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   OLG Stuttgart, 06.04.2017 - 4 Ss 623/16   

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OLG Stuttgart, 06.04.2017 - 4 Ss 623/16 (https://dejure.org/2017,17708)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 06.04.2017 - 4 Ss 623/16 (https://dejure.org/2017,17708)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 06. April 2017 - 4 Ss 623/16 (https://dejure.org/2017,17708)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Substantiierung ein auf die Vernehmung eines Sachverständigen zur Ermittlung der Zahlungsunfähigkeit einer Person gerichteten Beweisantrags

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 266 Abs 1 StGB, § 244 Abs 2 StPO
    Berufung im Strafverfahren wegen Untreue: Anforderungen an einen Beweisantrag auf die Vernehmung eines Sachverständigen zur Bestimmung des Vermögensschadens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 266 Abs. 1; StPO § 244
    Anforderungen an die Substantiierung ein auf die Vernehmung eines Sachverständigen zur Ermittlung der Zahlungsunfähigkeit einer Person gerichteten Beweisantrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 10.07.2013 - 1 StR 532/12

    BGH hebt Verurteilungen wegen Untreue zu Lasten von sog. Publikumsgesellschaften

    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.04.2017 - 4 Ss 623/16
    Vielmehr müssen Gefährdungsschäden in wirtschaftlich nachvollziehbarer Weise dargelegt (BGH, Urteil vom 10. Juli 2013 - 1 StR 532/12, juris Rn. 47) und - von eindeutigen Fällen, etwa bei einem ohne weiteres greifbaren Mindestschaden, abgesehen - der Höhe nach beziffert werden (BVerfG, Beschluss vom 7. Dezember 2011 - 2 BvR 2500/09, BVerfGE 130, 1, 47).

    Zwar berühren spätere Entwicklungen, wie etwa Schadensvertiefung oder Schadensausgleich, den tatbestandlichen Schaden nicht (BGH, Beschluss vom 23. Februar 2012 - 1 StR 586/11, juris Rn. 15; Urteil vom 10. Juli 2013 - 1 StR 532/12, juris Rn. 46).

  • BGH, 02.09.2004 - 1 StR 342/04

    Verbescheidung ohne Beweisantrag und Aufklärungspflicht; Bindungswirkung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.04.2017 - 4 Ss 623/16
    Hat der Tatrichter, wie hier, einen Antrag, bei dem es sich nicht um einen Beweisantrag handelt, nach Beweisantragsgrundsätzen beschieden, begründet dies die Revision nur, wenn zugleich die Aufklärungspflicht verletzt ist (BGH, Beschluss vom 2. September 2004 - 1 StR 342/04, juris Rn. 7).
  • BGH, 10.06.2008 - 5 StR 38/08

    Beweisantrag (Konnexitätserfordernis bei fortgeschrittener Beweisaufnahme;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.04.2017 - 4 Ss 623/16
    Die Angaben zur Konnexität können erforderlich sein, um die Eignung des Beweismittels überhaupt beurteilen und über den denkbaren Ablehnungsgrund der völligen Ungeeignetheit gemäß § 244 Abs. 3 Satz 2 Fall 4 StPO befinden zu können (vgl. BGH, Urteil vom 10. Juni 2008 - 5 StR 38/08, BGHSt 52, 284 Rn. 15 zur Wahrnehmungssituation eines Zeugen für die Beurteilung seiner Eignung als Beweismittel; BGH, Beschluss vom 25. April 2012 - 5 StR 444/11, juris Rn. 8 zum Sachverständigenbeweis).
  • BGH, 16.12.1987 - 2 StR 527/87

    Berücksichtigung des Verlustes der Beamteneigenschaft bei der Strafzumessung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.04.2017 - 4 Ss 623/16
    Drohende Disziplinarmaßnahmen, durch die der Angeklagte seine berufliche oder wirtschaftliche Basis verlieren kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. September 2015 - 1 StR 412/15, juris Rn. 3; vom 3. November 2009 - 4 StR 445/09, juris Rn. 4 f.), hat die Strafkammer sowohl bei der Strafrahmenwahl (vgl. BGH, Urteil vom 16. Dezember 1987 - 2 StR 527/87, BGHSt 35, 148, 149 f.) als auch bei der Bemessung der Einzelstrafen hinreichend bedacht.
  • BGH, 03.11.2009 - 4 StR 445/09

    Strafzumessung (Berücksichtigung der Wirkungen der Strafe für das künftige Leben

    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.04.2017 - 4 Ss 623/16
    Drohende Disziplinarmaßnahmen, durch die der Angeklagte seine berufliche oder wirtschaftliche Basis verlieren kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. September 2015 - 1 StR 412/15, juris Rn. 3; vom 3. November 2009 - 4 StR 445/09, juris Rn. 4 f.), hat die Strafkammer sowohl bei der Strafrahmenwahl (vgl. BGH, Urteil vom 16. Dezember 1987 - 2 StR 527/87, BGHSt 35, 148, 149 f.) als auch bei der Bemessung der Einzelstrafen hinreichend bedacht.
  • BGH, 03.11.2010 - 1 StR 497/10

