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OLG Stuttgart, 24.07.2007 - 4 Ss 185/07, 4 Ss 185/2007 |
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OLG Stuttgart, Entscheidung vom 24.07.2007 - 4 Ss 185/07, 4 Ss 185/2007 (https://dejure.org/2007,15670)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 24. Juli 2007 - 4 Ss 185/07, 4 Ss 185/2007 (https://dejure.org/2007,15670)
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Waffenrecht: Mitführen einer geladenen Jagdwaffe bei Autofahrt auf einer durch das Revier führenden öffentlichen Straße
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vorliegen einer "Jagdausübung" i.S.v. § 13 Abs. 6 Hs. 1 Waffengesetz (WaffG) bei Mitsichführen einer geladenen Jagdwaffe in einem Kraftfahrzeug auf einer öffentlichen Straße; Voraussetzungen des waffengesetzlichen Straftabestandes des unerlaubten Führens einer Schusswaffe
- Judicialis
WaffG § 13 Abs. 6
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Münsingen, 20.09.2006 - 1 Cs 26 Js 3206/06
- OLG Stuttgart, 24.07.2007 - 4 Ss 185/07, 4 Ss 185/2007
Papierfundstellen
- NStZ 2008, 23
- NStZ-RR 2008, 23
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (1)
- VGH Bayern, 14.07.1993 - 19 CE 93.1849
Auszug aus OLG Stuttgart, 24.07.2007 - 4 Ss 185/07
Damit durfte der Angeklagte ohne waffenrechtliche Erlaubnis seine geladene Jagdwaffe während der Fahrt von O. nach Ö. nicht in seinem Kraftfahrzeug mitführen, sei es auch innerhalb des Reviers auf der Fahrt zu einem Wildfütterungsplatz (so im Erg. auch VGH München, Beschluss vom 14.07.1993 - 19 CE 93.1849, zitiert nach juris;… ebenso König/Papsthart, Das neue Waffenrecht, 2004, Rn. 248, die innerhalb des Reviers ebenfalls zusätzlich einen "direkten Zusammenhang" mit Jagdzwecken fordern).
- VGH Bayern, 17.04.2015 - 21 ZB 15.83
Zulassungsverfahren, Jagdschein, Ungültigerklärung, Versagungsgrund
Dies gilt nach § 19 Abs. 6 Satz 1 2. HS BJagdG zwar auch im Zusammenhang mit den Tätigkeiten, die zur befugten Jagdausübung gehören, jedoch ist es gesetzlich nicht erlaubt, die Jagdwaffen dabei - wie hier - schussbereit zu führen (vgl. OLG Stuttgart, U.v. 24.7.2007 - 4 Ss 185/07 und VG Saarland, U.v. 16.12.2010 - 1 K 225/ - jeweils juris). - OVG Berlin-Brandenburg, 04.03.2015 - 11 S 9.15
Widerruf der Waffenbesitzkarten; Unzuverlässigkeit; unvorsichtiger Umgang mit …
Der Transport der Schusswaffe im Kraftfahrzeug des Antragstellers gehörte nicht mehr zur unmittelbaren Jagdausübung im Sinne des ersten Halbsatzes der Vorschrift, denn die Jagdausübung erstreckt sich im Kernbereich gemäß § 1 Abs. 4 BJagdG auf das Aufsuchen, Nachstellen, Erlegen und Fangen von Wild (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 24. Juli 2007 - 4 Ss 185/07 -, Jagdrechtliche Entscheidungen X Nr. 116, zitiert nach juris, Rz. 7). - VG Saarlouis, 16.12.2010 - 1 K 225/10
Waffenrecht: Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse
Wegen eines vergleichbaren Sachverhalts hat das Oberlandesgericht Stuttgart (4 Ss 185/07, juris = NStZ-RR 2008, 23, 24) einen Jäger unter Bestätigung des erstinstanzlichen Schuldspruchs unter Reduzierung der Geldstrafe wegen unerlaubten Führens einer Schusswaffe zu einer Gesamtgeldstrafe von 40 Tagessätzen verurteilt (vgl. zum Mitführen eines geladenen Jagdgewehrs auch BayVGH, Beschluss vom 14.07.1993 - 19 CE 93.1849 - juris). - VGH Bayern, 17.04.2015 - 21 ZB 15.84
Waffenrecht
Dies gilt nach § 13 Abs. 6 Satz 1 2. HS WaffG zwar auch im Zusammenhang mit den Tätigkeiten, die zur befugten Jagdausübung gehören, jedoch ist es gesetzlich nicht erlaubt, die Jagdwaffen dabei - wie hier - schussbereit zu führen (vgl. OLG Stuttgart, U.v. 24.7.2007 - 4 Ss 185/07 und VG Saarland, U.v. 16.12.2010 - 1 K 225/ - jeweils juris).