Weitere Entscheidung unten: LAG Hamburg, 01.02.2006

Rechtsprechung
   LAG Köln, 17.03.2006 - 4 Sa 85/05   

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https://dejure.org/2006,4927
LAG Köln, 17.03.2006 - 4 Sa 85/05 (https://dejure.org/2006,4927)
LAG Köln, Entscheidung vom 17.03.2006 - 4 Sa 85/05 (https://dejure.org/2006,4927)
LAG Köln, Entscheidung vom 17. März 2006 - 4 Sa 85/05 (https://dejure.org/2006,4927)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Kündigung, Vertretung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 167, 177, 180 BGB
    Kündigung, Vertretung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer fristlosen Verdachtskündigung; Bestehen einer Verpflichtung des Krankenhauses eine Krankenschwester als OP-Schwester zu beschäftigen wegen der Beschäftigung als OP-Schwester von Beginn des Arbeitsverhältnisses an; Anforderungen an den Nachweis einer ...

Kurzfassungen/Presse

  • docplayer.org (Auszüge)

    Kündigungsvollmacht, Nachweis nachgeordneter Personalabteilungsleiter, Bedeutung von Organigrammen, Zuständigkeitsregeln im öffentlichen Dienst, keine Genehmigung vollmachtloser Vertretung, außerhalb von Ausschlussfristen, verhaltensbedingte Kündigung, Grenzen der ...

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 07.11.2002 - 2 AZR 475/01

    Zugang eines Kündigungsschreibens

    Auszug aus LAG Köln, 17.03.2006 - 4 Sa 85/05
    Ein Verstoß gegen die aus § 7 Abs. 2 BAT resultierende Mitwirkungspflicht des Arbeitnehmers ist kann je nach den Umständen an sich geeignet sein, eine Kündigung zu rechtfertigen (BAG, 07.11.2002 - 2 AZR 475/01 - ).

    Hatte der Arbeitnehmer vertretbare Gründe für seine Weigerung, auf deren Richtigkeit er vertraut und die er dem Arbeitgeber vor oder bei der Weigerung mitgeteilt hat, wird regelmäßig kein wichtiger Grund zu einer fristlosen Kündigung vorliegen (BAG, 07.11.2002 - 2 AZR 475/01 - ).

  • LAG Baden-Württemberg, 05.12.2001 - 2 Sa 63/01

    Verweigerung des Arbeitnehmers an amtsärztlicher Untersuchung teilzunehmen

    Auszug aus LAG Köln, 17.03.2006 - 4 Sa 85/05
    Weigert der Arbeitnehmer sich, an der zulässiger Weise angeordneten Untersuchung mitzuwirken, so stellt diese Weigerung eine Verletzung einer Nebenpflicht des Arbeitsvertrages dar, die bei Beharrlichkeit nach einschlägigen Abmahnungen eine Kündigung rechtfertigen kann (LAG Baden-Württemberg, 05.12.2001 - 2 Sa 63/01 - ).
  • BAG, 07.11.2002 - 2 AZR 493/01

    Krankheitsbedingte Kündigung

    Auszug aus LAG Köln, 17.03.2006 - 4 Sa 85/05
    Das Bundesarbeitsgericht hat bereits in der Entscheidung vom 07.11.2002 (AP Nr. 18 zu § 620 BGB Kündigungserklärung) darauf hingewiesen, dass gerade in größeren Verwaltungen der Arbeitgeber frei sei, seine Verwaltung anders zu organisieren.
  • BAG, 06.11.1997 - 2 AZR 801/96

    Außerordentliche verhaltensbedingte Kündigung

    Auszug aus LAG Köln, 17.03.2006 - 4 Sa 85/05
    Dieses setzt voraus, dass hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Angestellte nicht dienstfähig ist (vgl. BAG, 06.11.1997 - 2 AZR 801/96 - ).
  • VG Köln, 26.07.2006 - 9 K 794/05

    Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung "Krankenschwester"; Gesundheitliche

    Auszug aus LAG Köln, 17.03.2006 - 4 Sa 85/05
    Dagegen hat die Klägerin vor dem Verwaltungsgericht Köln unter dem Aktenzeichen 9 K 794/05 Klage erhoben.
  • BAG, 26.03.1986 - 7 AZR 585/84

    Vertretungsmacht - Außerordentliche Kündigung - Genehmigung - Ausschlußfrist -

    Auszug aus LAG Köln, 17.03.2006 - 4 Sa 85/05
    Die Klägerin hat dieses nicht - was Voraussetzung für die Beanstandung nach § 180 S. 2 BGB und damit für den generellen Ausschluss der Genehmigungsfähigkeit ist (vgl. BAG, 26.03.1986 - 7 AZR 585/84 - AP Nr. 2 zu § 180 BGB) - unverzüglich zurückgewiesen.
  • LAG Schleswig-Holstein, 12.05.2009 - 5 Sa 458/08

    Kündigung, ordentliche, verhaltensbedingt, Amtsärztliche Untersuchung, Weigerung,

