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   OLG Stuttgart, 26.04.2002 - 4 Ss 72/2002   

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https://dejure.org/2002,17050
OLG Stuttgart, 26.04.2002 - 4 Ss 72/2002 (https://dejure.org/2002,17050)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 26.04.2002 - 4 Ss 72/2002 (https://dejure.org/2002,17050)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 26. April 2002 - 4 Ss 72/2002 (https://dejure.org/2002,17050)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • verkehrslexikon.de

    Inanspruchnahme von Sonderrechten in privatem Pkw eines freiwilligen Feuerwehrmannes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit auf einer Bundesstraße durch einen Feuerwehrmann im Alarmfall; Fahrt eines Feuerwehrmanns zum Feuerwehrhaus nach Auslösung eines Alarms

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2002, 410
  • NZV 2003, 244 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Stuttgart, 26.04.2002 - 4 Ss 71/02

    Geschwindigkeitsüberschreitung: Inanspruchnahme von Sonderrechten durch ein

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.04.2002 - 4 Ss 72/02
    Zur Begründung dieser Rechtsansicht wird auf den in einem ähnlich gelagerten Fall ergangenen Beschluss des Senats vom heutigen Tag - 4 Ss 71/2002 - Bezug genommen.
  • OLG Karlsruhe, 26.08.2016 - 3 (6) SsRs 456/16

    Feuerwehrangehöriger im Privat-Pkw darf Geschwindigkeit maßvoll überschreiten

    Es ist bereits obergerichtlich geklärt, dass ein Angehöriger der freiwilligen Feuerwehr nach Auslösung eines Alarms bei der Fahrt zum Feuerwehrhaus mit seinem privaten Pkw, der keine Signaleinrichtung aufweist, die zulässige Geschwindigkeit nur maßvoll überschreiten darf (OLG Stuttgart, NZV 2002, 410- 4 Ss 71/02 und 4 Ss 72/02; AG Gießen, ZfSch 2014, 234; König in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 42. Aufl., Rdn. 3 zu § 35 StVO).
  • LG Magdeburg, 07.09.2010 - 10 O 564/10

    Amtshaftung: Verkehrsunfallverursachung durch einen Angehörigen der freiwilligen

    Diese Auffassung basiert u.a. auf einem Beschluss des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 26. April 2002 im Ordnungswidrigkeitenverfahren Az. 4 Ss 72/02.
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