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   LAG Rheinland-Pfalz, 24.06.2015 - 4 SaGa 2/15   

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https://dejure.org/2015,28415
LAG Rheinland-Pfalz, 24.06.2015 - 4 SaGa 2/15 (https://dejure.org/2015,28415)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 24.06.2015 - 4 SaGa 2/15 (https://dejure.org/2015,28415)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 24. Juni 2015 - 4 SaGa 2/15 (https://dejure.org/2015,28415)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • LAG Sachsen, 08.03.1996 - 3 Sa 77/96

    Weiterbeschäftigung als Leiterin einer Kindertagesstätte im Wege einer

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 24.06.2015 - 4 SaGa 2/15
    Bei der Prüfung der Frage, ob eine arbeitgeberseitige Maßnahme bzw. Weisung als offensichtlich unwirksam anzusehen ist, können die zum allgemeinen Beschäftigungsanspruch nach Kündigung entwickelten Grundsätze herangezogen werden (LAG Sachsen v. 08.02.1996 - 3 Sa 77/96 - zitiert nach juris).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 16.03.2011 - 4 SaGa 2600/11

    Einstweilige Verfügung - Weiterbeschäftigungsanspruch

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 24.06.2015 - 4 SaGa 2/15
    Dies setzt ein gesteigertes Beschäftigungsinteresse voraus (vgl. LAG Berlin-Brandenburg v. 16.03.2011 - 4 SaGa 2600/11 - m. w. N.).
  • LAG Köln, 10.09.2004 - 4 Ta 298/04

    Einstweilige Verfügung auf Beschäftigung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 24.06.2015 - 4 SaGa 2/15
    Ein entsprechender Beschäftigungstitel enthielte nämlich nicht zugleich eine Verurteilung zur Lohnzahlung und wäre daher ungeeignet, die wirtschaftliche Existenz der Verfügungsklägerin zu sichern (vgl. LAG Köln v. 10.09.2004 - 4 Ta 298/04 - zitiert nach juris).
  • BAG, 07.12.2005 - 5 AZR 535/04

    Arbeit auf Abruf - Inhaltskontrolle von AGB

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 24.06.2015 - 4 SaGa 2/15
    Ein Anspruch der Klägerin auf Vollzeitbeschäftigung kann sich daher nur aus einer unter Heranziehung der Entscheidung des BAG vom 07.12.2005 - 5 AZR 535/04 - ergebenden Unwirksamkeit der in Ziffer 7 Satz 4 des Arbeitsvertrages enthaltenen Bestimmung und einer danach erforderlichen ergänzenden Vertragsauslegung ergeben.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.05.2020 - 8 SaGa 1/20

    Einstweilige Verfügung - Beschäftigungsanspruch

    Zur Begründung des besonderen Beschäftigungsinteresses für den Erlass einer einstweiligen Verfügung muss der Arbeitnehmer darlegen und glaubhaft machen, dass er zur Erhaltung seiner beruflichen Qualifikation oder zur Verwirklichung seines Persönlichkeitsrechts gerade auf die Beschäftigung bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache angewiesen ist (LAG Rheinland-Pfalz 24. Juni 2015 - 4 SaGa 2/15 - zu II der Gründe, juris).
  • ArbG Aachen, 12.03.2024 - 2 Ga 6/24

    Stufenweise Wiedereingliederung; Beschäftigung; Beschäftigungsanspruch;

    Voraussetzung dafür ist jedoch, dass ein besonderes Beschäftigungsinteresse des Arbeitnehmers besteht, das den Erlass einer Leistungsverfügung rechtfertigt(LAG Rheinland-Pfalz v. 24.06.2015 - 4 SaGa 2/15, BeckRS 2015, 72364, Rn. 4;LAG Hamm v. 13.02.2015 - 18 SaGa 1/15, NZA-RR 2015, 460; LAG Hamburg v. 24.07.2013 - 5 SaGa 1/13, BeckRS 2013, 73628; Schleusener , in: Germelmann/Matthes/Prütting, 10. Aufl. 2022, § 62 ArbGG Rn. 105).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.02.2021 - 8 SaGa 11/20

