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   LAG Nürnberg, 17.11.2010 - 4 Sa 795/07   

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https://dejure.org/2010,72395
LAG Nürnberg, 17.11.2010 - 4 Sa 795/07 (https://dejure.org/2010,72395)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 17.11.2010 - 4 Sa 795/07 (https://dejure.org/2010,72395)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 17. November 2010 - 4 Sa 795/07 (https://dejure.org/2010,72395)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Außerordentlichen Kündigung wegen unbefugter Nutzung des Internets während der Arbeitszeit - Entschädigung wegen Entzug des Dienstwagens - Auflösungsantrag des Arbeitgebers - leitender Angestellter

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Internetnutzung (unbefugte private) - fristlose Kündigung

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Internetnutzung am Arbeitsplatz trotz Untersagung durch Arbeitgeber

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • arbeitsrechtsiegen.de (Kurzinformation)

    Internetnutzung am Arbeitsplatz trotz Untersagung durch Arbeitgeber

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 27.04.2006 - 2 AZR 386/05

    Ordentliche Unkündbarkeit

    Auszug aus LAG Nürnberg, 17.11.2010 - 4 Sa 795/07
    Liegt ein solcher Sachverhalt, bedarf es der weiteren Prüfung, ob die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile dem Arbeitgeber noch zumutbar ist oder nicht (vergl. BAG vom 27.04.2006 - 2 AZR 386/05 - AP Nr. 202 zu § 626 BGB).

    Eine Verletzung der arbeitsvertraglichen Leistungspflicht sowie anderer vertraglicher Nebenpflichten liegt auch in einer dem Arbeitnehmer ausdrücklich untersagten privaten Nutzung des betrieblichen Internetzugangs vor (vgl. BAG vom 07.07.2005 - 2 AZR 581/04 - AP Nr. 192 zu § 626 BGB; vom 27.04.2006 - 2 AZR 386/05 - AP Nr. 202 zu § 626 BGB; jeweils m.w.N.).

  • BAG, 19.04.2007 - 2 AZR 180/06

    Außerordentliche Kündigung - Personalrat

    Auszug aus LAG Nürnberg, 17.11.2010 - 4 Sa 795/07
    c) Da Zweck der Kündigung nicht die Sanktion für die Vertragspflichtverletzung in der Vergangenheit ist, sondern sie der Vermeidung des Risikos weiterer Pflichtverletzungen dient, muss sich die vergangene Pflichtverletzung auch noch in der Zukunft belastend auswirken (vgl. BAG vom 19.04.2007 - 2 AZR 180/06 - AP Nr. 20 zu § 174 BGB).

    Die vorherige Abmahnung ist unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nur entbehrlich, wenn eine Verhaltensänderung in Zukunft trotz Abmahnung nicht erwartet werden kann oder es sich um eine schwere Pflichtverletzung handelt, deren Rechtswidrigkeit dem Arbeitnehmer ohne weiteres erkennbar ist und bei der die Hinnahme des Verhaltens durch den Arbeitgeber offensichtlich ausgeschlossen ist (vgl. BAG vom 19.04.2007, aaO).

  • BAG, 23.06.1994 - 8 AZR 537/92

    Schadensersatz - entgangene Nutzung eines PKW

    Auszug aus LAG Nürnberg, 17.11.2010 - 4 Sa 795/07
    78 Für die Bemessung des Wertes einer dem Arbeitnehmer ermöglichten Privatnutzung des Firmenfahrzeugs und die Höhe der gebotenen Entschädigung im Falle des Entzugs bestehen unterschiedliche Berechnungsmethoden (vgl. BAG vom 23.06.1994 - 8 AZR 537/92 - EzA Nr. 20 zu § 249 BGB, vom 16.11.1995 - 8 AZR 240/95 - EzA Nr. 21 zu § 249 BGB, EK-Preiß, 10. Aufl., § 611 BGB Rz 525, 526; jeweils m.w.N).
  • BAG, 16.11.1995 - 8 AZR 240/95

    Nutzungsausfallschaden

    Auszug aus LAG Nürnberg, 17.11.2010 - 4 Sa 795/07
    78 Für die Bemessung des Wertes einer dem Arbeitnehmer ermöglichten Privatnutzung des Firmenfahrzeugs und die Höhe der gebotenen Entschädigung im Falle des Entzugs bestehen unterschiedliche Berechnungsmethoden (vgl. BAG vom 23.06.1994 - 8 AZR 537/92 - EzA Nr. 20 zu § 249 BGB, vom 16.11.1995 - 8 AZR 240/95 - EzA Nr. 21 zu § 249 BGB, EK-Preiß, 10. Aufl., § 611 BGB Rz 525, 526; jeweils m.w.N).
  • BAG, 18.11.1999 - 2 AZR 903/98

