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   LAG Thüringen, 19.11.2014 - 4 Sa 74/13   

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https://dejure.org/2014,54395
LAG Thüringen, 19.11.2014 - 4 Sa 74/13 (https://dejure.org/2014,54395)
LAG Thüringen, Entscheidung vom 19.11.2014 - 4 Sa 74/13 (https://dejure.org/2014,54395)
LAG Thüringen, Entscheidung vom 19. November 2014 - 4 Sa 74/13 (https://dejure.org/2014,54395)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW

    § 11 Satz 2 BAT-O, § 5 Thüringer Beamtengesetz, § ... 7 Beamtenstatusgesetz, Besoldungsgruppe A 11, § 40 VwGO, Besoldungsgruppe A 12, Besoldungsgruppe A 14, Anlage 8 ThürBesG, § 26 Abs. 2 Satz 8 Thüringer Beamtengesetz, § 18 Bundesbesoldungsgesetz, § 97 ZPO, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eingruppierung der ständigen Vertreterin des Schulleiters an einem staatlichen regionalen Förderzentrum in Thüringen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TV-L Anlage A Entgeltgruppe 14
    Eingruppierung der ständigen Vertreterin des Schulleiters an einem staatlichen regionalen Förderzentrum in Thüringen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 20.06.2012 - 4 AZR 304/10

    Eingruppierung einer Sonderschulrektorin

    Auszug aus LAG Thüringen, 19.11.2014 - 4 Sa 74/13
    Auch nach der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 20.06.2012 - Az.: 4 AZR 304/10 - könne nur im Falle einer Ersteingruppierung bei der Einstellung in das entsprechende Funktionsamt auf die erforderlichen beamtenrechtlichen insbesondere laufbahnrechtlichen Voraussetzungen geschlossen werden.

    Daher ist bei einem auf einen Angestellten übertragenen Funktionsamt zur Ermittlung der Eingruppierung grundsätzlich ein "fiktiver" Beamtenlebenslauf nachzuzeichnen (BAG Urteil v. 20.06.2012 - 4 AZR 304 - ZTR 2013, 26-299 m. w. N.).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist bei der Übertragung einer Tätigkeit, die in einem Funktionsamt aufgeübt wird, auf eine neu eingestellte Lehrkraft von der Erfüllung der hierfür im Falle einer Beamtin erforderlichen beamtenrechtlichen insbesondere laufbahnrechtlichen Voraussetzungen auszugehen (BAG Urteil v. 20.06.2012 - 4 AZR 304 - ZTR 2013, 26 - 299) Das Bundesarbeitsgericht hat zur Begründung dieser Auffassung, zwar ausdrücklich auch darauf abgestellt, in einem solchen Fall könnten die beamtenrechtlichen Regelungen erstmals nach Abschluss des Arbeitsvertrages und der Übertragung des Amtes überhaupt Anwendung finden, während bei einer Beförderung angestellte wie beamtete Lehrkräfte regelmäßig die entsprechenden Probezeiten zu durchlaufen hätten.

  • BAG, 12.03.2008 - 4 AZR 93/07

    Lehrereingruppierung - Funktionsstelle - Änderung der Schülerzahl

    Auszug aus LAG Thüringen, 19.11.2014 - 4 Sa 74/13
    Die auf Dauer erfolgte Übertragung einer Funktion ist danach wie die Übertragung eines Amtes und die Einweisung in eine Planstelle bei Beamten zu bewerten und begründet einen bestimmten Vertragsstatus (BAG, Urteile vom 29. September 2011 - 2 AZR 451/10 - AP Nr. 151 zu § 2 KSchG 1969 und vom 12.03.2008 - 4 AZR 93/07 - BAGE 126, 149 ) Die durch die endgültige und vorbehaltlose Übertragung der Funktion an die Klägerin begründete Stellung einer stellvertretenden Schulleiterin entspricht damit grundsätzlich der einer Beamtin, der rechtmäßig, d. h. unter Wahrung aller für die Besetzung des Dienstposten geltenden Regelungen das entsprechende Amt übertragen worden ist.
  • BAG, 29.09.2011 - 2 AZR 451/10

    Änderungskündigung zur Herabgruppierung einer Schulleiterin - Beteiligung des

    Auszug aus LAG Thüringen, 19.11.2014 - 4 Sa 74/13
    Die auf Dauer erfolgte Übertragung einer Funktion ist danach wie die Übertragung eines Amtes und die Einweisung in eine Planstelle bei Beamten zu bewerten und begründet einen bestimmten Vertragsstatus (BAG, Urteile vom 29. September 2011 - 2 AZR 451/10 - AP Nr. 151 zu § 2 KSchG 1969 und vom 12.03.2008 - 4 AZR 93/07 - BAGE 126, 149 ) Die durch die endgültige und vorbehaltlose Übertragung der Funktion an die Klägerin begründete Stellung einer stellvertretenden Schulleiterin entspricht damit grundsätzlich der einer Beamtin, der rechtmäßig, d. h. unter Wahrung aller für die Besetzung des Dienstposten geltenden Regelungen das entsprechende Amt übertragen worden ist.
  • BAG, 04.08.2016 - 6 AZR 237/15

    Vergütung einer stellv. Schulleiterin in Thüringen

    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Thüringer Landesarbeitsgerichts vom 19. November 2014 - 4 Sa 74/13 - unter Zurückweisung der weiter gehenden Revision teilweise aufgehoben.
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