Rechtsprechung
OLG Stuttgart, 12.04.2010 - 4 Ss 62/10 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Burhoff online
Glaubhaftigkeit, Zeuge, Messbeamte, Beweiswürdigung
- openjur.de
- verkehrslexikon.de
Beurteilung der Glaubwürdigkeit eines bei Geschwindigkeitsmessungen eingesetzten Polizeibeamten
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit von Rückschlüssen auf die Zuverlässigkeit von Angaben eines Zeugen zu einem bestimmten Fall bei einer lediglich pauschalen Behauptung bzgl. der besonderen Zuverlässigkeit ebendieser Person
- ra.de
- streifler.de (Kurzinformation und Volltext)
Kein Vertrauensvorschuss für den Messbeamten als Zeugen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 261
Anforderungen an die Beweiswürdigung hinsichtlich der Zuverlässigkeit eines Zeugen (hier: eine Geschwindigkeitsmessung durchführende Polizeibeamtin) - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation)
Der allseits beliebte (?) und "als besonders zuverlässig bekannte” Messbeamte
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Der als Zeuge besonders zuverlässige Polizist
- schadenfixblog.de (Kurzinformation)
Der besonders zuverlässige Haus- und Hof-Messbeamte
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Der Polizeibeamte als Zeuge: Bloße Behauptungen über dessen "allgemein bekannte" Zuverlässigkeit sind unzulässig!
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Der Polizeibeamte als Zeuge: Bloße Behauptungen über dessen allgemein bekannte Zuverlässigkeit sind unzulässig!
- anwalt.de (Kurzinformation)
Polizeibeamte als Zeuge: Bloße Behauptungen über dessen allgemein bekannte Zuverlässigkeit unzulässig
Verfahrensgang
- AG Ravensburg, 07.10.2009 - 11 OWi 16 Js 1450/09
- OLG Stuttgart, 12.04.2010 - 4 Ss 62/10
Papierfundstellen
- JR 2010, 405
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Stuttgart, 08.12.2005 - 4 Ws 163/05
Freie Beweiswürdigung im Strafverfahren: Überprüfung der Glaubhaftigkeit der …
Auszug aus OLG Stuttgart, 12.04.2010 - 4 Ss 62/10
Dabei hat das Gericht erkennen lassen, dass es dem Zeugen keinen "Vertrauensvorschuss" eingeräumt hat, sondern seine Angaben anhand von Realitätskriterien (z.B. Plausibilität der Erinnerung, ausgefallene Details, Komplikationen, Einräumen eigener "Fehler" bzw. Irrtümer) auf die Glaubhaftigkeit überprüft hat (vgl. OLG Stuttgart, NJW 2006, 3506 ff.).