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   OLG Stuttgart, 25.04.2016 - 4 Ss 212/16   

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https://dejure.org/2016,8965
OLG Stuttgart, 25.04.2016 - 4 Ss 212/16 (https://dejure.org/2016,8965)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 25.04.2016 - 4 Ss 212/16 (https://dejure.org/2016,8965)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 25. April 2016 - 4 Ss 212/16 (https://dejure.org/2016,8965)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)

    Gilt das Handyverbot am Steuer nur noch eingeschränkt?

  • IWW
  • JurPC

    Bloßes Halten des Mobiltelefons

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nutzung eines Handys während der Autofahrt; Telefonieren über die Freisprechanlage während der Autofahrt aber Halten des Telefons in der Hand

  • rabüro.de

    Zur Frage der Strafbarkeit des Haltens eines Handys durch den Fahrzeugführer während der Fahrt

  • bussgeldsiegen.de

    Handyverstoß - neue Verteidigungsstrategie

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 23 Abs 1a S 1 StVO, § 49 Abs 1 Nr 22 StVO
    Bußgeldbewehrte Handybenutzung durch einen Fahrzeugführer: Halten des Mobiltelefons bei gleichzeitiger Nutzung der Freisprechanlage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nutzung eines Handys während der Autofahrt; Telefonieren über die Freisprechanlage während der Autofahrt aber Halten des Telefons in der Hand

  • rechtsportal.de

    Nutzung eines Handys während der Autofahrt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (25)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Handyverbot: Einfaches Halten des Handys zum telefonieren über Freisprecheinrichtung ist erlaubt

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation, Auszüge und Entscheidungsanmerkung)

    Aufweichung beim Handyverbot, wirklich?

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Gericht weicht Handyverbot am Steuer auf

  • heise.de (Pressebericht, 28.10.2016)

    Straffrei freisprechen mit Telefon in der Hand

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Handy am Steuer & Bluetooth - neue Verteidigungsstrategie

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Halten des Mobiltelefons bei gleichzeitiger Nutzung der Freisprechanlage

  • welt.de (Pressemeldung, 09.05.2016)

    Handyverbot am Steuer: Schlupfloch nach Neuformulierung

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Wann ist der Tatbestand der unerlaubten Handynutzung nicht erfüllt?

  • strafrechtsblogger.de (Kurzinformation)

    Kein relevantes Gefährdungspotential beim Halten eines Mobiltelefons zum Telefonieren über die Freisprechanlage

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Bluetooth und Handynutzung am Steuer - Handyverbot

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Handy am Steuer: Beim Telefonieren mit Bluetooth-Freisprecheinrichtung das Smartphone in der Hand halten ist erlaubt!

  • weka.de (Kurzinformation)

    Telefonieren über die Freisprechanlage und Handy in der Hand: erlaubt oder verboten?

  • dresdner-fachanwaelte.de (Kurzinformation)

    Kein Handyverstoß mit Freisprecheinrichtung!

  • stuttgarter-zeitung.de (Pressebericht, 10.02.2017)

    Gericht weicht Handyverbot am Steuer auf - Urteil bringt Amtsgericht Stuttgart in Not

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kein Handyverstoß mit Freisprecheinrichtung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Beim Telefonieren mit Bluetooth-Freisprecheinrichtung das Smartphone in der Hand halten ist erlaubt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Das bloße Halten eines Mobiltelefons während der Autofahrt ist erlaubt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Handyverbot am Steuer

  • anwalt.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Handy und Bluetooth - Handyverbot am Steuer

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Handy in der Hand halten während der Fahrt erlaubt bei Nutzung der Bluetooth-Freisprecheinrichtung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verstoß gegen das Handyverbot bei vorhandener Freisprechanlage?