    Konnexitätserfordernis beim Beweisantrag (bestimmte Behauptung der begründenden

    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.04.2017 - 4 Ss 623/16
    Sind diese beiden Voraussetzungen erfüllt, kann je nach der Fallgestaltung eine dritte hinzutreten, die sogenannte Konnexität zwischen Beweismittel und Beweisbehauptung (BGH, Beschluss vom 3. November 2010 - 1 StR 497/10, juris Rn. 11).
  • BGH, 25.04.2012 - 5 StR 444/11

    Überprüfung des Verdachts einer wahrheitswidrigen Beweisbehauptung im

    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.04.2017 - 4 Ss 623/16
    Die Angaben zur Konnexität können erforderlich sein, um die Eignung des Beweismittels überhaupt beurteilen und über den denkbaren Ablehnungsgrund der völligen Ungeeignetheit gemäß § 244 Abs. 3 Satz 2 Fall 4 StPO befinden zu können (vgl. BGH, Urteil vom 10. Juni 2008 - 5 StR 38/08, BGHSt 52, 284 Rn. 15 zur Wahrnehmungssituation eines Zeugen für die Beurteilung seiner Eignung als Beweismittel; BGH, Beschluss vom 25. April 2012 - 5 StR 444/11, juris Rn. 8 zum Sachverständigenbeweis).
  • OLG Düsseldorf, 30.06.2015 - 3 RVs 18/15

    Anforderungen an die Begründung einer geltend gemachten Verfahrensrüge

    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.04.2017 - 4 Ss 623/16
    Es greift auch bei Merkmalen ein, die Voraussetzungen für die Anwendung eines bestimmten Strafrahmens sind, und gilt also auch für Regelbeispiele (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30. Juni 2015 - III-3 RVs 18/15, juris Rn. 28).
  • BGH, 09.07.2015 - 3 StR 516/14

    Zulässigkeit der Verfahrensrüge (Behauptung eines bestimmten Verfahrensmangels;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.04.2017 - 4 Ss 623/16
    So ist eine Beweiserhebung durch Einholung eines Sachverständigengutachtens völlig ungeeignet, wenn es nicht möglich ist, dem Sachverständigen die tatsächlichen Grundlagen zu verschaffen, deren er für sein Gutachten bedarf (BGH, Urteil vom 9. Juli 2015 - 3 StR 516/14, juris Rn. 17).
  • BGH, 29.09.2015 - 1 StR 412/15

    Strafzumessung (Berücksichtigung von Nebenwirkungen einer Verurteilung: drohende

    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.04.2017 - 4 Ss 623/16
    Drohende Disziplinarmaßnahmen, durch die der Angeklagte seine berufliche oder wirtschaftliche Basis verlieren kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. September 2015 - 1 StR 412/15, juris Rn. 3; vom 3. November 2009 - 4 StR 445/09, juris Rn. 4 f.), hat die Strafkammer sowohl bei der Strafrahmenwahl (vgl. BGH, Urteil vom 16. Dezember 1987 - 2 StR 527/87, BGHSt 35, 148, 149 f.) als auch bei der Bemessung der Einzelstrafen hinreichend bedacht.
  • BVerfG, 23.06.2010 - 2 BvR 2559/08

    Untreuetatbestand: Präzisierungsgebot, Verschleifungsverbot

  • BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09

    Verwertungsverbot Wohnraumüberwachung

  • BGH, 23.02.2012 - 1 StR 586/11

    Untreue zulasten von Personenhandelsgesellschaften oder Gesellschaftern (GmbH "

  • BGH, 26.11.2015 - 3 StR 17/15

    Nürburgring-Urteil teilweise aufgehoben

  • BGH, 16.06.2016 - 1 StR 49/16

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Auseinandersetzen mit alternativen Tathergängen;

  • BGH, 22.11.2016 - 1 StR 329/16

    Unerlaubte Abgabe von Betäubungsmitteln an eine Person unter 18 Jahren

  • OLG Stuttgart, 28.03.2019 - 4 Rb 15 Ss 1089/18

    Bußgeldtatbestand der Tierquälerei: Züchtigung eines Hundes bei der Ausbildung

    Das ist in sachlich-rechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (vgl. Senatsurteil vom 6. April 2017 - 4 Ss 623/16, juris Rn. 23 mit weiteren Nachweisen).
  • KG, 05.10.2017 - 2 Ws 92/17

    Strafvollzug in Berlin: Verpflichtung des Strafgefangenen zur Abgabe von

    In der Gesamtschau ist die Würdigung der Strafvollstreckungskammer danach möglich, zwingend braucht sie nicht zu sein (vgl. zur gleichgelagerten Problematik im Revisionsrecht: OLG Stuttgart, Urteil vom 6. April 2017 - 4 Ss 623/16 - [juris]).
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