    Danach stellt die Weigerung des Arbeitnehmers, an der zulässigerweise angeordneten Untersuchung mitzuwirken, die Verletzung einer arbeitsvertraglichen Nebenpflicht dar, die bei entsprechender Beharrlichkeit nach einschlägiger Abmahnung eine Kündigung, auch eine außerordentliche Kündigung eines tariflich ordentlich nicht mehr kündbaren Arbeitnehmers, rechtfertigen kann (BAG Urt. v. 06.11.1997 - 2 AZR 801/96 -, EzA § 626 BGB n. F. Nr. 171; BAG Urt. v. 07.11.2002 - 2 AZR 475/01 -, NZA 2003, 719, 720; LAG Köln, Urt. v. 17.03.2006 - 4 Sa 85/05 -, zit. n. Juris; LAG Baden-Württemberg, Urt. v. 05.12.2001 - 2 Sa 63/01 -, zit. n. Juris).
  • LAG Köln, 11.06.2008 - 3 Sa 1505/07

    Untersuchung durch Amtsarzt; Abmahnung; Kündigung

    Danach stellt die Weigerung des Arbeitnehmers, an der zulässigerweise angeordneten Untersuchung mitzuwirken, die Verletzung einer arbeitsvertraglichen Nebenpflicht dar, die bei entsprechender Beharrlichkeit nach einschlägiger Abmahnung eine Kündigung, auch eine außerordentliche Kündigung eines tariflich ordentlich nicht mehr kündbaren Arbeitnehmers, rechtfertigen kann (BAG, Urteil vom 06.11.1997 - 2 AZR 801/96 - EzA § 626 BGB n. F. Nr. 171; BAG, Urteil vom 07.11.2002 - 2 AZR 475/01 - NZA 2003, 719, 720; LAG Köln, Urteil vom 17.03.2006 - 4 Sa 85/05 - LAG Baden Württemberg, Urteil vom 05.12.2001 - 2 Sa 63/01 -).
  • LAG Köln, 07.08.2009 - 4 Sa 1394/08

    ordentliche Kündigung

    Auch ergibt sich daraus, dass dieselben Personen den Arbeitsvertrag unterschrieben haben nach Auffassung der Kammer kein Inkenntnissetzen von der Bevollmächtigung im Sinne des § 174 BGB für die Kündigung (dazu, dass Einstellungsvollmacht und Kündigungsvollmacht nicht immer parallel laufen vgl. Urteil der erkennenden Kammer vom 17.03.2006 - 4 Sa 85/05 - JURIS).
  • LAG Köln, 18.03.2010 - 7 Sa 1054/09

    Außerordentliche Kündigung mit sozialer Auslauffrist bei

    Die Parteien sind aus verschiedenen arbeitsgerichtlichen Streitverfahren gerichtsbekannt, u. a. aus dem Verfahren LAG Köln 4 Sa 85/05, in welchem eine von der Beklagten ausgesprochene außerordentliche Kündigung aus dem Jahre 2003 zur Überprüfung anstand.
  • LAG Köln, 29.10.2009 - 7 Sa 592/09

    Erholungsurlaub bei unwiderruflicher Freistellung infolge unwirksamer

    Aufgrund des mittlerweile rechtskräftigen Urteils des LAG Köln vom 17.03.2006 (4 Sa 85/05) steht fest, dass die arbeitgeberseitigen Kündigungen, die der Klägerin am 17.04.
  • ArbG Aachen, 31.08.2017 - 2 Ca 4259/16

    Fristlose Kündigung, Abmahnung, Mindestlohn

    Ausgehend von diesen Rechtsprechungsgrundsätzen kann die Weigerung des Arbeitnehmers, an der zulässigerweise angeordneten Untersuchung mitzuwirken, die Verletzung einer arbeitsvertraglichen Nebenpflicht dar, die bei entsprechender Beharrlichkeit nach einschlägiger Abmahnung eine Kündigung rechtfertigen (BAG, Urteil vom 06.11.1997 - 2 AZR 801/96; BAG, Urteil vom 07.11.2002 - 2 AZR 475/01; LAG Köln, Urteil vom 17.03.2006 - 4 Sa 85/05; Urteil vom 11. Juni 2008 - 3 Sa 1505/07; LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21.08.2008 - 20 Sa 1042/08).
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Rechtsprechung
   LAG Hamburg, 01.02.2006 - 4 Sa 85/05   

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https://dejure.org/2006,30744
LAG Hamburg, 01.02.2006 - 4 Sa 85/05 (https://dejure.org/2006,30744)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 01.02.2006 - 4 Sa 85/05 (https://dejure.org/2006,30744)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 01. Februar 2006 - 4 Sa 85/05 (https://dejure.org/2006,30744)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Tarifrechtliche Eingruppierung eines Angestellten in der Behörde für Inneres beim Landeskriminalamt; Zulässigkeit einer Eingruppierungsfeststellungsklage; Begriff des Arbeitsvorgangs; Prüfungsmaßstab des Bundesarbeitsgerichts bei Aufbaufallgruppen; Erfordernis und ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 06.06.2007 - 4 AZR 407/06

    Eingruppierung von Angestellten im Polizeidienst

    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 1. Februar 2006 - 4 Sa 85/05 - unter Zurückweisung der Revision im Übrigen aufgehoben, soweit es das Begehren des Klägers auf Feststellung eines Vergütungsanspruchs nach der Vergütungsgruppe VIb der Anlage 1a zum BAT für die Zeit vom 1. Februar 2003 bis zum 30. Juni 2005 abgewiesen hat.
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