    Auflösungsantrag - Chefarzt als leitender Angestellter im Sinne des § 14 KSchG

    Auszug aus LAG Nürnberg, 17.11.2010 - 4 Sa 795/07
    Die Einstellungs- oder Entlassungsbefugnis muss einen wesentlichen Teil der Tätigkeit des Angestellten ausmachen, im Innen- und Außenverhältnis bestehen und eine bedeutende Anzahl von Arbeitnehmern erfassen (so BAG vom 27.09.2001 - 2 AZR 176/00 - AP Nr. 6 zu § 14 KSchG 1969; vom 18.11.1999 - 2 AZR 903/98 - AP Nr. 5 zu § 14 KSchG 1969).
  • BAG, 27.09.2001 - 2 AZR 176/00

    Auflösungsantrag - leitender Angestellter

    Auszug aus LAG Nürnberg, 17.11.2010 - 4 Sa 795/07
    Die Einstellungs- oder Entlassungsbefugnis muss einen wesentlichen Teil der Tätigkeit des Angestellten ausmachen, im Innen- und Außenverhältnis bestehen und eine bedeutende Anzahl von Arbeitnehmern erfassen (so BAG vom 27.09.2001 - 2 AZR 176/00 - AP Nr. 6 zu § 14 KSchG 1969; vom 18.11.1999 - 2 AZR 903/98 - AP Nr. 5 zu § 14 KSchG 1969).
  • BAG, 07.07.2005 - 2 AZR 581/04

    Außerordentliche Kündigung - "Surfen" im Internet

    Auszug aus LAG Nürnberg, 17.11.2010 - 4 Sa 795/07
    Eine Verletzung der arbeitsvertraglichen Leistungspflicht sowie anderer vertraglicher Nebenpflichten liegt auch in einer dem Arbeitnehmer ausdrücklich untersagten privaten Nutzung des betrieblichen Internetzugangs vor (vgl. BAG vom 07.07.2005 - 2 AZR 581/04 - AP Nr. 192 zu § 626 BGB; vom 27.04.2006 - 2 AZR 386/05 - AP Nr. 202 zu § 626 BGB; jeweils m.w.N.).
  • BAG, 06.09.2007 - 2 AZR 264/06

    Fristlose Kündigung

    Auszug aus LAG Nürnberg, 17.11.2010 - 4 Sa 795/07
    b) Der Kündigende ist im einzelnen darlegungs- und beweispflichtig für alle Umstände, die als wichtige Gründe geeignet sind und er muss in vollem Umfang auch die Voraussetzungen für die Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung zum Ablauf der Kündigungsfrist nachweisen (vgl. BAG vom 06.09.2007 - 2 AZR 264/06 - AP Nr. 208 zu § 626 BGB; KR-Fischermeier, aaO. Rz 380; jeweils m.w.N.).
  • BAG, 28.08.2008 - 2 AZR 15/07

    Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung wegen mehrjähriger

    Auszug aus LAG Nürnberg, 17.11.2010 - 4 Sa 795/07
    Dem kündigenden Arbeitgeber trifft damit auch die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass solche Tatsachen nicht vorgelegen haben, die die Handlung des Arbeitnehmers als gerechtfertigt erscheinen lassen (vgl. BAG vom 28.08.2008 - 2 AZR 15/07 - NZA 209, 192).
  • BAG, 19.04.2012 - 2 AZR 186/11

    Außerordentliche und ordentliche Kündigung - private Internetnutzung -

    Die Revision des Klägers und die Anschlussrevision der Beklagten zu 1) bis 3) gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 17. November 2010 - 4 Sa 795/07 - werden zurückgewiesen.
  • LAG Nürnberg, 02.12.2009 - 4 TaBV 61/07

    Anspruch des Gesamtbetriebsrats auf Zugriff auf EDV-Daten des Arbeitgebers

    Insbesondere ist es aber gerichtskundig (Kündigungsrechtsstreite 4 Sa 795/07 und 4 Sa 851/08), dass sich auf den privaten Laufwerken von Mitarbeitern nicht nur rein betriebsbezogene und tätigkeitsbezogene Dateien befinden.
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