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OLG Hamm, 29.07.1999 - 4 Ss 791/99 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Burhoff online
Aufhebung, Zulassen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Fahrlässigkeit, Anhaltspunkte, daß der Dritte fahren wird
- IWW
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 08.06.1972 - 4 StR 50/72
Anforderungen an die subjektive Einstellung des Fahrzeughalters bei der …
Auszug aus OLG Hamm, 29.07.1999 - 4 Ss 791/99
Auch hat der Angeklagte dies "zugelassen": er hat ihm nämlich die Fahrt tatsächlich ermöglicht (vgl. BGHSt 24, 352, 355),indem er den Zündschlüssel nicht für ihn unerreichbar aufbewahrt hat, vielmehr "keinerlei Vorkehrungen" getroffen hat, die verhindert hätten, "daß Unbefugte mit seinem Fahrzeug fahren konnten" (UA 3).Dieses Verhalten des Angeklagten erfüllt den Straftatbestand des § 21 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 1 StVG aber nur dann, wenn ihm bezüglich aller Tatbestandsmerkmale Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist (vgl. BGHSt 24, 352, 353, 35 5).
An die Sorgfaltspflichten des Fahrzeughalters sind nach allgemeiner Auffassung strenge Anforderungen zu stellen (vgl. BGHSt 24, 352, 354),doch dürfen diese nicht überspannt werden.
- OLG Hamm, 25.01.1983 - 5 Ss 1254/82
Hütet die Schlüssel
Auszug aus OLG Hamm, 29.07.1999 - 4 Ss 791/99
Die Pflicht, einem nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis befindlichen Dritten die Möglichkeit des Zugangs zum Zündschlüssel zu verwehren, besteht demzufolge nur dann, wenn in dessen Person (…vgl. BayObLG a.a.O.) oder in der Situation (vgl. OLG Hamm NJW 1983, 2456 f.) konkrete Umstände vorliegen, die befürchten lassen, dieser werde ohne Erlaubnis oder sogar gegen den Willen des Fahrzeughalters dessen Fahrzeug in Betrieb nehmen (…vgl. Jagusch/Hentschel, 35. Aufl. (1999), § 21 StVG, Rdnr.18 m.w.N. zur h.M.).Derartige Feststellungen hat das Amtsgericht nicht getroffen, so daß es an tatsächlichen Grundlagen fehlt, die den Schluß auf ein fahrlässiges Handeln des Angeklagten zulassen. - BayObLG, 19.04.1996 - 2St RR 53/96
Privater Fahrunterricht für führerscheinlosen Angehörigen ist keine Lappalie
Auszug aus OLG Hamm, 29.07.1999 - 4 Ss 791/99
Eine solche Auffassung geht zu weit, weil sie im Ergebnis darauf hinausliefe, jeden, der nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, als potentiellen Täter eines Vergehens gemäß § 21 StVG anzusehen (vgl. BayObLG NZV 1996, 462 m.w.N.).