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Handy in der Hand und Freisprecheinrichtung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Handys am Steuer grundsätzlich verboten?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Handybenutzung und Bluetooth-Freisprechanlage

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Halten eines Handys während Telefonats über Freisprechanlage begründet kein Verstoß gegen Verbot der Handynutzung während der Fahrt - Autofahrer darf keine weiteren Funktionen des in der Hand gehaltenen Gerätes nutzen

Besprechungen u.ä. (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation, Auszüge und Entscheidungsanmerkung)

    Aufweichung beim Handyverbot, wirklich?

  • focus.de (Entscheidungsanmerkung)

    Handy-Verbot beim Autofahren: Pkw-Lenker freigesprochen

  • anwalt.de (Entscheidungsbesprechung)

    Unschädlich ist das bloße Halten eines Mobiltelefons

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2016, 255
  • MMR 2017, 195
  • K&R 2016, 530
  • JR 2016, 404
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 23.10.1985 - 1 BvR 1053/82

    Anti-Atomkraftplakette

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.04.2016 - 4 Ss 212/16
    aa) Der strenge Gesetzesvorbehalt des Art. 103 Abs. 2 GG verbietet es der Rechtsprechung, Tatbestände im Wege richterlicher Rechtsfortbildung etwa durch die Bildung von Analogien oder die Verschleifung von Tatbestandsmerkmalen zu begründen oder zu verschärfen (BGH, Beschluss vom 11. September 2014 - 4 ARs 12/14, juris unter Bezugnahme u. a. auf BVerfGE 71, 108 ff.).

    Insoweit enthält Art. 103 Abs. 2 GG einen strengen Gesetzesvorbehalt, der es der vollziehenden und der rechtsprechenden Gewalt verwehrt, über die Voraussetzungen einer Bestrafung oder der Auferlegung eines Bußgeldes selbst zu entscheiden (BVerfGE 71, 108 ff.).

  • OLG Stuttgart, 16.06.2008 - 1 Ss 187/08

    Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr: Verwendung eines Mobiltelefons unter

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.04.2016 - 4 Ss 212/16
    Im Übrigen entspricht dies auch dem Willen des Verordnungsgebers, wonach die Bestimmung des § 23 Abs. 1a StVO offensichtlich verhindern will, dass der Fahrer in einer Hand einen Gegenstand hält, den er nicht ohne weiteres schnell loslassen kann (OLG Stuttgart, Beschluss vom 16. Juni 2008 - 1 Ss 187/08, NJW 2008, 3369, 3370).
  • OLG Stuttgart, 11.12.2014 - 4 Ss 569/14

    Ordnungswidrigkeit im Naturschutz: Verbot des Abschneidens und auf den Stock

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.04.2016 - 4 Ss 212/16
    Dieser Wortsinn ist aus der Sicht des Bürgers zu bestimmen (BVerfG, aaO; Senatsbeschluss vom 11. Dezember 2014 - 4 Ss 569/14, juris Rn. 14).
  • OLG Hamm, 01.02.2012 - 5 RBs 4/12

    Benutzung eines Mobiltelefons; Lesen einer SMS

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.04.2016 - 4 Ss 212/16
    Bis zu dieser Fassungsänderung war obergerichtlich hinreichend geklärt, dass unter "Benutzung" im Sinne der genannten Vorschrift jegliche Nutzung der möglichen Funktionen eines Mobiltelefons zu verstehen ist, bei der das Gerät in der Hand gehalten wird (OLG Hamm, Beschlüsse vom 25. November 2002 - 2 Ss OWi 1005/02, NJW 2003, 912 f.; vom 1. Dezember 2012 - 5 RBs 4/12, juris Rn. 8; OLG Bamberg, Beschluss vom 27. April 2007 - 3 Ss OWi 452/2007, 3 Ss OWi 452/07, juris Rn. 8 f.; Burhoff, Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren, 3. Auflage, Rn. 1983, Heß in Burmann/Heß/Hühnermann, Straßenverkehrsrecht, 24. Auflage, § 23 Rn. 2a).
  • OLG Bamberg, 27.04.2007 - 3 Ss OWi 452/07

