Rechtsprechung
   OVG Hamburg, 14.12.2000 - 4 So 90/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,13807
OVG Hamburg, 14.12.2000 - 4 So 90/00 (https://dejure.org/2000,13807)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 14.12.2000 - 4 So 90/00 (https://dejure.org/2000,13807)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 14. Dezember 2000 - 4 So 90/00 (https://dejure.org/2000,13807)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,13807) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer außerordentlichen Beschwerde gegen die Änderung einer Kostenentscheidung gem. § 161 Abs. 2 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO); Greifbare Gesetzeswidrigkeit als Voraussetzung einer außerordentlichen Beschwerde; Einordnung des ...

Verfahrensgang

  • VG Hamburg - 5 VG 1346/00
  • OVG Hamburg, 14.12.2000 - 4 So 90/00

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2001, 612
  • DVBl 2001, 1225
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Hamburg, 02.10.2008 - 3 Bs 182/08

    Asylrechtliches Verwaltungsstreitverfahren; außerordentliche Beschwerde

    a) Nach früher verbreiterter Ansicht ließen die Prozessordnungen der einzelnen Gerichtsbarkeiten Raum für eine außerordentliche Beschwerde gegen nach dem Gesetz unanfechtbare Entscheidungen, wenn ein Verfahrensgrundrecht verletzt oder die Entscheidung aus sonstigen Gründen greifbar gesetzwidrig war (vgl. BGH, Beschl. v. 4.3.1993, BGHZ 121, 397; Beschl. v. 8.10.1992, BGHZ 119, 372; BVerwG, Beschl. v. 31.1.2000, Buchholz 428 § 37 VermG Nr. 25; BFH, Beschl. v. 22.11.1994, BFH/NV 1995, 791; nach diesen Grundsätzen hat auch das Beschwerdegericht judiziert, vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 14.12.2000, DVBl. 2001, 1225).
  • VG Schleswig, 05.04.2002 - 21 A 170/01

    Anwaltsgebühr bei teilweiser Bewilligung von PKH

    Eine Gegenvorstellung als ein in der Verwaltungsgerichtsordnung nicht vorgesehener außerordentlicher Rechtsbehelf kommt als Möglichkeit richterlicher Selbstkontrolle nur dann in Betracht, wenn eine offenkundige Verletzung des rechtlichen Gehörs oder ein Verstoß gegen das Gebot des gesetzlichen Richters vorliegt, oder dann, wenn geltend gemacht wird, dass die angefochtene Entscheidung in der Sache greifbar fehlerhaft ist (vgl. BFH, Beschluss vom 19.10.2000, VI S 18/00, veröffentlicht in Juris; Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 14.10.2000, 4 So 90/00, veröffentlicht in Juris; Bundesverwaltungsgericht, Entscheidung vom 29.08.2000, 11 K S t 2/00, veröffentlicht in Juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.09.2006 - L 3 B 62/06
    Auch eine nach Erhebung einer Beschwerde erfolgte Änderung der vom Gericht zunächst getroffenen Kostenentscheidung nach § 161 Abs. 2 VwGO ist, wenn - wie hier - eine Entscheidung in der Hauptsache nicht ergeht, eine nicht anfechtbare Entscheidung im Sinne von § 158 Abs. 2 VwGO (vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 14. Dezember 2000 - 4 So 90/00, NVwZ-RR 2001, 612).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht