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   OLG Stuttgart, 14.08.2012 - 4 SchH 4/12 EntV   

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https://dejure.org/2012,33945
OLG Stuttgart, 14.08.2012 - 4 SchH 4/12 EntV (https://dejure.org/2012,33945)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 14.08.2012 - 4 SchH 4/12 EntV (https://dejure.org/2012,33945)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 14. August 2012 - 4 SchH 4/12 EntV (https://dejure.org/2012,33945)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Prozesskostenhilfe: Erfolgsaussicht für eine Entschädigungsklage wegen unangemessener Verfahrensdauer; Abgrenzung zwischen Amtshaftungsansprüchen wegen Verfahrensfehlern und Entschädigungsansprüchen wegen Verfahrensverzögerungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 27.06.2012 - III ZB 45/12

    Zurückweisung eines Prozesskostenhilfegesuchs in Entschädigungssachen:

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.08.2012 - 4 SchH 4/12
    Im vorliegenden Fall kommt erschwerend hinzu, dass nach der jüngsten Entscheidung des III. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 27.6.2012 (III ZB 45/12, NJW 2012, 2449) ein Rechtsmittel der Antragstellerin gegen die Zurückweisung ihres Prozesskostenhilfegesuchs nur dann in Form der Rechtsbeschwerde zulässig wäre, wenn eine solche vom Senat zugelassen würde.
  • BGH, 25.10.2012 - III ZB 64/12

    Keine Verletzung der Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG)

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.08.2012 - 4 SchH 4/12
    Rechtsmittel eingelegt beim Bundesgerichtshof, dortiges Az.: III ZB 64/12; --> Beschwerde zurückgewiesen mit Beschluss vom 25.10.2012.
  • BVerfG, 29.10.2009 - 1 BvR 2237/09

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine Amtshaftungsklage wegen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.08.2012 - 4 SchH 4/12
    Schließlich ist zu beachten, dass an die Substantiierungslast einer Prozesskostenhilfe beantragenden Partei keine allzu hohen Anforderungen gestellt werden dürfen und eine vorweggenommene Beweiswürdigung nur in eng begrenztem Rahmen zulässig ist, weshalb Prozesskostenhilfe nicht versagt werden darf, wenn eine Beweisaufnahme ernsthaft in Betracht kommt und keine konkreten und nachvollziehbaren Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Beweisaufnahme mit großer Wahrscheinlichkeit zum Nachteil des Antragstellers (oder hier: der Antragstellerin) ausgeht (vgl. BVerfG NJW 2010, 288, 289 ).
  • BVerfG, 22.02.2011 - 1 BvR 409/09
    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.08.2012 - 4 SchH 4/12
    In diesem Fall liefe ein "Durchentscheiden" im Prozesskostenhilfeverfahren dem Gebot der Rechtsschutzgleichheit zuwider (BVerfG NJW-RR 2011, 1043, 1044 ).
  • OLG Celle, 09.05.2012 - 23 SchH 6/12

    Prozesskostenhilfeverfahren: Fehlerhafte Besetzung des Beschwerdegerichts bei

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.08.2012 - 4 SchH 4/12
    Da es sich bei dem Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, das erst am 3.12.2011 in Kraft getreten ist, zudem um ein verhältnismäßig "junges" Gesetz handelt, zu dem es zwar schon vereinzelt veröffentlichte Entscheidungen von Oberlandesgerichten (vgl. etwa OLG Celle, BeckRS 2012, 14850), bis auf die erwähnte jedoch - soweit ersichtlich - noch keine des Bundesgerichtshofs gibt, ist auch dieser Umstand bei der Frage nach dem Maßstab für die hinreichende Erfolgsaussicht der beabsichtigten Entschädigungsklage zu berücksichtigen.
  • BGH, 22.11.2011 - VIII ZB 81/11
    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.08.2012 - 4 SchH 4/12
    Weder hat die Sache wegen der Besonderheiten des Einzelfalls grundsätzliche Bedeutung, noch erfordert die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts, was im Rahmen von Prozesskostenhilfeverfahren ohnehin nur bei Fragen des Verfahrens oder der persönlichen Voraussetzungen angenommen werden könnte (vgl. BGH NJW-RR 2012, 125 f).
  • OLG Braunschweig, 05.11.2021 - 4 EK 23/20

    Entschädigung wegen unangemessener Verfahrensdauer; Besondere

    Es geht nicht darum, ob die Richter im Ausgangsverfahren richtig entschieden haben (OLG Stuttgart, Beschluss vom 14. August 2012 - 4 SchH 4/12 EntV -, Rn. 16, juris).
  • OLG Braunschweig, 11.04.2014 - 6 SchH 1/13

    Ansprüche auf Entschädigung wegen überlanger Verfahrensdauer bei Geltendmachung

    Dass sie diesen - nach Eingang eines Ablehnungsgesuchs am 28.02.2012 - dann aufgehoben hat (vgl. z.B. BA 14 (2) O 1635/07, Bl. 448, 458), ist nicht zu beanstanden, weil das Entschädigungsgericht grundsätzlich nicht prüft, ob die Richter im Ausgangsverfahren richtig entschieden haben (OLG Stuttgart, Beschluss vom 14.08.2012, 4 SchH 4/12, juris, Rn. 16) und Anhaltspunkte für eine schlechterdings unvertretbare Verfahrensweise der Kammer nicht vorliegen.
  • OLG Braunschweig, 12.04.2022 - 4 EK 1/20

    Pilotverfahren zu Kapitalanlageverfahren; Entschädigungspflichtige Verzögerung in

    Es geht nicht darum, ob die Richter im Ausgangsverfahren richtig entschieden haben (OLG Stuttgart, Beschluss vom 14. August 2012 - 4 SchH 4/12 EntV -, Rn. 16, juris).
  • OLG Braunschweig, 17.01.2022 - 4 EK 12/21

    Prozesskostenhilfe für eine beabsichtigte Entschädigungsklage gemäß § 198 GVG;

    Es geht also nicht darum, ob ein Richter im Ausgangsverfahren richtig entschieden hat (OLG Stuttgart, Beschluss vom 14. August 2012 - 4 SchH 4/12 EntV -, Rn. 16, juris).
  • BGH, 25.10.2012 - III ZB 64/12

    Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine Beschwerde gegen

    Der Antrag der Antragstellerin auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Beschwerde gegen den Beschluss des 4. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 14. August 2012 - 4 SchH 4/12 EntV - wird zurückgewiesen.
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