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   OLG Hamm, 11.04.2000 - 4 Ss 936/99   

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https://dejure.org/2000,25966
OLG Hamm, 11.04.2000 - 4 Ss 936/99 (https://dejure.org/2000,25966)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11.04.2000 - 4 Ss 936/99 (https://dejure.org/2000,25966)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11. April 2000 - 4 Ss 936/99 (https://dejure.org/2000,25966)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Burhoff online

    Vorsätzliche Trunkenheit im Verkehr, Vorsatz, Fahrlässigkeit, lückenhafte Feststellungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Köln, 13.09.1991 - Ss 421/91

    Angeklagter; Verkehrsdelikt; Verhalten; Hauptverhandlung; Schlüsse; Innere

    Auszug aus OLG Hamm, 11.04.2000 - 4 Ss 936/99
    Grundsätzlich bedarf die Annahme vorsätzlichen Handelns näherer Begründung (OLG Köln, NZV 1992, 80, 81).

    Nähere Darlegungen sind nur dann nicht notwendig, wenn eine andere Schlussfolgerung als die Annahmen vorsätzlichen Handelns denkgesetzlich nicht möglich ist (vgl. OLG Köln, NZV 1992, 80, 81).

  • OLG Köln, 28.08.1990 - Ss 381/90
    Auszug aus OLG Hamm, 11.04.2000 - 4 Ss 936/99
    Beruht die Feststellung des inneren Tatbestandes bei Fahrtantritt wie hier auf Schlussfolgerungen, so muss der Tatrichter nachprüfbar darlegen, dass seine Überzeugung nicht nur auf bloßen Vermutungen, sondern auf tragfähigen Erwägungen beruht; er muss die Feststellungen zum Vorsatz aus dem Ergebnis der Beweisaufnahme herleiten (OLG Köln a.a.O. und VRS 80, 34).
  • OLG Hamm, 19.03.2002 - 4 Ss 1000/01

    Urteilsformel, Urteilsgründe, Widerspruch, Aufhebung

    Rein vorsorglich weist der Senat für die neue Hauptverhandlung auf seine Beschlüsse von 4. Februar 1999 in 4 Ss 7/99 und vom 11. April 2000 in 4 Ss 936/99 sowie in BA 1998, 462 ff. hin.
  • OLG Hamm, 27.09.2001 - 3 Ss 823/01

    Trunkenheit im Straßenverkehr, Vorsatz, Fahrlässigkeit, hohe

    Es handelt sich vielmehr lediglich um eine alternative Darlegung des Umfangs des aufgenommenen Alkohols, Feststellungen zu der Art der von dem Angeklagten genossenen Getränke, die zulässige Schlussfolgerungen auf ein vorsätzliches Herbeiführen der Fahruntüchtigkeit ermöglichen (zu vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 11.04.2000 - 4 Ss 936/99) werden dadurch hingegen nicht getroffen.
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