    Mobiltelefon im Straßenverkehr - Begriff der Benutzung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.04.2016 - 4 Ss 212/16
    Bis zu dieser Fassungsänderung war obergerichtlich hinreichend geklärt, dass unter "Benutzung" im Sinne der genannten Vorschrift jegliche Nutzung der möglichen Funktionen eines Mobiltelefons zu verstehen ist, bei der das Gerät in der Hand gehalten wird (OLG Hamm, Beschlüsse vom 25. November 2002 - 2 Ss OWi 1005/02, NJW 2003, 912 f.; vom 1. Dezember 2012 - 5 RBs 4/12, juris Rn. 8; OLG Bamberg, Beschluss vom 27. April 2007 - 3 Ss OWi 452/2007, 3 Ss OWi 452/07, juris Rn. 8 f.; Burhoff, Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren, 3. Auflage, Rn. 1983, Heß in Burmann/Heß/Hühnermann, Straßenverkehrsrecht, 24. Auflage, § 23 Rn. 2a).
  • OLG Jena, 31.05.2006 - 1 Ss 82/06

    Handyverbot im Straßenverkehr - Begriff der Benutzung (hier: als Diktiergerät)

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.04.2016 - 4 Ss 212/16
    Eine solche ist dann gegeben, wenn der Fahrer während der Fahrt sein Mobiltelefon als Telefon, aber auch als Organizer, Internetzugang oder Diktiergerät verwendet, da diese Tätigkeiten eine erhöhte Konzentration erfordern (Thüringer OLG, Beschluss vom 31. Mai 2006 - 1 Ss 82/06, NJW 2006, 3734 f.).
  • BGH, 11.09.2014 - 4 ARs 12/14

    Verfassungsmäßigkeit der ungleichartigen Wahlfeststellung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.04.2016 - 4 Ss 212/16
    aa) Der strenge Gesetzesvorbehalt des Art. 103 Abs. 2 GG verbietet es der Rechtsprechung, Tatbestände im Wege richterlicher Rechtsfortbildung etwa durch die Bildung von Analogien oder die Verschleifung von Tatbestandsmerkmalen zu begründen oder zu verschärfen (BGH, Beschluss vom 11. September 2014 - 4 ARs 12/14, juris unter Bezugnahme u. a. auf BVerfGE 71, 108 ff.).
  • BVerfG, 17.01.1978 - 1 BvL 13/76

    Bestimmtheitsgebot

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.04.2016 - 4 Ss 212/16
    Art. 103 Abs. 2 GG verpflichtet den Gesetzgeber, die Voraussetzungen eines Bußgeldtatbestandes so konkret zu umschreiben, dass Tragweite und Anwendungsbereich sowie Rechtsfolgen eines Verstoßes zu erkennen sind und sich durch Auslegung ermitteln lassen (BVerfGE 47, 109 ff.).
  • OLG Hamm, 25.11.2002 - 2 Ss OWi 1005/02

    Autotelefon, Mobiltelefon, Begriff der Benutzung, Organisator

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.04.2016 - 4 Ss 212/16
    Bis zu dieser Fassungsänderung war obergerichtlich hinreichend geklärt, dass unter "Benutzung" im Sinne der genannten Vorschrift jegliche Nutzung der möglichen Funktionen eines Mobiltelefons zu verstehen ist, bei der das Gerät in der Hand gehalten wird (OLG Hamm, Beschlüsse vom 25. November 2002 - 2 Ss OWi 1005/02, NJW 2003, 912 f.; vom 1. Dezember 2012 - 5 RBs 4/12, juris Rn. 8; OLG Bamberg, Beschluss vom 27. April 2007 - 3 Ss OWi 452/2007, 3 Ss OWi 452/07, juris Rn. 8 f.; Burhoff, Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren, 3. Auflage, Rn. 1983, Heß in Burmann/Heß/Hühnermann, Straßenverkehrsrecht, 24. Auflage, § 23 Rn. 2a).
  • OLG Stuttgart, 20.02.2018 - 4 Rv 25 Ss 982/17

