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   LAG Köln, 26.04.2002 - 4 Sa 93/02   

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https://dejure.org/2002,5228
LAG Köln, 26.04.2002 - 4 Sa 93/02 (https://dejure.org/2002,5228)
LAG Köln, Entscheidung vom 26.04.2002 - 4 Sa 93/02 (https://dejure.org/2002,5228)
LAG Köln, Entscheidung vom 26. April 2002 - 4 Sa 93/02 (https://dejure.org/2002,5228)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kürzung einer betrieblichen Invalidenrente; Deklaratorische Bedeutung einer Vorbehaltsklausel; Wesentliche Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage eines Unternehmens ; Nachhaltige Änderung der Rahmenbedingungen; "Mustervorbehalt" in Versorgungsordnung; ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2002, 604
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 11.02.1985 - II ZR 194/84

    Pflichten des Versorgungsverpflichteten bei wirtschaftlicher Notlage des

    Auszug aus LAG Köln, 26.04.2002 - 4 Sa 93/02
    Festzuhalten ist schließlich, dass nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (BGH 11.02.1985 - II ZR 194/84 - AP Nr. 11 zu § 7 BetrAVG Widerruf, BAG 06.12.1979 - 3 AZR 274/78 - BB 1980, 992 und 17.09.1991 - 3 AZR 413/90 - DB 1992, 97) der Ursprung dieser Vorauseinschaltungsverpflichtung in der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers liegt.
  • BAG, 06.12.1979 - 3 AZR 274/78

    Kürzung oder Einstellung von Ruhegeldzahlungen wegen wirtschaftlicher Notlage

    Auszug aus LAG Köln, 26.04.2002 - 4 Sa 93/02
    Festzuhalten ist schließlich, dass nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (BGH 11.02.1985 - II ZR 194/84 - AP Nr. 11 zu § 7 BetrAVG Widerruf, BAG 06.12.1979 - 3 AZR 274/78 - BB 1980, 992 und 17.09.1991 - 3 AZR 413/90 - DB 1992, 97) der Ursprung dieser Vorauseinschaltungsverpflichtung in der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers liegt.
  • BAG, 20.01.1987 - 3 AZR 313/85

    Antrag auf Erlaß eines Versäumnisurteils

    Auszug aus LAG Köln, 26.04.2002 - 4 Sa 93/02
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts hat ein Vorbehalt zur Kürzung oder Einstellung der Versorgungsbezüge wegen wesentlicher Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens oder nachhaltiger Änderung der Rahmenbedingungen, wie er als sog. "Mustervorbehalt" in der Versorgungsordnung der Beklagten enthalten ist, nur deklaratorische Bedeutung (vgl. BAG 20.01.1987 - 3 AZR 313/85 - AP BetrAVG § 7 Widerruf Nr. 12 m.w.N.).
  • BAG, 26.11.1985 - 3 AZR 105/84

    Berechnung des Altersruhegeldese aus der Pensionskasse - Stillschweigende

    Auszug aus LAG Köln, 26.04.2002 - 4 Sa 93/02
    Die wirtschaftliche Notlage musste durch die Betriebsanalyse eines Sachvollständigen unter Darlegung ihrer Ursachen belegt werden; es musste ein Sanierungsplan erstellt werden, der eine gerechte Lastenverteilung unter Heranziehung sämtlicher Beteiligten vorsah (vgl. BAG 26.11.1985 - 3 AZR 105/84 - AP BetrAVG § 7 Widerruf Nr. 8 m.w.N.).
  • BAG, 17.09.1991 - 3 AZR 413/90

    Insolvenzschutz bei unwirksamen

    Auszug aus LAG Köln, 26.04.2002 - 4 Sa 93/02
    Festzuhalten ist schließlich, dass nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (BGH 11.02.1985 - II ZR 194/84 - AP Nr. 11 zu § 7 BetrAVG Widerruf, BAG 06.12.1979 - 3 AZR 274/78 - BB 1980, 992 und 17.09.1991 - 3 AZR 413/90 - DB 1992, 97) der Ursprung dieser Vorauseinschaltungsverpflichtung in der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers liegt.
  • BAG, 17.06.2003 - 3 AZR 396/02

    Widerruf wegen wirtschaftlicher Notlage

    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 26. April 2002 - 4 Sa 93/02 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 30.03.2006 - 11 Sa 798/04

