Rechtsprechung
OLG Stuttgart, 08.12.2003 - 4 Ss 469/03 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,10286) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Judicialis
StGB § 353 d Nr. 3
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 353d Nr. 3
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Vorliegen einer öffentlichen Mitteilung bei Mitteilung von Teilen einer Ermittlungsakte im Rahmen einer in Privaträumen abgehaltenen Pressekonferenz und billigender Inkaufnahme der anschließenden Veröffentlichung; Verbotene Mitteilung über Gerichtsverhandlungen; ...
Papierfundstellen
- NJW 2004, 622
- NStZ 2004, 446
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 03.12.1985 - 1 BvL 15/84
Veröffentlichungen "im Wortlaut" - Zur Verfassungsmäßigkeit von § 353d Nr. 3 StGB
Auszug aus OLG Stuttgart, 08.12.2003 - 4 Ss 469/03
Geschütztes Rechtsgut dieser Vorschrift ist einerseits der Schutz des vom Strafverfahren Betroffenen vor einer vorzeitigen Bloßstellung, andererseits aber auch der Schutz der Unbefangenheit der Verfahrensbeteiligten (vgl. BVerfGE 71, 206, 218). - OLG Stuttgart, 16.08.1972 - 1 Ss 278/72
Auszug aus OLG Stuttgart, 08.12.2003 - 4 Ss 469/03
Hinsichtlich der Tatbestandsvariante der "öffentlichen" Tatbegehung im Rahmen von § 186 2. Alt. StGB ist eine üble Nachrede nicht schon dann "öffentlich" begangen, wenn sie Dritten (hier: einer Zeitungsredaktion) zum Zwecke der Veröffentlichung mitgeteilt wird, da das Merkmal der Öffentlichkeit noch nicht dadurch begründet wird, dass eine Behauptung dazu bestimmt ist, von ihren Empfängern weiterverbreitet zu werden (vgl. OLG Stuttgart, NJW 1972, 2320, 2321). - OLG Frankfurt, 02.10.1989 - 5 Ss 422/88
Anforderungen an ein "öffentliches Verbreiten von Schriften" im Sinne von § 111 …
Auszug aus OLG Stuttgart, 08.12.2003 - 4 Ss 469/03
Das OLG Frankfurt (StV 1990, 209) hat zwar bei Zuleitung einer vom Angeklagten selbst verfassten Pressemitteilung an den Redakteur einer Zeitung eine "öffentliche" Aufforderung i.S.d. § 111 StGB verneint, wenn diese im Anschluss daran nur teilweise wörtlich, teilweise in indirekter Rede wiedergegeben wurde, weil der Einsender regelmäßig nicht mit einem wörtlichen Abdruck rechne, vielmehr lediglich auf eine inhaltlich möglichst genaue Wiedergabe hoffe und auch keinen Einfluss darauf habe, ob und in welcher Weise die Pressemitteilung überhaupt zu einer Nachricht verbreitet werde. - OLG Düsseldorf, 03.11.1993 - 2 Ss OWi 247/93
Zu Tateinheit und Tatmehrheit mehrerer Geschwindigkeitsverstöße
Auszug aus OLG Stuttgart, 08.12.2003 - 4 Ss 469/03
Demgegenüber ist sie nicht öffentlich, wenn sie sich lediglich an einen engeren, in sich verbundenen, nach außen bestimmt abgegrenzten Personenkreis wendet (…vgl. LK-Träger a.a.O. § 353 d Rdnr. 56 m. w. N.) Dieser Auslegung folgend hat die Rechtsprechung bei der Weitergabe einer Anklageschrift an einen mit dem Angeklagten verbundenen Personenkreis (von 5 bis 6 Personen: AG Weinheim, NJW 1994, 1545; bzw. an 12 Personen: LG Mannheim, NStZ-RR 1996, 361) eine öffentliche Mitteilung verneint.
- LG Potsdam, 22.10.2015 - 26 Ns 107/14 Ausweislich einer Entscheidung des OLG Stuttgart vom 8.12.2003 - 4 SS 469/03 handelt es sich bei Mitarbeitern derselben Bürgerinitiative um einen nach außen abgrenzbaren Personenkreis, der nicht dem Öffentlichkeitsbegriff unterfällt.