    Falsche Verdächtigung: Irreführung der Bußgeldbehörde über die Täterschaft

    Art. 103 Abs. 2 GG verpflichtet den Gesetzgeber, die Voraussetzungen eines Straftatbestandes so konkret zu umschreiben, dass Tragweite und Anwendungsbereich sowie Rechtsfolgen eines Verstoßes zu erkennen sind und sich durch Auslegung ermitteln lassen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 11. Dezember 2014 - 4 Ss 569/14, juris Rn. 14; vom 25. April 2016 - 4 Ss 212/16, juris Rn. 7 jeweils mwN).
  • OLG Karlsruhe, 18.04.2023 - 1 ORbs 33 Ss 151/23

    Zulässigkeit der Umlagerung eines Smartphones während der Autofahrt

    Zwar wollte der Verordnungsgeber mit der Änderung der Vorschrift eine Regelungslücke in Fällen schließen, in denen das Gerät in der Hand gehalten wird, obwohl dies - weil das Gespräch über die Freisprecheinrichtung geführt wird - nicht erforderlich wäre (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 25.4.2016 - 4 Ss 212/16, NStZ-RR 2016, 255), weshalb es nunmehr ausreicht, dass Benutzung und Halten rein tatsächlich zusammentreffen, ohne dass das Halten des Geräts für die Benutzung erforderlich sein muss.
  • OLG Celle, 07.02.2019 - 3 Ss OWi 8/19

    Kein Verstoß beim bloßen Halten eines elektronischen Gerätes während der Fahrt

    Hiermit soll eine Regelungslücke geschlossen werden für Fälle, in denen das Gerät in der Hand gehalten wird, obwohl dies nicht erforderlich wäre (vgl. auch OLG Stuttgart, Beschl. v. 25.4.2016 - 4 Ss 212/16).".
  • OLG Stuttgart, 03.01.2019 - 2 Rb 24 Ss 1269/18

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Verkehrswidrige Handy-Benutzung durch bloßes Halten

    Die vom Oberlandesgericht Oldenburg zitierte Passage der Verordnungsmaterialien betrifft, wie durch die dortige Bezugnahme auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 25. April 2016 (Aktenzeichen: 4 Ss 212/16) belegt wird, lediglich den Sonderfall der Verwendung der Freisprecheinrichtung eines Mobiltelefons.
  • AG Landstuhl, 06.02.2017 - 2 OWi 4286 Js 12961/16

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Tatbestandlichkeit des Aufnehmens eines Handys

    Wenn er aber z.B. ein Headset verwendet, darf er telefonieren, ebenso bei Nutzung der Freisprechanlage, dann sogar mit dem Telefon in der Hand, so das OLG Stuttgart (Beschl. v. 25.04.2016 - 4 Ss 212/16 - jurisPR-VerkR 15/2016 Anm. 3).
  • OLG Hamm, 28.02.2019 - 4 RBs 30/19

    Wann kann von der bestimmungsgemäßen Nutzung eines Mobiltelefons ausgegangen

    Aus der dort herangezogenen Begründung des Entwurfes der Verordnung (BR-Drs. 556/17) ergibt sich vielmehr, dass mit der Neufassung u.a. eine Regelungslücke geschlossen werden sollte, und zwar für Konstellationen, in denen das Gerät in der Hand gehalten wird, obwohl dies nicht erforderlich wäre (vgl. dazu OLG Stuttgart, Beschluss v. 25. April 2016 - 4 Ss 212/16 -).
  • OLG Karlsruhe, 05.10.2018 - 2 Rb 9 Ss 627/18

