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   OLG Hamm, 17.02.2000 - 4 Ss OWi 1170/99   

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OLG Hamm, 17.02.2000 - 4 Ss OWi 1170/99 (https://dejure.org/2000,9806)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17.02.2000 - 4 Ss OWi 1170/99 (https://dejure.org/2000,9806)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17. Februar 2000 - 4 Ss OWi 1170/99 (https://dejure.org/2000,9806)
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Fortlaufende Beschäftigung von Ausländern ohne Arbeitsgenehmigung

§§ 19, 20 OWiG, bei fortlaufenden fahrlässigen Verstößen gegen §§ 229 Abs. 1 Nr. 2, 19 Abs. 1 Satz 6 AFG, §§ 284 Abs. 1 Satz 1, 404 Abs. 2 Satz 2 SGB III, die einen unmittelbaren räumlichen und zeitlichen Zusammenhang haben und auf der gleichen Motivationslage beruhen, liegt Tateinheit, nicht Tatmehrheit vor;

§ 80a Abs. 2 Nr. 1 OWiG, im Falle einer prozessualen Tat sind bei tatmehrheitlicher Ahndung die verhängten Geldbußen für die Zuständigkeitsfrage zusammenzuzählen

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Annahme lediglich einer einzigen Gesetzesverletzung bei fortdauernden Verstößen gegen die Vorschriften über die Beschäftigung von ausländischen Arbeitnehmern

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Ahlen - 5 OWi 208/99
  • OLG Hamm, 17.02.2000 - 4 Ss OWi 1170/99

Papierfundstellen

  • NStZ 2000, 487
  • NStZ 2001, 583
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 27.01.1999 - 3 ObOWi 5/99

    Besetzung des Rechtsbeschwerdegerichts bei Verhängung mehrerer Geldbußen

    Auszug aus OLG Hamm, 17.02.2000 - 4 Ss OWi 1170/99
    Die vom Amtsgericht verhängten einzelnen Geldbußen sind deshalb für die Frage der Zuständigkeit zusammenzurechnen mit der Folge, dass die Summe die Grenze von 10.000,- DM übersteigt, § 80 a Abs. 2 Nr. 1 OWiG (vgl. BayObLG, NStZ 1999, 427).
  • OLG Bamberg, 28.01.2014 - 3 Ss OWi 1488/13

    Bußgeldverfahren wegen unerlaubter Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer:

    Die Beschäftigung von vier Personen im gleichen Betrieb stellt sich bei natürlicher Betrachtungsweise deshalb als eine lediglich quantitative Steigerung einer fortwährenden Zuwiderhandlung dar (vgl. BayObLGSt a.a.O.; OLG Hamm NStZ 2000, 487).
  • OLG Koblenz, 17.02.2010 - 2 SsBs 82/09

    Konkurrenzverhältnis bei Überschreitung von Tageslenkzeiten und

    Schließlich können Einzelakte eines Gesamtgeschehens zu einer rechtlichen Handlungseinheit im Sinne einer fortdauernden oder fortwährenden Handlung zusammengefasst werden, wenn mehrere an sich gleichartige Tatbestandsverwirklichungen in einem unmittelbaren räumlichen und zeitlichen Zusammenhang stehen, die verwirklichten Tatbestände einem einheitlichen Schutzzweck dienen, die Verstöße auf einer gleichen Motivationslage beruhen und nur eine quantitative Steigerung der Zuwiderhandlung vorliegt (OLG Hamm, VRS 98, 369; Gürtler in Göhler, aaO., Rdnr. 23 vor § 19; Rebmann/Roth/Herrmann, aaO., Rdnr. 19b m.w.N.).
  • OLG Hamm, 08.06.2000 - 5 Ss OWi 195/00

    Fahrzeugwaschanlage, Einleitung von Abwasser, Bußgeldbemessung, fortwährende OWi

    Die fortdauernde oder fortwährende Handlung ist ein Rechtsgebilde, das sich in der Praxis im Ordnungswidrigkeitenrecht aus der Verzahnung und Überlagerung von vielfachen Gesetzesverstößen im wirtschaftlichen Bereich entwickelt hat und das zu einer Zusammenfassung von Teilstücken eines Gesamtgeschehens im Sinne einer rechtlichen Handlungseinheit führt, soweit die einzelnen Ordnungswidrigkeitenverstöße in einem unmittelbaren zeitlichen und räumlichen Zusammenhang stehen, die verwirklichten Bußgeldvorschriften einem einheitlichen Schutzzweck dienen, die Verstöße auf einer gleichen Motivationslage beruhen und nur eine quantitative Steigerung der Zuwiderhandlung vorliegt (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 17.02.2000 - 4 Ss OWi 1170/99 - BayObLG, GewArchiv 1994, 73; wistra 1982, 38).
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