    Betriebliche Altersversorgung eines Weingutverwalters

    Nach der Auffassung des Landesarbeitsgericht Köln (Urteil vom 26.04.2002, LAGE § 7 BetrAVG Nr. 13 = NZA-RR 2002, 604) ist die Konsequenz daraus, dass der Arbeitgeber nunmehr nicht mehr ohne einen außergerichtlichen Vergleich mit dem PSV und dem Betriebsrentner die Versorgungszusage wegen wirtschaftlicher Notlage widerrufen kann (vgl. auch Bepler, BetrAV 2000, 19, 24 f.).
  • LAG Nürnberg, 29.10.2003 - 2 Sa 398/03

    Widerruf betrieblicher Alterversorgung

    Die Berufungskammer ist in Übereinstimmung mit der Entscheidung des LAG Köln vom 26.04.2002, Az.: 4 Sa 93/02 = NZA RR 2002, 604 der Auffassung, dass der Neufassung des Gesetzes nicht entnommen werden kann, die Rechtsposition eines Arbeitnehmers, der insolvenzgeschützte Betriebsrentenansprüche erworben habe, solle verschlechtert werden.
  • BAG, 17.06.2003 - 3 AZR 397/02

    Widerruf der Betriebsrente wegen wirtschaftlicher Notlage - Zulässigkeit der

    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 26. April 2002 - 4 Sa 93/02 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.12.2005 - 8 Sa 691/05

    Widerruf einer Zusage auf betriebliches Altersruhegeld wegen wirtschaftlicher

    Dies hat zur Folge, dass der Arbeitgeber nicht mehr ohne einen außergerichtlichen Vergleich mit dem Pensionssicherungsverein und dem Betriebsrentner die Versorgungszusage wegen wirtschaftlicher Notlagen widerrufen kann (vgl. LAG Köln, Urteil vom 26.04.2002 - 4 Sa 93/02 -).
  • LAG Köln, 26.07.2016 - 12 Sa 942/15

    Zulässigkeit des Widerrufs insolvenzgeschützter Betriebsrentenansprüche wegen

    Mit diesem Ansinnen war sie in den diesbezüglichen Klageverfahren in allen Instanzen unterlegen, ihre Revision gegen das Urteil des LAG Köln vom 26.04.2002, 4 Sa 93/02, hat das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 17.06.2003, 3 AZR 396/02, zurückgewiesen (1. Instanz Arbeitsgericht Bonn, Urteil vom 15.11.2001, 3 Ca 2901/01).
  • LAG Köln, 26.07.2016 - 12 Sa 89/16

    Zulässigkeit des Widerrufs insolvenzgeschützter Betriebsrentenansprüche wegen

    Mit diesem Ansinnen war sie in den diesbezüglichen Klageverfahren in allen Instanzen unterlegen, ihre Revision gegen das Urteil des LAG Köln vom 26.04.2002, 4 Sa 93/02, hat das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 17.06.2003, 3 AZR 396/02, zurückgewiesen (1. Instanz Arbeitsgericht Bonn, Urteil vom 15.11.2001, 3 Ca 2901/01).
  • LAG Köln, 26.07.2016 - 12 Sa 91/16

    Zulässigkeit des Widerrufs insolvenzgeschützter Betriebsrentenansprüche wegen

    Mit diesem Ansinnen war sie in den diesbezüglichen Klageverfahren in allen Instanzen unterlegen, ihre Revision gegen das Urteil des LAG Köln vom 26.04.2002, 4 Sa 93/02, hat das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 17.06.2003, 3 AZR 396/02, zurückgewiesen (1. Instanz Arbeitsgericht Bonn, Urteil vom 15.11.2001, 3 Ca 2901/01).
  • LAG Köln, 26.07.2016 - 12 Sa 943/15

    Zulässigkeit des Widerrufs insolvenzgeschützter Betriebsrentenansprüche durch den

    Mit diesem Ansinnen war sie in den diesbezüglichen Klageverfahren in allen Instanzen unterlegen, ihre Revision gegen das Urteil des LAG Köln vom 26.04.2002, 4 Sa 93/02, hat das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 17.06.2003, 3 AZR 396/02, zurückgewiesen (1. Instanz Arbeitsgericht Bonn, Urteil vom 15.11.2001, 3 Ca 2901/01).
  • LAG Köln, 26.07.2016 - 12 Sa 90/16

    Zulässigkeit des Widerrufs insolvenzgeschützter Betriebsrentenansprüche wegen

    Mit diesem Ansinnen war sie in den diesbezüglichen Klageverfahren in allen Instanzen unterlegen, ihre Revision gegen das Urteil des LAG Köln vom 26.04.2002, 4 Sa 93/02, hat das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 17.06.2003, 3 AZR 396/02, zurückgewiesen (1. Instanz Arbeitsgericht Bonn, Urteil vom 15.11.2001, 3 Ca 2901/01).
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