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   OLG Stuttgart, 29.04.2003 - 4 Ss 76/03, 4 Ss 76/2003   

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https://dejure.org/2003,7949
OLG Stuttgart, 29.04.2003 - 4 Ss 76/03, 4 Ss 76/2003 (https://dejure.org/2003,7949)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 29.04.2003 - 4 Ss 76/03, 4 Ss 76/2003 (https://dejure.org/2003,7949)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 29. April 2003 - 4 Ss 76/03, 4 Ss 76/2003 (https://dejure.org/2003,7949)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vollendung des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln; Weite Auslegung des Begriffes "Handeltreiben"; Gewinnerzielungsabsicht des Täters; Aufgabe einer verbindlichen Bestellung von Rauschgift; Tatsächliche Abwicklung von Umsatzgeschäften; Vorstellung des Täters ...

  • Judicialis

    BtMG § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 4

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
    Vollendung des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln bei Abgabe einer verbindlichen Bestellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 20.08.1991 - 1 StR 273/91

    Vollendung des Handeltreibens bei polizeilicher Sicherstellung des

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.04.2003 - 4 Ss 76/03
    Es handelt sich dabei um ein unechtes Unternehmensdelikt, weil es auf die tatsächliche Förderung eines erstrebten Umsatzes nicht ankommt (BGHSt 30, 277; 278; BGHR § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 18, 19 und 50; BGH NStZ 1992, 38, 39; Körner, a.a.O., § 29 Rdnr. 201), und nicht um ein Erfolgsdelikt (so jedoch Roxin, StV 1992, 517).

    Dieses kann selbst dann vorliegen, wenn das Betäubungsmittel, auf welches sich die entfaltete Tätigkeit bezieht, zur Zeit des Tätigwerdens schon polizeilich sichergestellt ist (BGH NStZ 1992, 38).

  • BGH, 15.04.1980 - 5 StR 135/80

    Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz - Eigennützige, den Umsatz des

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.04.2003 - 4 Ss 76/03
    Die Tatbestandsvoraussetzungen sind erfüllt, ohne dass es zu eigenen Umsatzgeschäften oder auch nur zur Anbahnung bestimmter Geschäfte gekommen sein müsste (BGHSt 29, 239, 240; 30, 359, 361; 31, 145, 147 f - jeweils m.w.N.).

    Es setzt nicht den Besitz an dem zum Umsatz bestimmten Rauschgift voraus (BGHSt 25, 290, 291; BGH MDR 1980, 683, 684).

  • BGH, 15.01.1992 - 2 StR 267/91

    Handeltreiben - Vollendung des Handeltreibens - Lieferung - Vereinbarung der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.04.2003 - 4 Ss 76/03
    Es handelt sich dabei um ein unechtes Unternehmensdelikt, weil es auf die tatsächliche Förderung eines erstrebten Umsatzes nicht ankommt (BGHSt 30, 277; 278; BGHR § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 18, 19 und 50; BGH NStZ 1992, 38, 39; Körner, a.a.O., § 29 Rdnr. 201), und nicht um ein Erfolgsdelikt (so jedoch Roxin, StV 1992, 517).

    Die Tatsache, dass ein Täter im Zeitpunkt der Vereinbarung der Lieferung von Betäubungsmitteln noch keine gesicherte Lieferquelle hatte, sondern lediglich eine reelle Chance sieht, mit Hilfe bereits bestehender Kontakte eine solche Bezugsquelle erschließen und vereinbarungsgemäß liefern zu können, steht der Annahme vollendeten Handeltreibens ebensowenig entgegen (BGH StV 1992, 517).

