Weitere Entscheidung unten: LAG Rheinland-Pfalz, 26.04.2007

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   LAG Rheinland-Pfalz, 22.11.2007 - 4 Sa 851/06   

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https://dejure.org/2007,6669
LAG Rheinland-Pfalz, 22.11.2007 - 4 Sa 851/06 (https://dejure.org/2007,6669)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 22.11.2007 - 4 Sa 851/06 (https://dejure.org/2007,6669)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 22. November 2007 - 4 Sa 851/06 (https://dejure.org/2007,6669)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auflösungsantrag eines Arbeitgebers nach der außerordentlichen Kündigung einer als kaufmännische Angestellte in Teilzeit (75 %-Stelle) beschäftigten Arbeitnehmerin; Herleitung des allgemeinen Beschäftigungsanspruchs aus einer sich aus Treu und Glauben ergebenen Pflicht ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Kündigungsschutzverfahren und Weiterbeschäftigungsanspruch

  • Judicialis

    BetrVG § 23 Abs. 1; ; BetrVG § ... 38; ; KSchG § 9; ; KSchG § 9 Abs. 1; ; KSchG § 9 Abs. 1 Satz 2; ; KSchG § 13; ; KSchG § 13 Abs. 1; ; KSchG § 13 Abs. 1 Satz 3; ; KSchG § 13 Abs. 1 Satz 3 1. Halbs.; ; KSchG § 15 Abs. 1; ; ZPO § 264 Abs. 2; ; ZPO § 525; ; BGB § 242

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Weiterbeschäftigungsanspruch der Arbeitnehmerin bei Obsiegen in zwei Instanzen nach fristloser Kündigung - kein Auflösungsantrag der Arbeitgeberin nach außerordentlicher Kündigung eines Betriebsratsmitglieds

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Kündigungsrecht: Arbeitgeber kann bei unberechtigter Kündigung keinen Auflösungsantrag stellen

  • IWW (Kurzinformation)

    Kündigungsrecht - Unberechtigte Kündigung: Kein Auflösungsantrag

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Kündigungsrecht: Arbeitgeber kann bei unberechtigter Kündigung keinen Auflösungsantrag stellen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 22.11.2007 - 4 Sa 851/06
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Großer Senat vom 27.02.1985 - GS 1/84 - AP BGB § 611 Beschäftigungspflicht Nr. 14) ist der Arbeitgeber aus dem Arbeitsvertrag (§ 611 BGB) i. V. m. § 242 BGB unter Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen Wertentscheidungen der Art. 1 und 2 GG zur Beschäftigung des Arbeitnehmers verpflichtet.

    Auch aus der Stellung des gekündigten Arbeitnehmers im Betrieb und der Art seines Arbeitsbereichs kann sich ein überwiegendes schutzwertes Interesse des Arbeitgebers ergeben, den betreffenden Arbeitnehmer wegen der Ungewissheit des Fortbestands des Arbeitsverhältnisses von seinem Arbeitsplatz fernzuhalten (BAG GS vom 27.02.1985 - GS 1/84 - zu C. II. 2. c) der Gründe).

  • OLG Düsseldorf, 10.05.2005 - 3 Wx 301/04

    Wohnungseigentumsgesetz : Wirkung einer wegen Versäumung der Anfechtungsfrist

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 22.11.2007 - 4 Sa 851/06
    Im Gegensatz zur Ansicht der Beklagten, die sich auf vereinzelte Stimmen im Schrifttum beruft (z.B. Sieben, NJW 2005, 1095 ff, Trappehl/ Lambrich, RdA 1999, 243 ff.) ist eine "verfassungskonforme Reduktion" der §§ 9, 13 KSchG durch richterliche Rechtsfortbildung weder veranlasst noch zulässig.
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Rechtsprechung
   LAG Rheinland-Pfalz, 26.04.2007 - 4 Sa 851/06   

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https://dejure.org/2007,69000
LAG Rheinland-Pfalz, 26.04.2007 - 4 Sa 851/06 (https://dejure.org/2007,69000)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 26.04.2007 - 4 Sa 851/06 (https://dejure.org/2007,69000)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 26. April 2007 - 4 Sa 851/06 (https://dejure.org/2007,69000)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...

  • BAG, 12.05.2010 - 2 AZR 587/08

    Außerordentliche Kündigung - Betriebsratsmitglied

    Die Revision der Beklagten gegen das Teilurteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 26. April 2007 - 4 Sa 851/06 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
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