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   OLG Hamm, 19.12.2000 - 4 Ss 1134/00   

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OLG Hamm, 19.12.2000 - 4 Ss 1134/00 (https://dejure.org/2000,9097)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19.12.2000 - 4 Ss 1134/00 (https://dejure.org/2000,9097)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19. Dezember 2000 - 4 Ss 1134/00 (https://dejure.org/2000,9097)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Burhoff online

    Fahrlässige Gefährdung des Straßenverkehrs durch falsches Überholen, Aufhebung, Rechtsüberholen, Tatsachengrundlage für Feststellungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gefährdung des Straßenverkehrs; Fahrlässigkeit; Falsches Überholen; Aufhebung; Rechtsüberholen; Tatsachengrundlage für Feststellungen

  • Judicialis

    StGB 315 c Abs. 1 Nr. 2 b

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 315c Abs. 1 Nr. 2b
    Fahrlässige Gefährdung des Straßenverkehrs durch falsches Überholen; Aufhebung; Rechtsüberholen; Tatsachengrundlage für Feststellungen

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Koblenz, 29.04.1993 - 1 Ss 29/93

    Rücksichtslosigkeit; Überholvorgang

    Auszug aus OLG Hamm, 19.12.2000 - 4 Ss 1134/00
    Der Angeklagte hätte jedoch nur dann vorsätzlich rücksichtslos gehandelt, wenn er sich im Straßenverkehr aus eigensüchtigen Gründen über die in § 315 c Abs. 1 Nr. 2 StGB genannten Verkehrsvorschriften und die sich daraus für ihn ergebenden Pflichten hinweggesetzt hätte, während eine innere Einstellung der Art, daß der Täter aus Gleichgültigkeit von vornherein Bedenken gegen sein Verhalten nicht aufkommen läßt und deshalb die Gefährlichkeit seiner Fahrweise und das mit ihr verbundene hohe Unfallrisiko nicht erkennt, nur den Vorwurf einer fahrlässig rücksichtslosen Fahrweise begründen kann (vgl. Schönke/Schröder-Cramer, StGB, 25. Aufl., § 315 c Rdnr. 30 m.w.N.; BayObLG, VRS 64, 123, 124 f; ferner: BGH, VRS 50, 342, 343; OLG Koblenz, VRS 71, 278, 279 f; OLG Koblenz, NZV 1993, 318, 319; vgl. auch Spöhr/Karst, Zum Tatbestandsmerkmal "rücksichtslos" des § 315 c StGB, NJW 1993, 3308, 3308; Haubrich, Verkehrsrowdytum auf Bundesautobahnen und seine strafrechtliche Würdigung, NJW 1989, 1197, 1199 f.).
  • BayObLG, 05.11.1982 - RReg. 1 St 311/82

    Rücksichtslos; Rücksichtslosigkeit; Gefährlich; Gefährlichkeit; Vorsatz;

    Auszug aus OLG Hamm, 19.12.2000 - 4 Ss 1134/00
    Der Angeklagte hätte jedoch nur dann vorsätzlich rücksichtslos gehandelt, wenn er sich im Straßenverkehr aus eigensüchtigen Gründen über die in § 315 c Abs. 1 Nr. 2 StGB genannten Verkehrsvorschriften und die sich daraus für ihn ergebenden Pflichten hinweggesetzt hätte, während eine innere Einstellung der Art, daß der Täter aus Gleichgültigkeit von vornherein Bedenken gegen sein Verhalten nicht aufkommen läßt und deshalb die Gefährlichkeit seiner Fahrweise und das mit ihr verbundene hohe Unfallrisiko nicht erkennt, nur den Vorwurf einer fahrlässig rücksichtslosen Fahrweise begründen kann (vgl. Schönke/Schröder-Cramer, StGB, 25. Aufl., § 315 c Rdnr. 30 m.w.N.; BayObLG, VRS 64, 123, 124 f; ferner: BGH, VRS 50, 342, 343; OLG Koblenz, VRS 71, 278, 279 f; OLG Koblenz, NZV 1993, 318, 319; vgl. auch Spöhr/Karst, Zum Tatbestandsmerkmal "rücksichtslos" des § 315 c StGB, NJW 1993, 3308, 3308; Haubrich, Verkehrsrowdytum auf Bundesautobahnen und seine strafrechtliche Würdigung, NJW 1989, 1197, 1199 f.).
  • OLG Koblenz, 12.06.1986 - 1 Ss 223/86

    Entziehung; Fahrerlaubnis; Überholen; Überholvorgang; Fahrlässig; Vorsatz

    Auszug aus OLG Hamm, 19.12.2000 - 4 Ss 1134/00
    Der Angeklagte hätte jedoch nur dann vorsätzlich rücksichtslos gehandelt, wenn er sich im Straßenverkehr aus eigensüchtigen Gründen über die in § 315 c Abs. 1 Nr. 2 StGB genannten Verkehrsvorschriften und die sich daraus für ihn ergebenden Pflichten hinweggesetzt hätte, während eine innere Einstellung der Art, daß der Täter aus Gleichgültigkeit von vornherein Bedenken gegen sein Verhalten nicht aufkommen läßt und deshalb die Gefährlichkeit seiner Fahrweise und das mit ihr verbundene hohe Unfallrisiko nicht erkennt, nur den Vorwurf einer fahrlässig rücksichtslosen Fahrweise begründen kann (vgl. Schönke/Schröder-Cramer, StGB, 25. Aufl., § 315 c Rdnr. 30 m.w.N.; BayObLG, VRS 64, 123, 124 f; ferner: BGH, VRS 50, 342, 343; OLG Koblenz, VRS 71, 278, 279 f; OLG Koblenz, NZV 1993, 318, 319; vgl. auch Spöhr/Karst, Zum Tatbestandsmerkmal "rücksichtslos" des § 315 c StGB, NJW 1993, 3308, 3308; Haubrich, Verkehrsrowdytum auf Bundesautobahnen und seine strafrechtliche Würdigung, NJW 1989, 1197, 1199 f.).
  • OLG Hamm, 14.11.2005 - 1 Ss 439/05

    Vorbelastung; darlegung; Tatgericht; Prüfung durch das Revisionsgericht

    Auch zu der inneren Tatseite des Angeklagten hat das Landgericht zutreffend ausgeführt, dass er aus Gleichgültigkeit von vornherein hat Bedenken gegen seine Verhaltensweise nicht aufkommen lassen und deshalb die Gefährlichkeit seiner Fahrweise und das damit verbundene hohe Unfallrisiko nicht erkannt hat (zu vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 19.12.2000 - 4 Ss 1134/00 -).
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