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LAG Nürnberg, 26.02.2003 - 4 Sa 95/02 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- LAG Hamm, 09.05.2006 - 19 Sa 905/05
verschleiertes Arbeitseinkommen, Darlegungs- und Beweislast
Angesichts dieser Umstände ist für eine Erleichterung der Darlegungslast zugunsten des Gläubigers kein Raum (LAG Nürnberg Urteil vom 26. Februar 2003 - 4 Sa 95/02).Eine Darlegungslasterleichterung kommt daher nur in Betracht, wenn hinreichende Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass die Angaben des Drittschuldners ungenügend oder fehlerhaft sind (LAG Nürnberg Urteil vom 26. Februar 2003 - 4 Sa 95/02) und geeignet sind, die Wahrnehmung der Gläubigerrechte zu behindern.
Forderungen auf gepfändetes oder verschleiertes Arbeitseinkommen verjähren wie die Ansprüche auf Arbeitsentgelt (LAG Nürnberg Urteil vom 26. Februar 2003 - 4 Sa 95/02; LAG Düsseldorf, Urteil vom 10.März 1994, DB 94, 2508;… Schaub, Arbeitsrechtshandbuch, 11. Aufl., § 89 Rz. 72).