  • BGH, 12.08.1986 - 1 StR 360/86

    Unmittelbares Ansetzen - Anforderungen an vollendetes Handeltreiben mit

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.04.2003 - 4 Ss 76/03
    Es reicht für die Vollendung des Tatbestandes aus, dass der Täter das Stadium allgemeiner Anfragen verlässt und sich mit dem - von der Absicht zur gewinnbringenden Weiterveräußerung getragenen - ernsthaften Anerbieten, Rauschgift zu erwerben, an eine Person wendet, die nach seiner Vorstellung als Verkäufer oder Vermittler in Betracht kommt, es dieser trotz ernsthafter Bemühungen aber nicht gelingt, ihrerseits einen Lieferanten zu finden (BGHR § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 4 = NJW 1986, 2896).

    Der Unterschied zwischen dem vorliegenden Sachverhalt und den vom Bundesgerichtshof (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 4 = NJW 1986, 2896) entschiedenen Fall liegt in der subjektiven Tatseite beim Lieferanten, der dort gewillt ist, Rauschgift zu verkaufen, während dies hier nicht der Fall ist.

  • BGH, 20.01.1982 - 2 StR 593/81

    Anforderungen an Abgabe von Betäubungsmitteln nach dem Betäubungsmittelgesetz -

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.04.2003 - 4 Ss 76/03
    Die Tatbestandsvoraussetzungen sind erfüllt, ohne dass es zu eigenen Umsatzgeschäften oder auch nur zur Anbahnung bestimmter Geschäfte gekommen sein müsste (BGHSt 29, 239, 240; 30, 359, 361; 31, 145, 147 f - jeweils m.w.N.).
  • BGH, 01.10.1986 - 2 StR 335/86

    Begriff der Einfuhr

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.04.2003 - 4 Ss 76/03
    Geschütztes Rechtsgut ist in erster Linie die Volksgesundheit (BGHSt 31, 168; 34, 180; 37, 182; BGH NJW 1979, 1259; BGH StV 1983, 202; BGH StV 1992, 513 ff.; BGH StV 1999, 433).
  • BGH, 02.12.1999 - 3 StR 479/99

    Unerlaubte Einfuhr und unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.04.2003 - 4 Ss 76/03
    Dabei ist es rechtlich unerheblich, ob es zu Umsatzgeschäften tatsächlich gekommen ist, ob der Täter über das angebotene Rauschgift verfügen konnte und ob er eine gesicherte Lieferantenzusage hatte (BGH NStZ 2000, 207).
  • BGH, 04.11.1982 - 4 StR 451/82

    Verfall - Betäubungsmittel - Handeltreiben - Kaufpreis - Übereignung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.04.2003 - 4 Ss 76/03
    Die Tatbestandsvoraussetzungen sind erfüllt, ohne dass es zu eigenen Umsatzgeschäften oder auch nur zur Anbahnung bestimmter Geschäfte gekommen sein müsste (BGHSt 29, 239, 240; 30, 359, 361; 31, 145, 147 f - jeweils m.w.N.).
  • BGH, 11.03.1983 - 2 StR 89/83

    Sinn und Zweck des § 30 Betäubungsmittelgesetz (BtmG)

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.04.2003 - 4 Ss 76/03
    Geschütztes Rechtsgut ist in erster Linie die Volksgesundheit (BGHSt 31, 168; 34, 180; 37, 182; BGH NJW 1979, 1259; BGH StV 1983, 202; BGH StV 1992, 513 ff.; BGH StV 1999, 433).
  • BGH, 21.02.1974 - 1 StR 588/73

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln bei

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.04.2003 - 4 Ss 76/03
    Es setzt nicht den Besitz an dem zum Umsatz bestimmten Rauschgift voraus (BGHSt 25, 290, 291; BGH MDR 1980, 683, 684).
  • BGH, 04.12.1981 - 3 StR 408/81

    Verurteilung wegen Einfuhr von Cannabisharz in Tateinheit mit Handeltreiben mit

  • BGH, 25.08.1992 - 1 StR 362/92

    Verfassungsmäßigkeit der Strafbarkeit des Erwerbs von Cannabisharz (Haschisch)

  • BGH, 04.10.1978 - 3 StR 232/78

    Verurteilung wegen unerlaubtem Handeltreiben mit Haschisch - Anforderungen für

  • BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92

    Cannabis

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