.2015, NZA 2015, 14).
  • LAG Köln, 16.05.2023 - 4 Sa 783/22

    Zugang einer Kündigung; Beweiswürdigung nach Zeugenvernehmung

    Dabei trifft den Empfänger die Obliegenheit, die notwendigen Vorkehrungen für eine tatsächliche Kenntnisnahme zu treffen (BAG vom 26.03.2015, 2 AZR 483/14; LAG Köln vom 17.09.2010, 4 Sa 721/10).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.01.2022 - 8 Sa 11/21

    Zeugenbeweis beim Zugang eines Kündigungsschreibens

    Jedenfalls dann, wenn eine Schreiben vormittags in den Hausbriefkasten eingeworfen wird, ist - im Allgemeinen- damit zu rechnen, dass noch am gleichen Tag der Briefkasten geleert und das Schreiben dort vom Adressat gefunden wird (BAG, Versäumnisurteil vom 26. März 2015 - 2 AZR 483/14 -, Rn. 38; LAG München, Urteil vom 17. Dezember 2019 - 6 Sa 543/18 -, Rn. 148; LAG Nürnberg, Urteil vom 05. Januar 2004, 9 Ta 162/03; LAG Köln, Urteil vom 17. September 2010 - 4 Sa 721/10 -, Rn. 27; Ascheid/Preis/Schmidt/Linck, 6. Aufl. 2021, BGB § 622 Rn. 24).
  • VG Regensburg, 08.03.2016 - RO 3 K 15.144

    Recht auf ordnungsgemäße Ladung

    Vor diesem Hintergrund stellt das Gericht nicht, wie in der zivilgerichtlichen Rechtsprechung vertreten, bei der Frage, wann noch Post zu erwarten ist, auf die üblichen oder konkreten Zustellzeiten der Postzustelldienste ab (vgl. hierzu z. B. LAG München, U.v. 2.2.2011 - 11 Sa 17/10; LG München II, U.v. 14.11.1991 - 8 S 983/91, LAG Köln, U.v. 17.9.2010 - 4 Sa 721/10; LAG Hamburg, U.v. 13.2.2014 - 8 Sa 68/13 - jeweils juris).
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