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   OLG Hamm, 22.08.2000 - 4 Ss 615/00   

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https://dejure.org/2000,30639
OLG Hamm, 22.08.2000 - 4 Ss 615/00 (https://dejure.org/2000,30639)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22.08.2000 - 4 Ss 615/00 (https://dejure.org/2000,30639)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22. August 2000 - 4 Ss 615/00 (https://dejure.org/2000,30639)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Burhoff online

    Vorsätzlicher Vollrausch, Vorsatz, bloße Vermutung, Bindung an Überzeugung der Kammer, allein hohe BAK lässt keinen Schluss auf die innere Tatseite zu, hohe Blutalkoholkonzentration, Trinkverlauf

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 25.03.1986 - 2 StR 115/86

    Strafbarkeit eines erheblich Angetrunkenen wegen Hilfeleistung, einen Bewußtlosen

    Auszug aus OLG Hamm, 22.08.2000 - 4 Ss 615/00
    Dies gilt jedoch nicht, wenn sich die Schlussfolgerungen so sehr von einer festen Tatsachengrundlage entfernen, dass sich das Ergebnis der Bewertung als bloße Vermutung erweist (BGH NStZ 1986, 373; Pfeiffer, StPO, 2. Aufl., § 261 Rndr. 20 m.w.N.).
  • BGH, 12.05.1989 - 2 StR 684/88

    Begriff des vorsätzlichen Handelns im Rahmen des § 323 a Strafgesetzbuch (StGB)

    Auszug aus OLG Hamm, 22.08.2000 - 4 Ss 615/00
    Vorsätzlich i.S.d. § 323 a StGB handelt, wer bei dem Genuss von Rauschmitteln weiß oder billigend in Kauf nimmt, dass er sich dadurch in einen Rauschzustand versetzt, der seine Schuldfähigkeit jedenfalls erheblich vermindert, wenn nicht gar ausschließt (BGHR § 323 a Abs. 1 StGB Vorsatz 2).
  • OLG Hamm, 04.02.1999 - 4 Ss 7/99

    Aufhebung, Fahrlässigkeit, Trunkenheit im Verkehr, Vorsatz

    Auszug aus OLG Hamm, 22.08.2000 - 4 Ss 615/00
    Es gibt keinen Erfahrungssatz, dass bei Alkoholgenuss in einer Menge, die - wie hier - zu einer Blutalkoholkonzentration von mehr als 3 o/oo führt, stets auf die vorsätzliche Herbeiführung eines Rauschzustandes durch den Täter geschlossen werden kann, sofern dieser alkoholgewohnt ist und die Wirkung von Alkohol kennt (vgl. OLG Düsseldorf StV 1993, 425, 426; OLG Hamm, 4 Ss 7/99, Beschluss vom 4. Februar 1999).
  • OLG Düsseldorf, 28.01.1992 - 5 Ss 456/91
    Auszug aus OLG Hamm, 22.08.2000 - 4 Ss 615/00
    Es gibt keinen Erfahrungssatz, dass bei Alkoholgenuss in einer Menge, die - wie hier - zu einer Blutalkoholkonzentration von mehr als 3 o/oo führt, stets auf die vorsätzliche Herbeiführung eines Rauschzustandes durch den Täter geschlossen werden kann, sofern dieser alkoholgewohnt ist und die Wirkung von Alkohol kennt (vgl. OLG Düsseldorf StV 1993, 425, 426; OLG Hamm, 4 Ss 7/99, Beschluss vom 4. Februar 1999).
  • OLG Hamm, 28.04.2016 - 3 RVs 30/16

    Vollrausch Vorsatz Mindestfeststellungen

    Dies gilt jedoch nicht, wenn sich die Schlussfolgerungen so sehr von einer festen Tatsachengrundlage entfernen, dass sich das Ergebnis der Bewertung als bloße Vermutung erweist (BGH, Beschluss vom 25. März 1986 - 2 StR 115/86, NStZ 1986, S. 373, OLG Hamm, Beschluss vom 22. August 2000 - 4 Ss 615/00, juris, Rdnr. 7 und Beschluss vom 22. Januar 2007 - 2 Ss 458/06, juris, Rdnr. 23).

    Der zumindest erforderliche bedingte Vorsatz ist gegeben, wenn es der Täter bei dem Genuss von Rauschmitteln für möglich hält und billigend in Kauf nimmt, dass er sich dadurch in einen Rauschzustand versetzt, der seine Einsichtsfähigkeit oder sein Hemmungsvermögen jedenfalls erheblich vermindert, wenn nicht ganz ausschließt (BGH, Beschluss vom 12. Mai 1989 - 2 StR 684/88, juris, und Urteil vom 28. Juni 2000 - 3 StR 156/00, juris, Rdnr. 8; Senat, Beschluss vom 21. August 2007 - 3 Ss 135/07, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 22. August 2000 - 4 Ss 615/00, juris, Rdnr. 8).

    Es gibt keinen Erfahrungssatz, dass bei Alkoholgenuss in einer Menge, die - wie hier - zu einer Blutalkoholkonzentration von mehr als 3, 4 o/oo führt, stets auf die vorsätzliche Herbeiführung eines Rauschzustandes durch den Täter geschlossen werden kann (BGH, Urteil vom 28. Juni 2000 - 3 StR 156/00, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 22. August 2000 - 4 Ss 615/00, juris; Senat, Beschluss vom 21. August 2007 - 3 Ss 135/07, juris).

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