Rechtsprechung
OVG Hamburg, 05.12.2001 - 4 So 37/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Heraufsetzung des vom Verwaltungsgericht (VG) festgesetzten Gegenstandswertes; Einhaltung der Frist für Gegenstandswertbeschwerde von zwei Wochen; Wirksamkeit der Rechtsbehelfsbelehrung bei Bezeichnung "Bekanntgabe" statt "Zustellung"; Verfahrensfehler bei ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Hamburg, 02.05.2001 - 5 VG 3499/00
- OVG Hamburg, 05.12.2001 - 4 So 37/01
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2002, 896
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- KG, 04.11.1965 - 1 W 2013/65 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- RG, 25.06.1894 - IV 92/94
1. Kann ein fideikommissarisch substituierter Erbe vor dem Eintritte des …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OVG Hamburg, 10.05.2002 - 4 So 45/01
Gegenstandswert
Die Beschwerde des Prozessbevollmächtigten kann vorliegend auch nicht wegen der Verfahrensfehler des Verwaltungsgerichts bei der Wertfestsetzung unabhängig von der Beschwerdefrist nach § 10 Abs. 3 Satz 3 BRAGO für zulässig erachtet werden (vgl. hierzu und zum Folgenden Beschl. des Senats v. 5.12.2001 - 4 So 37/01 -).