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   OLG Saarbrücken, 06.11.2002 - 4 Sch 4/02   

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OLG Saarbrücken, 06.11.2002 - 4 Sch 4/02 (https://dejure.org/2002,69832)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 06.11.2002 - 4 Sch 4/02 (https://dejure.org/2002,69832)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 06. November 2002 - 4 Sch 4/02 (https://dejure.org/2002,69832)
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Saarbrücken, 27.06.2006 - 4 U 530/03

    Anspruch auf Rückgängigmachung eines Schiedsvergleichs wegen Verletzung

    Den Antrag des Klägers auf Vollstreckbarerklärung des Schiedsvergleichs wies der Senat mit Beschluss vom 6. November 2002 (Az. 4 Sch 4/02) mit der Begründung zurück, dass ein Schiedsspruch im Sinne der §§ 1053 Abs. 2, 1054, 1060 ZPO nicht vorliege (GA I Bl. 48 ff.).

    Nachdem der Senat den Antrag des Klägers auf Vollstreckbarerklärung des Schiedsvergleichs vom 16.3.2002 durch Beschluss vom 6.11.2002 (Az. 4 Sch 4/02) zurückwies, steht dem Kläger der Weg zur gerichtlichen Durchsetzung seiner Ansprüche aus dem Schiedsvergleich offen.

  • LG Saarbrücken, 23.07.2003 - 12 O 444/02
    Mit Beschluß vom 6.11.2002 - 4 Sch 4/02 - wies das Saarländische Oberlandesgericht den Antrag des Klägers auf Vollstreckbarerklärung des Vergleichs vom 16.3.2002 mit der Begründung zurück, ein Schiedsspruch im Sinne der §§ 1053 Abs. 2, 1054, 1060 ZPO liege nicht vor.

    Da nach dem Beschluß des Saarländischen Oberlandesgerichts - 4 Sch 4/02 - rechtskräftig festgestellt wurde, das es sich nicht um einen Schiedsspruch i.S. des § 1053 ZPO handelt, war der Streit um die Wirksamkeit des Vergleiches in der ordentlichen Gerichtsbarkeit auszutragen und nicht durch einen Aufhebungsantrag gem. § 1059 ZPO (vgl. Thomas-Putzo, 24. Aufl. 2002 Rdnr. 6 zu § 1053 BGB).

  • OLG Saarbrücken, 16.09.2005 - 4 Sch 2/05

    Schiedsverfahren: Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruches mit vereinbartem

    3) Fraglich erscheint, ob eine Vollstreckbarerklärung auch dann ausscheiden muss, wenn die gem. § 1053 Abs. 1 ZPO erforderliche Antragstellung der Parteien nicht protokolliert worden ist (vgl. Senat, Beschl. v. 6.11.2002 - 4 Sch 4/02).
  • OLG Saarbrücken, 16.09.2005 - 4 Sch 2/04

    Schiedsrichterliches Verfahren: Erfüllungseinwand im Verfahren der

    3) Fraglich erscheint, ob eine Vollstreckbarerklärung auch dann ausscheiden muss, wenn die gem. § 1053 Abs. 1 ZPO erforderliche Antragstellung der Parteien nicht protokolliert worden ist (vgl. Senat, Beschl. v. 6.11.2002 - 4 Sch 4/02).
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