    Einstweilige Verfügung - Weiterbeschäftigungsanspruch im gekündigten

    Für das als Verfügungsgrund zusätzlich erforderliche überwiegende Beschäftigungsinteresse des Arbeitnehmers können nur solche Umstände in Betracht kommen, die während des unangefochtenen Bestands des Arbeitsverhältnisses das ideelle Beschäftigungsinteresse des Arbeitnehmers (§ 242 BGB, Artt. 1 und 2 GG - Persönlichkeitsschutz) noch verstärken, wie zB die Geltung in der Berufswelt, die Ausbildung oder die Erhaltung von Fachkenntnissen (LAG Rheinland-Pfalz 24. Juni 2015 - 4 SaGa 2/15 - zu II der Gründe, juris; ArbG Kiel 30. Dezember 2009 - 1 Ga 34 a/09 - zu B I 1 der Gründe, BeckRS 2010, 66185; BAG 8. April 1988 - 2 AZR 777/87 - zu II 3 b der Gründe; BAG 27. Februar 1985 - GS 1/84 - zu C I 3 b der Gründe).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.05.2018 - 8 SaGa 1/18

    Einstweilige Verfügung des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber wegen

    Dies ist etwa dann der Fall, wenn bei feststehendem Sachverhalt die Rechtsfolge der Unwirksamkeit unzweifelhaft ohne jeden Beurteilungsspielraum der Tatsachenrichters sich unmittelbar aus dem Gesetz ergibt (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, 24. Juni 2015 - 4 SaGa 2/15 - Rn. 35) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.04.2016 - 2 SaGa 3/16

    Einstweilige Verfügung des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber wegen

    Vielmehr muss der Arbeitnehmer ein besonderes Beschäftigungsinteresse darlegen und glaubhaft machen, aufgrund dessen er - etwa zur Erhaltung oder Sicherung seiner beruflichen Qualifikation - gerade auf die Beschäftigung bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache angewiesen ist ( LAG Rheinland-Pfalz 24. Juni 2015 - 4 SaGa 2/15 - Rn. 29 und 30, juris; LAG Hamm 13. Februar 2015 - 18 SaGa 1/15 - Rn. 33 und 34, NZA-RR 2015, 460; LAG Berlin-Brandenburg 16. März 2011 - 4 SaGa 2600/11 - Rn. 30 ff., NZA-RR 2011, 551; LAG Düsseldorf 17. November 2010 - 12 SaGa 19/10 - Rn. 13, juris ).
  • ArbG Iserlohn, 14.01.2021 - 5 Ga 2/21
    Angesichts dessen ist der Erlass einer Leistungsverfügung entgegen der Auffassung des Klägers, aber nach vorherrschender Ansicht in der Rechtsprechung, der sich die erkennende Kammer anschließt, grundsätzlich nur bei Vorliegen eines besonderen Beschäftigungsinteresses des Arbeitnehmers gerechtfertigt (vgl. dazu LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24.06.2015, 4 SaGa 2/15; LAG Hamburg, Urteil vom 24.07.2013, 5 SaGa 1/13; LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16.03.2011, 4 SaGa 2600/10).
  • ArbG Aachen, 14.01.2021 - 2 Ga 39/20

    Weiterbeschäftigung, Eilbedürfnis, einstweilige Verfügung

    Vielmehr muss der Arbeitnehmer ein besonderes Beschäftigungsinteresse darlegen und glaubhaft machen, aufgrund dessen er - etwa zur Erhaltung oder Sicherung seiner beruflichen Qualifikation - gerade auf die Beschäftigung bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache angewiesen ist (LAG Rheinland-Pfalz Urteil vom 24.06.2015 - 4 SaGa 2/15; LAG Hamm, Urteil vom 13.02.2015 - 18 SaGa 1/15; LAG Berlin-Brandenburg Urteil vom 16.03.2011 - 4 SaGa 2600/11; LAG Düsseldorf, Urteil vom 17.11.2010 - 12 SaGa 19/10; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 14.04.2016 - 2 SaGa 3/16).
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