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   OLG Jena, 05.06.2003 - 4 SchH 1/03   

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https://dejure.org/2003,14390
OLG Jena, 05.06.2003 - 4 SchH 1/03 (https://dejure.org/2003,14390)
OLG Jena, Entscheidung vom 05.06.2003 - 4 SchH 1/03 (https://dejure.org/2003,14390)
OLG Jena, Entscheidung vom 05. Juni 2003 - 4 SchH 1/03 (https://dejure.org/2003,14390)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vertrag über die Lieferung und Montage eines Fertighauses; Feststellung der Unzulässigkeit des schiedsrichterlichen Verfahrens; Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche; Schadensersatz wegen Nichterfüllung

  • Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS)

    Sonstige Gerichtsverfahren: - Feststellung Unzulässigkeit des Schiedsverfahrens Schiedsvereinbarung: - Inhalt, Bestimmtheit/ Umfang

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 1032 Abs. 2; UNCITRAL-ModellG Art. 8
    Feststellung der Unzulässigkeit eines schiedsrichterlichen Verfahrens

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 80 (Ls.)
  • NJW-RR 2003, 1506
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 19.09.2019 - I ZB 4/19

    Zulässigkeit eines Schiedsverfahrens im Hinblick auf den Streitgegenstand;

    Im Rahmen eines solchen Antrags prüft das staatliche Gericht, ob eine wirksame Schiedsvereinbarung besteht, diese durchführbar ist und der Gegenstand des Schiedsverfahrens der Schiedsvereinbarung unterfällt (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Juli 2012 - III ZB 66/11, SchiedsVZ 2012, 281 Rn. 4 mwN; OLG Hamburg, Beschluss vom 7. September 2009 - 6 SchH 4/08, juris Rn. 26; OLG München, Beschluss vom 24. November 2016 - 34 SchH 5/16, juris Rn. 11; Zöller/Geimer, ZPO, 32. Aufl., § 1032 Rn. 23; Voit in Musielak/Voit, ZPO, 16. Aufl., § 1032 Rn. 10; MünchKomm.ZPO/Münch, 5. Aufl., § 1032 Rn. 24; BeckOK.ZPO/Wolf/Eslami, 32. Edition [Stand 1. März 2019], § 1032 Rn. 27; aA OLG Jena, NJW-RR 2003, 1506 f.).

    Eine danach zulässige, gezielte Zulässigkeitsprüfung auch im Hinblick auf den Streitgegenstand folgt aus dem einheitlichen Prüfungsumfang von § 1032 Abs. 2 und § 1032 Abs. 1 ZPO und entspricht der Prozessökonomie, weil sie der frühzeitigen Klärung der Zuständigkeitsfrage dient (vgl. Braun, EWiR 2004, 207, 208 mwN; BeckOK.ZPO/Wolf/Eslami aaO § 1032 Rn. 26 f.).

  • KG, 21.04.2008 - 20 SCHH 4/07

    Schiedsrichterliches Verfahren: Bildung eines Mehrparteienschiedsgerichts und

    Soweit die Antragsgegnerin geltend machen will, dass das schiedsrichterliche Verfahren im Hinblick auf die von dem Antragsteller geltend gemachten Ansprüche im Zusammenhang mit der Bedienung eines Darlehens zur Finanzierung des Ankaufs des Grundstücks Greifswalder Straße unlässig sei, ist schon fraglich, ob eine Teilunzulässigkeitsfeststellung nach dem Wortlaut des § 1032 Abs. 2 ZPO zulässig ist (verneinend OLG Jena, Beschluss vom 5.6.2003 - 4 SchH 1/03-, NJW-RR 2003, 1506); sie ist aber auch nicht beantragt.
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