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LAG München, 27.05.1999 - 4 Sa 77/97 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Klage eines Arbeitnehmers (kaufmännischer Angestellter) gegen die vom Arbeitgeber ausgesprochene außerordentliche (fristlose) Kündigung wegen Arbeitsverweigerung; Arbeitsverweigerung als wichtiger Grund gem. § 626 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) für eine fristlose ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kündigung: Fristlose Kündigung wegen beharrlicher Arbeitsverweigerung bei fehlender Zustimmung des Betriebsrats zur Wiedereinstellung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG München, 28.11.1996 - 28 Ca 11440/95
- LAG München, 27.05.1999 - 4 Sa 77/97
- BAG, 05.04.2001 - 2 AZR 580/99
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 14.03.1989 - 1 ABR 80/87
Widerspruch des Betriebsrats gegen die Einstellung eines Geschäftsstellenleiters …
Auszug aus LAG München, 27.05.1999 - 4 Sa 77/97
Unter Arbeitsplatz ist die Funktion zu verstehen, in der der Arbeitnehmer in den Betrieb eingegliedert werden soll (BAG vom 14.3.1989 DB 89, 1523 ); dazu gehört auch die Angabe der Kompetenzen (…Däubler/Kittner/Klebe BetrVG 5.A. § 99 Rdn. 142). - BAG, 20.03.1997 - 8 AZR 769/95
Auflösungsantrag nach Betriebsübergang
Auszug aus LAG München, 27.05.1999 - 4 Sa 77/97
In entsprechender Anwendung von § 265 ZPO bleibt aber nach ständ. Rspr. des BAG die Passivlegitimation der Beklagten bestehen (BAG 20.3.1997 -- 8 AZR 769/95 -- AP Nr. 30 zu § 9 KSchG 1969 = NJW 1998/331 -- zu B II 3 der Gründe mit weiteren Rspr.- Nachweisen).
- BAG, 05.04.2001 - 2 AZR 580/99
Fristlose Kündigung wegen beharrlicher Arbeitsverweigerung bei fehlender …
2 AZR 580/99 4 Sa 77/97.Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 27. Mai 1999 - 4 Sa 77/97 - aufgehoben.