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   LAG Rheinland-Pfalz, 16.03.2006 - 4 Sa 907/05   

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https://dejure.org/2006,17132
LAG Rheinland-Pfalz, 16.03.2006 - 4 Sa 907/05 (https://dejure.org/2006,17132)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 16.03.2006 - 4 Sa 907/05 (https://dejure.org/2006,17132)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 16. März 2006 - 4 Sa 907/05 (https://dejure.org/2006,17132)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auflösung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung nach ausgesprochener außerordentlicher Arbeitgeberkündigung; Kündigung während bestehender Elternzeit; Verweigerung des dritten Jahres der Elternzeit

  • Judicialis

    BErzGG § 18 Abs. 1 Satz 1; ; BErzGG § 19; ; KSchG § 9 Abs. 1 Satz 2; ; KSchG § 9 Abs. 2; ; KSchG § 13; ; KSchG § 13 Abs. 1 Satz 3; ; BGB § 626; ; BGB § 626 Abs. 1

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 04.11.2004 - 4 Sa 606/04

    Zustimmungserfordernis bei Elternzeit

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 16.03.2006 - 4 Sa 907/05
    Auf die Berufung der Klägerin änderte die Kammer mit Urteil vom 04.11.2004, 4 Sa 606/04, das Urteil des Arbeitsgerichts Trier ab und stellte fest, dass sich die Klägerin im Rahmen des bestehenden Arbeitsverhältnisses zwischen den Parteien auch über den 21.07.2004 hinaus in Elternzeit befinde und zwar bis zum 21.07.2005.
  • BAG, 24.09.1992 - 8 AZR 557/91

    Kündigung nach Einigungsvertrag - Auflösungsantrag

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 16.03.2006 - 4 Sa 907/05
    Offen bleiben kann, ob die Gründe im Zusammenhang mit der Kündigung oder dem Kündigungsschutzprozess stehen müssen oder ob sich der Arbeitnehmer auch auf andere vor der Kündigung liegende Umstände berufen kann (vgl. hierzu BAG Urt. v. 24.09.1992 - 8 AZR557/91 in NZA 1993, 362 - 364).
  • BAG, 17.09.1987 - 2 AZR 2/87

    Rechtmäßigkeit der Zurückweisung eines Auflösungsantrages durch das

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 16.03.2006 - 4 Sa 907/05
    Hierbei folgt die Kammer den Ausführungen des Bundesarbeitsgerichts im Urteil vom 17.09.1987 - 2 AZR 2/87 -, wonach eine gerichtliche Auflösung eines Arbeitsverhältnisses dann nicht mehr möglich ist, wenn das Arbeitsverhältnis bereits aus einem anderen Grund vor dem nach § 9 Abs. 2 KSchG anzunehmenden Auflösungszeitpunkt sein Ende gefunden hat.
  • LAG Hamm, 25.05.2012 - 7 Sa 2/12

    Medicos Kündigung unwirksam

    Alleine die Spannungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer wegen der außerordentlichen Kündigung rechtfertigen für sich gesehen den Auflösungsantrag nicht (LAG Niedersachsen 18.04.2008 - 16 Sa 1249/07; juris; LAG Rheinland-Pfalz, 16.03.2006 - 4 Sa 907/05, juris; KR/Friedrich, 9. Aufl. 2009, § 13 Rn 70).
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