    Laser-Entfernungsmesser als elektronisches Gerät im Sinne des § 23 Abs. 1a StVO

    Im Gegensatz zur alten Rechtslage (vgl. OLG Stuttgart, NStZ-RR 2016, 255; König: in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 44. Aufl. 2017, § 23 StVO Rn. 32) ist insbesondere schon das bloße Inden-Händen-Halten des Geräts - wenn darüber hinaus ("und") eine Funktion des Geräts benutzt wird oder eine Blickzuwendung erfolgt - schon von der verbotenen Nutzung elektronischer Geräte erfasst (BR-Drs. 556/17, S. 26; Eggert in: Freymann/Wellner, a.a.O., § 23 StVO Rn. 28 f.; Burhoff in: Burhoff (Hrsg.), a.a.O., Rn. 2846; ders., ZAP 2018, 987; Fromm, a.a.O.; Rebler, a.a.O.; Krenberger, jurisPR-VerkR 18/2018 Anm. 6; vgl. OLG Oldenburg, Beschluss vom 25.07.2018 - 2 Ss (OWi) 201/18 -, juris).
  • OLG Köln, 02.12.2016 - 1 RBs 339/16

    Nutzung eines Mobiltelefons als Fahrzeugführer trotz eingebauter

    Welche Handlungen im Einzelnen die Voraussetzungen des § 23 Abs. 1a StVO erfüllen, ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung durch zahlreiche Entscheidungen, so auch durch die benannte Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 25.04.2016 - 4 Ss 212/16 - geklärt (vgl. SenE v. 26. Juni 2008 - 81 Ss-OWi 49/08 - = NJW 2008, 3368 f.; SenE v. 14.04.2009 - 83 Ss-OWi 32/09).

    Soweit der Betroffene auf die Entscheidung des OLG Stuttgart (Beschl. v. 25.04.2016 - 4 Ss 212/16 - = NStZ-RR 2016, 255, 256) verweist, ergibt sich daraus schon deswegen kein Klärungsbedarf, weil jener Entscheidung ein anderer Sachverhalt zugrunde lag.

  • OLG Hamm, 26.09.2019 - 4 RBs 307/19

    Ordnungswidrige Handnutzung bei bloßem Wegdrücken

    Vor dem Hintergrund dieser Grundsätze ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung ebenfalls anerkannt, dass das reine Halten eines Mobiltelefons bei Verwendung einer Freisprecheinrichtung dann nicht § 23 Abs. 1a StVO unterfällt, wenn über das Telefonieren hinaus keine weitere Funktion des Gerätes genutzt wird (zu vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 25.4.2016 - 4 Ss 212/16-, MMR 2017, 195; OLG Bamberg, Beschluss vom 05.11.2007 - 3 Ss OWi 744/07-, NZV 2008, 212; OLG Stuttgart, Beschluss vom 16.06.2008 - 1 Ss 187/08 - NJW 2008, 3369 (für die Verwendung eines sog. "bluetooth-headsets"); zit. jeweils nach beck-online).
  • OLG Hamm, 07.03.2019 - 4 RBs 392/18

    Benutzung eines Mobiltelefons beim Wegräumen von Papierblättern?

    Aus der dort herangezogenen Begründung des Entwurfes der Verordnung (BR-Drs. 556/17) ergibt sich vielmehr, dass mit der Neufassung u.a. eine Regelungslücke geschlossen werden sollte, und zwar für Konstellationen, in denen das Gerät in der Hand gehalten wird, obwohl dies nicht erforderlich wäre (vgl. dazu OLG Stuttgart, Beschluss v. 25. April 2016 - 4 Ss 212/16 -).
  • KG, 13.02.2019 - 3 Ws (B) 50/19

    Voraussetzungen einer Ordnungswidrigkeit nach § 23 Abs. 1a StVO

  • AG Helmstedt, 21.02.2019 - 15 OWi 907 Js 66315/18

    Taschenrechner, elektronisches Gerät

  • AG Tübingen, 14.07.2017 - 16 OWi 15 Js 4900/17

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Nutzung einer anderen als der Telefonfunktion eines

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