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   LAG Düsseldorf, 25.03.1992 - 4 Sa 78/92   

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https://dejure.org/1992,4603
LAG Düsseldorf, 25.03.1992 - 4 Sa 78/92 (https://dejure.org/1992,4603)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 25.03.1992 - 4 Sa 78/92 (https://dejure.org/1992,4603)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 25. März 1992 - 4 Sa 78/92 (https://dejure.org/1992,4603)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Außendienstmitarbeiter ; Vertragliche Regelung ; Provisionspflichtigkeit von Inlandsumsätzen ; Ergänzende Vertragsauslegung ; Umsatzbeteiligung

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Rkr, ergänzende Vertragsauslegung, Gebietsschutz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB §§ 133 157
    Arbeitsentgelt: Erstreckung einer Beteiligung für Inlandsumsätze auf die neuen Bundesländer

Papierfundstellen

  • ZIP 1992, 647
  • NZA 1992, 839
  • BB 1992, 1287
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LAG Hessen, 15.08.2008 - 3 Sa 1798/07

    Bezugnahmeklausel - Chefarztvertrag - Ersetzung des BAT durch TV-Ärzte/VKA oder

    Mit dem Grundsatz der Privatautonomie ist es unvereinbar, wenn die Regelungslücke auf verschiedene Weise geschlossen werden kann und keine Anhaltspunkte bestehen, für welche Alternative sich die Parteien entschieden hätten (BGH 17.04.2002 - VIII ZR 297/01 - Rn 27, zitiert nach juris; LAG Düsseldorf 25.03.1992 - 4 Sa 78/92 - NZA 1992, 839 (840)).

    Eine ergänzende Vertragsauslegung kommt insbesondere auch dann nicht in Betracht, wenn sich ein Ereignis wegen einer grundlegenden Änderung der Verhältnisse einer Beurteilung nach dem Parteiwillen entzieht (vgl. BGH 08.07.1982 - IX ZR 99/80 - Rn. 20, zitiert nach Juris; MK-Busche, § 157 Rn 130; LAG Düsseldorf 25.03.1992 - 4 Sa 78/92 - NZA 1992, 839 (840)).

  • LAG Düsseldorf, 13.04.2010 - 3 Sa 906/09

    Arztvergütung in kirchlichem Krankenhaus bei dynamischer Verweisung auf Tarifwerk

    Mit dem Grundsatz der Privatautonomie ist es nicht vereinbar, wenn die Regelungslücke auf verschiedene Weise geschlossen werden kann und keine Anhaltspunkte bestehen, für welche Alternative sich die Parteien entschieden hätten (vgl. BGH, Urteil v. 17.04.2002 - VIII Z R 297/01, DB 2002, 1436; LAG Düsseldorf, Urteil v. 25.03.1992 - 4 Sa 78/92, NZA 1992, 839).
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